7267/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Jugendcoaching

 

Wie dem Artikel „Jugendliche erhalten bald „Perspektivenpläne““ im Standard vom 26.11. zu entnehmen ist, soll nach aktuellen Regierungsplänen noch dieses Jahr ein Gesetz zur Einführung einer verpflichtenden Ausbildungspflicht für Personen bis zum 18. Lebensjahr in Begutachtung gehen und ab kommenden Herbst Inkrafttreten.

 

Laut Sozialministerium beginnen pro Jahrgang rund 5.000 Jugendliche nach Absolvierung der neunjährigen Schulpflicht keine weiterführende Ausbildung oder brechen diese ab. "Diese Zahl soll mit der Ausbildung bis 18 schrittweise und nach Möglichkeit auch deutlich reduziert werden", heißt es aus dem Sozialministerium.

 

Dreh- und Angelpunkt der Ausbildungspflicht soll das bereits bestehende Jugendcoaching sein. Alle bereits bestehenden Angebote des Arbeitsmarktservice und des Sozialministeriumsservice sowie die überbetrieblichen Lehrwerkstätten müssten aufeinander abgestimmt werden.“

 

Die Gewerkschaftsjugend hat sich hierzu bereits skeptisch geäußert, insbesondere ob der Fragen, ob genügend angemessene Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen würden und ob „Jugendliche zu Ausbildungen gezwungen werden könnten, die nicht ihrem Interesse entsprechen, denn das wäre erst recht kontraproduktiv."“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Durch welche Stellen wird das Jugendcoaching durchgeführt?

2.    Wie viele Jugendliche haben seit Einführung des Jugendcoaching jährlich an dem Programm teilgenommen?

3.    Gibt es Evaluierungen, wie viele Jugendliche nach Teilnahme an dem Jugendcoaching eine Ausbildung aufgenommen haben?

4.    Wenn ja, wie viele Jugendliche konnten durch das Jugendcoaching zusätzlich vermittelt werden?

5.    Welche Kosten sind bisher jährlich für das Jugendcoaching aufgewendet worden?

6.    Was würde in dem Fall passieren, dass für einen Jugendlichen nach der geplanten Einführung der verpflichtenden Ausbildungspflicht kein angemessener Ausbildungsplatz zur Verfügung stünde?

7.    Welche Konsequenzen drohen einem Jugendlichen, für den kein Ausbildungsplatz in der gewünschten Sparte zur Verfügung steht, in dem Fall, dass er einen zugewiesenen Ausbildungsplatz, der nicht dem eigenen Berufsinteresse entspricht, ablehnt?