7275/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Lärmbelästigung durch KW Reißeck/Kreuzeck

 

Die Kraftwerksgruppen Reißeck/Kreuzeck/Malta gelten seit Jahrzehnten als wertvolle Leistungsträger des Verbund Konzernes. Sie besteht aus unterschiedlichen Kraftwerksanlagen, die in den letzten Jahren vom Betreiber und Eigentümer der Kraftwerksgruppe massiv erweitert und ausgebaut wurden.

 

Seit einiger Zeit gibt es zunehmend Beschwerden der Bevölkerung aus den Gemeinden Reißeck, Mühldorf und Lurnfeld über den extrem erhöhten Lärm des Pumpbetriebes. Die Wahrnehmung der belasteten Bevölkerung ist, dass der Lärm sich in den letzten Jahren stark erhöht und auch verändert hat und mittlerweile praktisch in den meisten Ortsteilen (auch am Berg) zu hören ist, bzw. Vibrationen zu spüren sind.

Auf Anfrage des Vizebürgermeisters der Gemeinde Reißeck – Ing. Johann Paul Unterweger - beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 31.03.2015 (BMLFUW-UW.4.1.11/0063-IV/2/2015) wurde seitens des Bundesministeriums darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Bewilligungsbescheide (insbesondere jenen v. 20.07.1965, Zl. 96159/49-99075/64 und v. 25.02.1997, Zl. 14.670/38-14/96) keine behördlich auferlegten Einschränkungen hinsichtlich der zulässigen „Lautstärke oder Frequenz der Lärmemission“ gibt.

 

Von Seiten der Kraftwerks-Betriebsleitung wurde mittlerweile (siehe Interview Kleine Zeitung vom 16.01.2015) bereits eingeräumt, dass man über die zunehmende Lärmbelastung informiert sei, diese aber „mit dem Stand der Technik leider nicht verhindern könne“ (Interview mit Betriebsleiter Johann Schuster v. 16.01.2015).

 

Über die gesundheitlichen Belastungen von andauerndem Lärm gibt es bereits etliche Studien und Untersuchungen, die darauf hinweisen, dass eine Lärmbelastung - von z.B. täglich acht Stunden über Jahre hinweg - zu einer permanenten Gesundheitsschädigung führen kann. Andere Gesundheitsauswirkungen können –auch bei niedrigen Lärmpegeln – (bspw. Konzentrationsschwäche) auftreten und chronische Erkrankungen (Schlafstörung, Nervosität) mit sich bringen.

 

Siehe dazu Artikel in der Kleinen Zeitung vom 14.11.2015 (nachfolgender Auszug):

TÜV-Preis für die Messung von tiefen Tönen

„Infraschall kann körperliches Unbehagen erregen. Ein Projekt von Elektrotechniker Werner Schwab und des FH-Absolventen (Bionik) Max Weichert soll dazu beitragen, störende Infraschallquellen zu identifizieren.

Für eine Technologie, auch die Intensität des Schalls im tiefen Frequenzbereich akkurat darzustellen und zu messen, wurden Schwab und der FH-Absolvent (Bionik) Max Weichert vom österreichischen TÜV ausgezeichnet. Ihr Projekt mit dem Titel „Schallpegelmesser mit automatischen adaptiven Bewertungsfilter“ soll dazu beitragen, störende Infraschallquellen zu identifizieren.

Lärmpegelmessungen haben ein Problem: Sie bilden besonders tiefe Töne nur ungenügend ab. Das kann dazu führen, dass die Belastung durch Lärmquellen falsch eingeschätzt wird und im Alltag Unbehagen verursacht. „Das spielt sich vor allem im nicht hörbaren Bereich ab, den wir Menschen mit den Ohren nicht wahrnehmen können. Aber dafür mit anderen Organen“, sagt Werner Schwab. Der Elektrotechniker lehrt an der FH am Studienbereich Engineering & IT und beschäftigt sich dort mit Messtechnik.

Dieser Bereich der Schwingungen hat Auswirkungen auf das Wohlbefinden und könnte sogar gesundheitliche Konsequenzen haben. „Der Gesundheitsfaktor war auch der ausschlaggebende Grund, dieses Projekt zu starten“, sagt Schwab. Seine Erkenntnisse sollen künftig bei der Zulassung von Geräten eine Rolle spielen.“ (Ende, Berichtsauszug Kleine Zeitung).

 

Nachdem vom Anlagenbetreiber, wie schon erwähnt, speziell in den letzten Jahren massive Erweiterungen, Effizienzsteigerungsmaßnahmen, Errichtung neuer Anlagenteile, Erhöhung der Pumpintervalle und –intensität, Umstellung von Jahres- auf Wochen- und Tagesspeicher, etc. vorgenommen wurden, kann die Berufung des Ministeriums auf Genehmigungsbescheide, die vor Jahrzehnten mit gänzlich anderen Voraussetzungen erlassen wurden, nicht nachvollzogen werden.

 

Unabhängig von den Auflagen aus den letzten UVP-Genehmigungsbescheiden für den Bau der Kraftwerksanlagen "Reißeck II" oder "Reißeck II Plus" und den damit verbundenen Abänderungen von bestehenden Systemen wären für deren Auswirkungen, im Sinne der betroffenen und damit belasteten Anrainer, ergänzend notwendige Emissionsschutzmaßnahmen zu untersuchen und ggf. notwendige Auflagen zu erteilen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.         Warum verweigert das zuständige Ministerium die Durchführung von endsprechend notwendigen Emissionsmessungen?

2.         Entsprechen die Auflagen in den vom Ministerium zitierten Genehmigungsbescheiden dem Stand der Technik und heutigen Erfahrungen von möglichen gesundheitsschädigenden Auswirkungen?

3.         Inwieweit wurden bzw. werden vom Ministerium bei der Entscheidung, dass derzeit keine Messungen anzuordnen sind, neue Erkenntnisse, wie z.B. die im Bericht der Kleinen Zeitung angeführten Messungen von Infraschall und deren möglichen gesundheitsschädigenden Auswirkungen, berücksichtigt?

4.         Warum werden von den zuständigen Behörden die Wahrnehmung dieser Emissionsbelastungen und die damit möglicherweise gesundheitsschädigenden Auswirkungen für die Bürger ignoriert?

5.         Warum nimmt die zuständige Behörde mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung in Kauf?

6.         Wie wurden die Pumpintervalle und –intensitäten in den letzten Jahren verändert und welche Veränderungen werden in Zukunft auf die Bevölkerung noch zukommen?

7.         Wann wurde das KW Malta (Hauptstufe Rottau) zuletzt in Bezug auf die Gewerbeordnung BGBl. Nr 1994/194 überprüft?

8.         Wurden dahingehend Lärm- und Schallmessungen durchgeführt?

9.         Wenn ja, inwieweit wurden dabei die bereits vorne angeführten neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt?

10.      Wenn nein, warum nicht?

11.      Gab es seit Bestand der KW-Anlagen bauliche Veränderungen, die zu einer neuerlichen behördlichen Prüfung, speziell in Bezug auf Lärmemissionen bzw. Lärmübertragungen (Körperschall, Vibrationen, Infraschall, etc.) führten bzw. hätten führen müssen?

12.      Wenn ja, welche Ergebnisse und Auflagen resultierten daraus?

13.      Wurde der Umgebungslärm beim Pumpspeicherkraftwerk Rottau, Reißeck II und Reißeck II plus laut Richtlinie 2002/49/EG laut Vorschrift EU in einer Lärmkarte und in Aktionsplänen erfasst und werden diese wie vorgesehen alle fünf Jahre überprüft?

14.      Wenn nein, warum nicht und wird dies nachträglich vorgenommen?

15.      Wenn ja, was sind die Erkenntnisse daraus?

16.      Wird beim Krafthaus Rottau Pump- und Stromerzeugungsbetrieb gleichzeitig durchgeführt, der zur Stabilisierung des Stromnetzes gebraucht wird?

17.      Wenn ja, ist dieser Betrieb genehmigt und erhöhen sich durch diesen Betrieb die Emissionsbelastungen?

18.      Durch die tiefe Frequenz der vorhandenen Lärmemissionen werden Schwingungen erzeugt, die den menschlichen Organismus belasten. Welche Grenzwerte gelten für eine gesundheitliche Schadensschwelle und wurden beim besagten Kraftwerk Untersuchungen über diesen Umstand durchgeführt?

19.      Wenn nein, warum nicht?

20.      Plant der Verbundkonzern weitere bauliche Veränderungen, die den Pump- und Turbinenbetrieb und damit die Belastung der Bevölkerung erhöhen können?

21.      Wenn ja, welche?

22.      Werden von der zuständigen Behörde Emissionsmessungen unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse - speziell auch der im Bericht der Kleinen Zeitung angeführten Infraschallmessungen - und gesundheitsschädigender Auswirkungen (durch Infraschall) durchgeführt, um mit ggf. notwendigen Auflagen für den Betreiber die Gesundheitsgefährdung der betroffenen Bevölkerung  zu verhindern?

23.      Wenn ja, wann?

24.      Wenn nein, warum nicht?