7299/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger 

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 

betreffend die Kreditvermittlungsagentur EF Dworak GmbH 

 

 

Die Kreditvermittlungsagentur EF Dworak GmbH (Firmenbuchnummer: FN 126789 f) mit Sitz in Wien (Seidlgasse 41/4, 1030 Wien) steht seit dem Jahr 2009 wiederholt 

in der Kritik, mit dubiosen Vorverträgen und absurd hohen Stornoprovisionen 

hohe Profite zum Nachteil ihrer Kunden zu erzielen. Auf diversen 

Konsumentenschutzseiten im Internet lassen sich unzählige Beschwerden über dieseKreditvermittlungsagentur finden, wie folgende exemplarisch ausgewählte Fallbeispiele zeigen: 

 

Kommentarbeitrag vom 27.03.2014 

Ich soll einen Kreditvertrag abgeschlossen haben?! 

Was ist passiert?  Im Januar 2014 hat Herr G. von dem Unternehmen 

"EF Dworak GmbH" eine Forderung in Höhe von € 1.100,- erhalten. Der Konsument hatte weder einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen 

noch eine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten.

Herr G. hatte lediglich Informationen bezüglich eines Kredites angefordert. 

Zudem war unklar, wer der Kreditgeber sein sollte. Der Konsument fühlte sich durch das Verhalten des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt und wandte sich daher an den Konsumentenschutz-Verband. 

 

Ergebnis: 

Leider konnte trotz Intervention des Konsumentenschutz-Verbandes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Das Unternehmen war nicht bereit, auf diesbezügliche Schreiben zu reagieren beziehungsweise Stellung zu nehmen. 

 

Kommentarbeitrag vom 01.08.2015 

Kreditvermittlung   Was ist passiert? Herr R. hat einen Kreditvermittlungsauftrag 

bei EF-Dworak unterschrieben und konnte in der vorgeschriebenen Zeit nicht 

alle geforderten Unterlagen beibringen, die für eine positive Abwicklung erforderlich waren. 

Laut Vertrag ist daher eine Vermittlung durch Verschulden des Konsumenten nicht zustande gekommen und die Vermittlungsgebühr von € 2.350,00 wurde fällig. 

Deswegen hat sich der Konsument an den Konsumentenschutz gewandt. 


Ergebnis 

Mitarbeiter des Konsumentenschutzes haben mit dem Kreditvermittler Kontakt aufgenommen und haben erreicht, dass die bereits auf € 1.500 ermäßigte Summe noch einmal auf € 1.000,00 gesenkt wurde, oder der Kunde kann zinsenfrei die € 1.500,00 in 30 Raten zu je € 50,00 begleichen. 

 

Wie die beiden Beispiele zeigen, verlangt die Firma auf Grundlage teils zweifelhafter 

Anspruchsgrundlagen von ihren „Kunden“ bei Nichtzustandekommen einer Kreditvermittlung absurd hohe Stornoprovisionsgebühren, ungeachtet der Gründe warum kein Kredit vermittelt werden konnte und ebenso ungeachtet dessen ob die Verträge aufgrund von Verzögerungen im Postweg oder anderweitigen, nicht im Einflussbereich des Kunden liegenden Geschehnisse scheiterten. 

 

Potentielle Kunden werden im Allgemeinen von der Firma scheinbar wenig bis gar 

nicht über anfallende, unverhältnismäßig hohe Stornogebühren im Falle der 

Nichtvermittlung eines Kredites informiert. Vor allem im Hinblick darauf, dass 

scheinbar sehr viele junge Menschen in der Vergangenheit negative Erfahrungen 

mit dieser Firma gemacht haben, liegt der Verdacht nahe, dass die Firma EF Dworak GmbH die oftmalige schwierige finanzielle Lage von jungen Menschen sowie deren Unerfahrenheit gezielt ausnützt. 

 

Auch der Arbeiterkammer Steiermark liegen Meldungen bezüglich der 

Kreditvermittlungsagentur EF Dworak GmbH vor. Eine offizielle Stellungnahme der AK Steiermark wurde zum Zeitpunkt der Anfrage bereits angefordert, ist jedoch noch nicht eingelangt. 

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende 

 

Anfrage

 

 

1.    Ist Ihnen die Firma EF Dworak GmbH im Hinblick auf die oben beschriebenen zweifelhaften Geschäftspraktiken bekannt? 

2.    Sind Ihnen die oben beschriebenen Geschäftspraktiken aus anderen Bereichen  bekannt? 

3.    Erachten Sie die in den oben beschriebenen Beispielen angewandten Geschäftsmethoden für rechtlich einwandfrei, bzw. zulässig? 

4.    Wenn ja, warum? 

5.    Wenn nein, warum wurde bis dato nichts gegen diese zweifelhaften Geschäftspraktiken dieser Firma unternommen? 

6.    Gab es inder Vergangenheit, bzw. gibt es gegenwärtig Ermittlungsverfahren gegen die Firma EF Dworak GmbH? 

7.    Ist Ihnen die ebenfalls mit zweifelhaften Angeboten werbende Internetseite 

www.sofortkredit.at, die dem Einflussbereich der EF Dworak GmbH 

zurechenbar ist, bekannt? 

8.    Wie kann in Zukunft sichergestellt werden, dass bestehende Aufklärungs-pflichten der Firma über Vertrags und Vorvertragsinhalte sowie über mögliche 

Stornoprovisionsgebühren von Seiten der EF Dworak GmbH beachtet 

werden? 


9.    Sind Ihnen andere Firmen bekannt, die mit ähnlichen oder gleichen Geschäftsmodellen Profite zum Nachteil ihrer Kunden lukrieren? 

10. Wie gedenken Sie in Zukunft Menschen in finanziellen Notlagen vor den Fängen solch zweifelhafter Kreditvermittlungsagenturen zu schützen?