7265/J XXV. GP
Eingelangt am 26.11.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Bösch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Reformen bei Militär-Apothekern
Die berufsrechtliche Gleichstellung von Militär-Apothekern und zivilen Apothekern in Österreich ist trotz etlicher Bemühungen bisher nicht zustande gekommen. Gemäß gegenwärtiger Rechtslage gelten ausschließlich jene Pharmazeutischen Fachkräfte als Apotheker, welche in einer öffentlichen Apotheke oder Anstaltsapotheke (Krankenhaus) beschäftigt sind. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung von Militär-Apothekern, da diese trotz ihrer geleisteten Dienstzeit beim Wechsel in den Zivilberuf als Neueinsteiger gewertet werden.
Im Österreichischen Bundesheer bestehen derzeit fünf Planstellen für Militär-Apotheker, zweieinhalb davon sind besetzt. Informationen zufolge besteht nun mehr die Schwierigkeit, die fehlenden Planstellen zu besetzen, da diese für Apotheker nicht attraktiv seien, weil nach wie vor die Anerkennung der militärischen Dienstzeit für einen weiteren zivilen Berufsweg fehle.
Aus dem Ressort des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport ist bekannt, dass es Bemühungen für legistischen Änderungsbedarf beim Apothekengesetz gibt, die diese Ungleichbehandlung korrigieren soll. Im Rahmen des Projektes „Sanitätsorganisation 2013“ sind nicht nur Änderungen im Bereich des Apothekengesetzes, sondern auch bei weiteren damit im Zusammenhang stehenden Normen geplant.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage