7306/J XXV. GP

Eingelangt am 04.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Ruhestandsversetzungen bei der ÖBB Postbus GmbH

 

Im Zuge der politischen Diskussion (Ergebnisse des Sozialpartnergipfels von Anfang November dieses Jahres, Regierungsprogramm, Pensionistenbrief der Pensionsversicherungsanstalt) das Pensionsantrittsalter anzuheben, ersuchen die unterzeichneten Abgeordneten um Auskunft über Ruhestandsversetzungen nach § 14 BDG bzw. Beendigungen von Dienstverhältnissen mit Angestellten über 45 Jahren bei der ÖBB Postbus GmbH, um zu überprüfen, inwieweit sich das im vollständigen Eigentum der Republik Österreich  befindliche Unternehmen an diese politischen Willensbekundungen faktisch hält.

Ruhestandsversetzungen nach § 14 BDG

Nach der klaren Anordnung des § 14 BDG müssen  die Anforderungen auf dem Arbeitsplatz des Beamten bzw. auf freien Verweisarbeitsplätzen erhoben werden und diese mit dem erstellten medizinischen Restleistungskalkül verglichen werden.

Eine Ruhestandsversetzung nach § 14 BDG ist daher nur zulässig, wenn die Anforderungen auf dem Arbeitsplatz des Beamten sowie auf den möglichen Verweisarbeitsplätzen auch tatsächlich erheben worden sind.

Es besteht aus der Sicht der unterzeichnenden Abgeordneten Zweifel auf welche Art und Weise die Anforderungen auf den Arbeitsplätzen der ÖBB Postbus GmbH tatsächlich erfolgt ist.

Nichterteilung einer Pensionskassenzusage für Beamte bei der ÖBB Postbus GmbH

Neos tritt konsequent für den Ausbau der 2. und 3. Säule der Pensionsvorsorge ein.

Dies bedingt auch, dass zugesagte bzw. auf Grund von Gesetzen bzw. Normen kollektiver Rechtsgestaltung gebührende betriebliche Pensionskassenbeiträge auch tatsächlich geleistet werden.

§ 22 a GehG sieht für alle Bundesbeamten – somit auch jene der ÖBB Postbus GmbH- die Erteilung einer Pensionskassenzusage vor.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

Ruhestandsversetzungen nach § 14 BDG

1.    Wie viele amtswegige Pensionierungen nach 14 BDG gab es von 2004 bis 2015 geordnet nach Jahren?

2.    Wie viele Pensionierungen auf Antrag gab es nach 14 BDG von 2004 bis 2015 geordnet nach Jahren?

3.    Welche  Gesamtkosten verursachen Pensionierungen nach 14 BDG in den Jahren 2004 bis 2015?

4.    Werden bei der ÖBB Postbus GmbH berufskundliche Sachverständigengutachten eingeholt, wenn eine Pensionierung nach 14 BDG bevorsteht?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wenn nein, wie wird sonst sichergestellt, dass die zuständige Dienstbehörde die Anforderungen auf  den Arbeitsplätzen überhaupt kennt?

7.    Gibt es Erhebungen  bzw. Auswertungen betreffend Arbeitsdruck, Zeitdruck, psychischer Belastbarkeit, Hebe- und Trageleistungen, die von Personen mit Kenntnisse in diesem Bereich durchgeführt worden sind?

8.    Wenn ja,  wie erfolgten diese und wo können diese eingesehen werden?

9.    Wurden die psychischen Belastungen - wie gesetzlich vorgesehen -  evaluiert?

10. Wann erfolgte die Evaluierung erstmals? Was waren die Ergebnisse?

11. Ist es zutreffend, dass seit 2004 amtswegige Ruhestandsversetzungen nach § 14 BDG für der ÖBB Postbus GmbH zugewiesenen Beamten  unter Mitwirkung von Beamten der regionalen Personalämter der Österreichischen Post AG (und zwar im Wege der Bescheidvorbereitung durch Beamte der Österreichischen Post AG) erfolgt sind?

12. Wenn ja bis wann war das der Fall?

13. Wenn ja, wie konnten die regionalen Personalämter der Österreichischen Post AG die Anforderungen auf den Arbeitsplätzen eines zu einem anderen Konzern (und zwar der ÖBB) gehörigen Unternehmen kennen?

14. Gibt es in der ÖBB Postbus GmbH Personen, die vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters als ehemalige Beamte in den Ruhestand versetzt wurden und nunmehr auf Basis eines Sondervertrages bzw. eines Angestelltenverhältnisses beschäftigt werden?

15. Wenn ja, wie viele gibt es?

16. Wenn ja, um welche Art der vorzeitigen Ruhestandsversetzung handelte es sich?

17. Wie viele Personen, die bei der ÖBB Postbus GmbH nach § 14 BDG in den Ruhestand versetzt worden sind, haben eine Nebenbeschäftigung gemeldet?

18. Wer war in den Jahren 2004-2015 Leiter des bei der Geschäftsführung der ÖBB Postbus GmbH eingerichteten Personalamtes?

19. Wie hoch ist die durchschnittliche Pension bei ehemaligen Beamten der ÖBB Postbus GmbH, die nach § 14 BDG in den Ruhestand versetzt worden sind?

Zahlungen für den Fall der Ruhestandsversetzung nach 14 BDG

20. Wurden in den Jahren 2004 – 2015 in Sozialplänen der ÖBB Postbus GmbH bzw. in anderen Vereinbarungen mit den Beamten  Zahlungen wie Geldaushilfen für den Fall der Ruhestandsversetzung nach § 14 BDG normiert?

21. Wenn ja, wie hoch waren die Zahlungen im Durchschnitt?

22. Wurden diese Geldaushilfen/sonstigen Zahlungen  nur bei Anträgen auf Ruhestandsversetzung durch den Beamten gewährt oder auch bei amtswegigen Ruhestandsversetzungen?

23. Wurden diese Geldaushilfen/sonstigen Zahlungen auch ausbezahlt, wenn ein Beamter gegen eine amtswegig verfügte Ruhestandsversetzung Beschwerde/Berufung eingelegt hat?

24. Wenn nein, wenn es der Sinn der Geldaushilfen/Zahlungen  war, Beamten in schwierigen finanziellen Situationen zu helfen, warum wurde Personen, die Beschwerde/Berufung gegen amtswegig verfügte Ruhestandsversetzungen einlegten, diese Geldaushilfen nicht gewährt?

Betriebsbedingte Beendigungen

25. Wie viele Beendigungen bei denen Sozialplanzahlungen bzw. sonstige freiwillige Zahlungen an die Mitarbeiter entrichtet worden sind, gab es seit 2010?

26. Bitte um Aufschlüsselung der Anzahl nach Jahren sowie um Aufschlüsselung nach Gruppen unter 35, 35- 44 und ab 45?

27. Wie viele Neueinstellungen gab es in den Jahren 2010 bis 2015 geordnet nach Jahren?

Gewährung von Bonuszahlungen im Falle des Erreichens bestimmter Kennzahlen beim Mitarbeiterabbau

28. Gab es bei der ÖBB Postbus GmbH – insbesondere in der Personalabteilung- seit 2004  Bonuszahlungen bei Erreichen bestimmter Kennzahlen beim Mitarbeiterabbau?

29. Wenn ja, wie viele Personen erhielten diese?

30. Wenn ja, in welchen Bereichen gab es derartige Zahlungen?

Nichterteilung einer Pensionskassenzusage für Beamte bei der ÖBB Postbus GmbH

31. Bei welcher Pensionskasse werden die Beiträge für die Beamten der ÖBB Postbus GmbH veranlagt?

32. Wenn keine Pensionskassenbeiträge bezahlt werden, warum wird dies entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht gemacht?

33. Wie wird sichergestellt, dass dem Bund keine Abgaben entgehen, wenn in Ermangelung der Einzahlung von Pensionskassenbeiträgen künftig auch keine lohnsteuerpflichtigen Leistungen durch die Pensionskasse erbracht werden und damit auch keine Lohnsteuer abgeführt wird?

34. Welche Maßnahmen werden Ihrerseits gesetzt um den rechtskonformen Zustand herzustellen?