7285/J XXV. GP

Eingelangt am 01.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Sigi Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ahndung sexueller Übergriffe durch die Disziplinarkommission im Finanzministerium

BEGRÜNDUNG

 

Über einen Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, der jahrelang Studierende und Angestellte der Universität sexuell belästigt hat, wurde im Mai 2015 von der Disziplinarkommission des Wissenschaftsministeriums „eine Geldstrafe in der Höhe von vier Monatsbezügen verhängt“[1]. Der Mann wurde schuldig gesprochen, in 13 Fällen Frauen sexuell belästigt und gegen seine Dienstpflichten verstoßen zu haben. Der Verurteilte wurde nicht entlassen, obwohl diese Möglichkeit laut  § 92 BDG 1979 durchaus bestanden hätte.

Es ist skandalös, dass der Verurteilte weiter an der WU Wien unterrichten durfte. Dass er nun im Einvernehmen mit dem WU-Rektorat einer vierjährigen Karenzierung zugestimmt hat, lindert diesen Umstand ebenso wenig wie die nun doch noch erfolgte Strafanzeige gegen den Täter. Im obersten Interesse der Verantwortlichen muss der Schutz der Betroffenen und potentiell neuen Opfer vor Wiederholungstaten stehen. Stattdessen wurden in diesem Fall die Interessen des Täters höher eingeschätzt als die Bedürfnisse der Opfer.

Befragt nach den Gründen für das als milde kritisierte Urteil erklärte Stefan Griller, Vorsitzender des Disziplinarsenats, am 11.9.2015 in einem Kurier-Artikel, dass ihm "kein strengeres Erkenntnis für eine vergleichbare Tat"[2] bekannt sei. Diese Einschätzung legt nahe, dass es sich bei diesem Urteil nicht um einen Einzelfall, sondern um ein strukturelles Problem handelt. Es muss davon ausgegangen werden, dass sexuelle Übergriffe im öffentlichen Dienst systematisch zu milde geahndet  werden.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Mit wie vielen Fällen gemäß § 8 B-GiBG („sexuelle Belästigung“) war die Disziplinarkommission seit 2010 befasst? Bitte um eine jährliche Aufstellung.

2)    In wie vielen dieser Fälle kam es zu Verurteilungen? Bitte um eine Liste der Fälle samt jeweiligem Strafmaß.

3)    In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Freispruch?

4)    In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Entlassung?

5)    In wie vielen dieser Fälle wurde vom Disziplinaranwalt bzw. der Disziplinaranwältin eine Beschwerde gemäß § 7 Abs. 4 VwGVG eingelegt?

6)    Mit wie vielen Fällen gemäß § 8a B-GiBG („Belästigung“) war die Disziplinarkommission seit 2010 befasst? Bitte um eine jährliche Aufstellung.

7)    In wie vielen dieser Fälle kam es zu Verurteilungen? Bitte um eine Liste der Fälle samt jeweiligem Strafmaß.

8)    In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Freispruch?

9)    In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Entlassung?

10) In wie vielen dieser Fälle wurde vom Disziplinaranwalt bzw. der Disziplinaranwältin eine Beschwerde gemäß § 7 Abs. 4 VwGVG eingelegt?

11) Mit wie vielen Fällen gemäß § 43a BDG („Mobbingverbot“) war die Disziplinarkommission seit 2010 befasst?

12) In wie vielen dieser Fälle kam es zu Verurteilungen? Bitte um eine Liste der Fälle samt jeweiligem Strafmaß.

13) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Freispruch?

14) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Entlassung?

15) In wie vielen dieser Fälle wurde vom Disziplinaranwalt bzw. der Disziplinaranwältin eine Beschwerde gemäß § 7 Abs. 4 VwGVG eingelegt?

16) Wie hoch ist der Frauenanteil in den einzelnen Disziplinarsenaten? Bitte um Auflistung.



[1]https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Dok/DKT_BMWFW_20150518_BMWFW_900_000_0017_WF_DK_2014_00/DKT_BMWFW_20150518_BMWFW_900_000_0017_WF_DK_2014_00.pdf

[2] http://kurier.at/chronik/wien/vsstoe-fordert-sanktionen-fuer-grapschenden-uni-professor/152.115.985