7274/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Höbart

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Anfragebeantwortung 6357/AB Vergewaltigung in Traiskirchen

 

 

Am 30. Oktober 2015 beantwortete die Frau Innenminister unter der GZ BMI-LR2220/1040-II/2/a/2015 die Anfrage des Abgeordneten Höbart und weiterer Abgeordneter bezüglich einer Vergewaltigung in Traiskirchen nicht. Dabei wurde aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens eine Beantwortung verweigert. Die Fragen des Abgeordneten Höbart bezogen sich indes keineswegs auf das Ermittlungsverfahren, sondern auf den Vorfall an sich. Gleichzeitig waren bereits den den Medien zahlreiche Berichte über den Vorfall und auch Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft zum Verdächtigen und Tathergang zu entnehmen (etwa in „Die Presse“, vom 20.11.2015, „Kronenzeitung“, vom 19.11.2015, „Heute“, vom 19.11.2015). Der Verdacht liegt nahe, dass das Interpellationsrecht eines Abgeordneten zum Nationalrat weniger hoch gewertet wird, als das berechtigte Informationsrecht der Medien und der Öffentlichkeit. 

 

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In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Information der Presse eine höhere Priorität hat, als das Interpellationsrecht eines Abgeordneten?
  2. Wenn ja, warum?
  3. Wenn nein, weshalb wird dem Abgeordneten die Beantwortung einer Anfrage verweigert, während die Presse offenbar bereits über Informationen zum Tathergang und Täter erhalten hat?
  4. Warum waren Sie der Meinung, dass Fragen zum Tathergang und zum Vorfall an sich, ein allfälliges Ermittlungsverfahren konterkarieren, wenn sich die Fragen des Abgeordneten tatsächlich nicht auf das Ermittlungsverfahren bezogen haben?
  5. Wie erklären Sie sich, dass die Presse mehr Informationen erhält als ein Abgeordneter zum Nationalrat?
  6. Wie planen Sie in Zukunft sicherzustellen, dass das Interpellationsrecht eines Abgeordneten von Ihrem Ressort besser beachtet wird?