7298/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Missbrauchsverdacht bei Betriebstankstellen

Die Entwicklung der heimischen Tankstellenlandschaft ist geprägt von einer stetig abnehmenden Dichte des Versorgungsnetzes sowie einem dynamischen Wachstum des Anteils der Automatentankstellen. Konkurrenzlos billige Landestankstellen haben zeitweise zunehmend enormen Druck auf privatwirtschaftliche Tankstellenbetreiber gemacht. Hinzu kommt allerdings auch noch ein weiterer Trend, welcher zumindest in manchen Teilen Österreichs seit Jahren einen starken Boom erfährt, nämlich jener der sogenannten "Betriebstankstellen". Aufgrund der gegebenen, unlauteren Konkurrenz durch die „günstige“ Treibstoffabgabe an „nicht öffentlichen Tankstellen“, nämlich z.B. an sogenannten Betriebstankstellen und "nicht öffentliche Tankstellen mit ein­ge­schränktem Kundenkreis", ist der gewerbliche Betrieb von öffentlichen Tankstellen mittelfristig nicht mehr wirt­schaft­lich rentabel.

Dabei ist zu betonen, dass diesen „Betriebstankstellen“ bzw. diesen „nicht öffentlichen Tank­stellen mit einge­schrän­ktem Kundenkreis“ durch ihren quasi auf doch öffentlich erweiter­ten Kunden­kreis auf alle Fälle ein wirt­schaftlicher Vorteil erwachsen wird, und zwar selbst dann, wenn die Treibstoffe allenfalls sogar zum be­haupte­ten Selbstkostenpreis abgegeben würden. Denn durch den gemach­ten Zu­satz­um­satz sind diese Tankstellen, deren jeweilige Infrastruktur ja aus ei­ge­nen Betriebserfordernissen bzw. -notwendigkeiten sowieso unterhalten wer­den muss, je­denfalls wirtschaftlicher zu führen, also ohne „quasi öffentlichen“ Zu­satz­umsatz.

Nach aktueller Rechtslage scheint eine Abgrenzung zwischen öffentlicher und nicht öffentlicher Tankstelle hohe Ermessensspielräume auf Ebene der Behörden zuzulassen. Kontroll- und Sanktionsierungsmaßnahmen scheinen nicht bzw. nur unzureichend vorhanden zu sein.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Auf Basis welcher gesetzlicher Bestimmungen (Bundesgesetze, Landesgesetze, Verordnungen, Erlässe) und etwaiger maßgeblicher Judikatur erfolgt aktuell die Abgrenzung zwischen öffentlicher und nicht öffentlicher Tankstelle?

a.    Inwieweit findet der Erlass GZ 30.572/12-III/A/2/99 nach wie vor Anwendung zum Zweck der Abgrenzung zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Tankstellen?

b.    Wie lautet der Inhalt des Erlasses Geschäftszahl 30.572/12-III/A/2/99 im Wortlaut?

2.    Welche notwendigen und hinreichenden Bedingungen sind nach Ansicht Ihres Ressorts zu erfüllen, um die Anforderungen einer nicht öffentlichen Tankstelle zu erfüllen?

3.    Welche Möglichkeiten der Überprüfung und der Sanktionierung bestehen aktuell, um Missbräuche im Bereich der Abgabe von Treibstoff von nicht öffentlichen Tankstellen aufzudecken bzw. zu ahnden? (Bitte um Angabe der Rechtsgrundlage und der entsprechenden Kontroll- bzw. Sanktionierungsmaßnahme/n)?

4.    Wie entwickelte sich die Anzahl an Tankstellen in den Jahren 2010 bis 2015, aufgegliedert nach

a.    öffentlich zugänglichen Tankstellen (bitte um seperaten Ausweis der Anzahl an Tankautomaten),

b.    Landestankstellen (aufgegliedert nach Jahren und Bundesland),

c.    anderen nicht öffentlich zugänglichen Tankstellen, also sogenannten Betriebstankstellen (aufgegliedert nach Jahren und Bundesland),

d.    Tankstellen landwirtschaftlicher Genossenschaften?

5.    Wie hat sich die Abgabe von Treibstoff in den Jahren 2010 bis 2015 entwickelt, aufgliedert nach 

a.    öffentlich zugänglichen Tankstellen (bitte um seperaten Ausweis der Anzahl an Tankautomaten),

b.    Landestankstellen (aufgegliedert nach Jahren und Bundesland),

c.    anderen nicht öffentlich zugänglichen Tankstellen, also sogenannten Betriebstankstellen (aufgegliedert nach Jahren und Bundesland),

d.    Tankstellen landwirtschaftlicher Genossenschaften?

6.    Inwiefern unterscheiden sich die gesetzlichen Anforderungen, Bestimmungen und Verpflichtungen für nicht öffentlich zugängliche Tankstellen von jenen öffentlich zugänglicher Tankstellen?

7.    Inwieweit sind Ihrem Ressort Verfahren im Sinne von §1 UWG im Zeitraum 2005 bis 2015 bekannt, wonach es im Rahmen von nicht öffentlichen Tankstellen zu einer unerlaubten Abgabe von Treibstoff kam? (Bitte um Aufgliederung nach Jahren und Bundesländern)

8.    Sind seitens Ihres Ressorts derzeit gesetzliche Änderungen geplant, um die Abgrenzung zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Tankstellen eindeutiger zu regeln bzw. etwaige Missbräuche stärker zu überprüfen und zu ahnden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?