7282/J XXV. GP

Eingelangt am 01.12.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend „Glyphosat in Backwaren“

 

Bereits im Jahr 2012 gab es in Europa Meldungen, dass Backwaren mit dem Totalherbizid Glyphosat belastet sind. In einem Stichprobentest hat der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) selbst Backwaren untersuchen lassen und berichtete am 26.10.2015 über die Ergebnisse Folgendes: Elf der 16 konventionellen Produkte wiesen Spuren von Glyphosat unterhalb der Rückstandshöchstmenge auf. Knapp dreiviertel der konventionellen Produkte der Stichprobe enthielten demnach Glyphosat.(…)

 

2012 hatte Ökotest eine ähnliche Stichprobe durchgeführt und Spuren von Glyphosat in dreiviertel aller Proben gefunden.

Seitdem hat sich gesetzlich zwar etwas getan: Seit 2014 ist die umstrittene „Vorerntesikkation“ zur Reifungsbeschleunigung - also das „Totspritzen“ des Getreides kurz vor der Ernte – in Deutschland verboten. Doch es gibt Ausnahmeregelungen, die den Anwendern völlig legal den weiteren Einsatz ermöglichen. Das Problem: Auch bei guter landwirtschaftlicher Praxis ist die erforderliche Wirkstoffmenge zur Vorerntebehandlung weiterhin so hoch, dass sich Rückstände in Ernteprodukten finden.

 

Gerade in Österreich erfreuen sich Brötchen zum Aufbacken, die aus dem EU-Raum importiert werden, immer größerer Beliebtheit und aussagekräftige Daten über diesbezügliche im österreichischen Handel befindliche Produkte fehlen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Backwaren wurden in Österreich in den Jahren 2013 und 2014 auf Rückstände von Glyphosat überprüft?

 

2.    In wie vielen der Prüfobjekte wurden nachweisbare Rückstände auf Glyphosat oder andere Pflanzenschutzmittel gefunden? (Bitte um Angabe von Art der Backware und Rückstandsart)

 

3.    Ist eine Zuordnung der belasteten Produkte aus Frage 2 auf die Kategorien: „erzeugt in Österreich“, „erzeugt in der EU“ oder „erzeugt in Drittstaaten“ möglich?

a)    Wenn ja, dann bitte um Zuordnung,

b)    Wenn nein, warum nicht?

c)    Wenn nein, haben sie vor, hier eine solche Zuordnung zu veranlassen?


4.    Ist eine Zuordnung der verwendeten Getreidesorte der belasteten Produkte aus Frage 2 auf die Kategorien: „Getreide aus Österreich“, „Getreide aus der EU“ oder „Getreide aus Drittstaaten“ möglich?

a)    Wenn ja, dann bitte um Zuordnung,

b)    Wenn nein, warum nicht?

c)    Wenn nein, haben sie vor, hier eine solche Zuordnung zu veranlassen?