7304/J XXV. GP

Eingelangt am 04.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Klärung hinsichtlich Netzsperren



Vor einigen Wochen hat der Oberste Gerichtshof erneut bestätigt, dass Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen in Österreich rechtens sind. Internetprovider können bereits seit 2014 verpflichtet werden, den Zugang zu Internetportalen zu blockieren, wenn die dortigen Angebote das Urheberrecht verletzen. Das zieht nun unzählige Verfahren nach sich. Nahezu aus allen österreichischen Parlamentsparteien gab es damals ablehnende Reaktionen gegenüber solchen Sperren. Netzsperren sind ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit des Internet und können ein Einfallstor für weitere Sperren im weitesten Sinn unerwünschter Information darstellen. "Löschen statt Sperren" wäre eine effektivere, nachhaltige Maßnahme, um gegen illegale bzw. nicht legal veröffentlichte Inhalte im Internet vorzugehen. In Verbindung mit Anbietern, die einen legalen, unkomplizierten Zugang zu urheberrechtlich geschützen Werken mit einfachen Zahlungsmodalitäten, einem breit gefächerten Angebot, hoher Streamingqualität und einem fairen Preis bieten, wird sich das Problem der Urheberrechtsverletzung im Internet weiter stark reduzieren.

In der derzeitigen Situation werden Provider aber in die Richterrolle gedrängt und es besteht rechtliche Unsicherheit, auch über die Frage, ob Nutzer und Nutzerinnen belangt werden können, wenn sie Inhalte, die Urheberrecht verletzen, online ansehen. Auch besteht Unklarheit hinsichtlich der Art der durchzuführenden Sperre (DNS/IP/...).

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Befürworten Sie die Sperre von Websites mit nicht legal veröffentlichtem, urheberrechtlich geschütztem Material?

2.    Ist geplant, hinsichtlich Netzsperren gesetzliche Klarheit für Provider zu schaffen, u. a. betreffend der zu sperrenden Website sowie der Art der Sperre?

a.    Wenn ja, wann und inwiefern genau?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

3.    Ist geplant, hinsichtlich der Online-Ansicht von Inhalten, die Urheberrecht verletzen, gesetzliche Klarheit für Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen?

a.    Wenn ja, wann und inwiefern genau?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

4.    Ist geplant, Netzsperren auf weitere Bereiche auszudehnen, z. B. hinsichtlich Websites mit kinderpornographischen Inhalten?

a.    Wenn ja, wann, wieso und inwiefern genau?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

5.    Ist geplant, Netzsperren auf weitere Bereiche auszudehnen, z. B. hinsichtlich Websites mit pornographischen Inhalten?

a.    Wenn ja, wann, wieso und inwiefern genau?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

6.    Wieso wurde diese Thematik nicht im Zuge der Urheberrechtsnovelle 2015 behandelt und geklärt?