7274/J XXV. GP
Eingelangt am 26.11.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Höbart
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Anfragebeantwortung 6357/AB Vergewaltigung in Traiskirchen
Am 30. Oktober 2015 beantwortete die Frau Innenminister unter der GZ BMI-LR2220/1040-II/2/a/2015 die Anfrage des Abgeordneten Höbart und weiterer Abgeordneter bezüglich einer Vergewaltigung in Traiskirchen nicht. Dabei wurde aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens eine Beantwortung verweigert. Die Fragen des Abgeordneten Höbart bezogen sich indes keineswegs auf das Ermittlungsverfahren, sondern auf den Vorfall an sich. Gleichzeitig waren bereits den den Medien zahlreiche Berichte über den Vorfall und auch Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft zum Verdächtigen und Tathergang zu entnehmen (etwa in „Die Presse“, vom 20.11.2015, „Kronenzeitung“, vom 19.11.2015, „Heute“, vom 19.11.2015). Der Verdacht liegt nahe, dass das Interpellationsrecht eines Abgeordneten zum Nationalrat weniger hoch gewertet wird, als das berechtigte Informationsrecht der Medien und der Öffentlichkeit.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage