7299/J XXV. GP
Eingelangt am 03.12.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die Kreditvermittlungsagentur EF Dworak GmbH
Die Kreditvermittlungsagentur EF Dworak GmbH (Firmenbuchnummer: FN 126789 f) mit Sitz in Wien (Seidlgasse 41/4, 1030 Wien) steht seit dem Jahr 2009 wiederholt
in der Kritik, mit dubiosen Vorverträgen und absurd hohen Stornoprovisionen
hohe Profite zum Nachteil ihrer Kunden zu erzielen. Auf diversen
Konsumentenschutzseiten im Internet lassen sich unzählige Beschwerden über dieseKreditvermittlungsagentur finden, wie folgende exemplarisch ausgewählte Fallbeispiele zeigen:
Kommentarbeitrag vom 27.03.2014
Ich soll einen Kreditvertrag abgeschlossen haben?!
Was ist passiert? Im Januar 2014 hat Herr G. von dem Unternehmen
"EF Dworak GmbH" eine Forderung in Höhe von € 1.100,- erhalten. Der Konsument hatte weder einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen
noch eine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten.
Herr G. hatte lediglich Informationen bezüglich eines Kredites angefordert.
Zudem war unklar, wer der Kreditgeber sein sollte. Der Konsument fühlte sich durch das Verhalten des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt und wandte sich daher an den Konsumentenschutz-Verband.
Ergebnis:
Leider konnte trotz Intervention des Konsumentenschutz-Verbandes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen war nicht bereit, auf diesbezügliche Schreiben zu reagieren beziehungsweise Stellung zu nehmen.
Kommentarbeitrag vom 01.08.2015
Kreditvermittlung Was ist passiert? Herr R. hat einen Kreditvermittlungsauftrag
bei EF-Dworak unterschrieben und konnte in der vorgeschriebenen Zeit nicht
alle geforderten Unterlagen beibringen, die für eine positive Abwicklung erforderlich waren.
Laut Vertrag ist daher eine Vermittlung durch Verschulden des Konsumenten nicht zustande gekommen und die Vermittlungsgebühr von € 2.350,00 wurde fällig.
Deswegen hat sich der Konsument an den Konsumentenschutz gewandt.
Ergebnis
Mitarbeiter des Konsumentenschutzes haben mit dem Kreditvermittler Kontakt aufgenommen und haben erreicht, dass die bereits auf € 1.500 ermäßigte Summe noch einmal auf € 1.000,00 gesenkt wurde, oder der Kunde kann zinsenfrei die € 1.500,00 in 30 Raten zu je € 50,00 begleichen.
Wie die beiden Beispiele zeigen, verlangt die Firma auf Grundlage teils zweifelhafter
Anspruchsgrundlagen von ihren „Kunden“ bei Nichtzustandekommen einer Kreditvermittlung absurd hohe Stornoprovisionsgebühren, ungeachtet der Gründe warum kein Kredit vermittelt werden konnte und ebenso ungeachtet dessen ob die Verträge aufgrund von Verzögerungen im Postweg oder anderweitigen, nicht im Einflussbereich des Kunden liegenden Geschehnisse scheiterten.
Potentielle Kunden werden im Allgemeinen von der Firma scheinbar wenig bis gar
nicht über anfallende, unverhältnismäßig hohe Stornogebühren im Falle der
Nichtvermittlung eines Kredites informiert. Vor allem im Hinblick darauf, dass
scheinbar sehr viele junge Menschen in der Vergangenheit negative Erfahrungen
mit dieser Firma gemacht haben, liegt der Verdacht nahe, dass die Firma EF Dworak GmbH die oftmalige schwierige finanzielle Lage von jungen Menschen sowie deren Unerfahrenheit gezielt ausnützt.
Auch der Arbeiterkammer Steiermark liegen Meldungen bezüglich der
Kreditvermittlungsagentur EF Dworak GmbH vor. Eine offizielle Stellungnahme der AK Steiermark wurde zum Zeitpunkt der Anfrage bereits angefordert, ist jedoch noch nicht eingelangt.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen die Firma EF Dworak GmbH im Hinblick auf die oben beschriebenen zweifelhaften Geschäftspraktiken bekannt?
2. Sind Ihnen die oben beschriebenen Geschäftspraktiken aus anderen Bereichen bekannt?
3. Erachten Sie die in den oben beschriebenen Beispielen angewandten Geschäftsmethoden für rechtlich einwandfrei, bzw. zulässig?
4. Wenn ja, warum?
5. Wenn nein, warum wurde bis dato nichts gegen diese zweifelhaften Geschäftspraktiken dieser Firma unternommen?
6. Gab es inder Vergangenheit, bzw. gibt es gegenwärtig Ermittlungsverfahren gegen die Firma EF Dworak GmbH?
7. Ist Ihnen die ebenfalls mit zweifelhaften Angeboten werbende Internetseite
www.sofortkredit.at, die dem Einflussbereich der EF Dworak GmbH
zurechenbar ist, bekannt?
8. Wie kann in Zukunft sichergestellt werden, dass bestehende Aufklärungs-pflichten der Firma über Vertrags und Vorvertragsinhalte sowie über mögliche
Stornoprovisionsgebühren von Seiten der EF Dworak GmbH beachtet
werden?
9. Sind Ihnen andere Firmen bekannt, die mit ähnlichen oder gleichen Geschäftsmodellen Profite zum Nachteil ihrer Kunden lukrieren?
10. Wie gedenken Sie in Zukunft Menschen in finanziellen Notlagen vor den Fängen solch zweifelhafter Kreditvermittlungsagenturen zu schützen?