7311/J XXV. GP

Eingelangt am 09.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Auswirkungen des Psychologengesetzes 2013 auf die Ausbildungssituation

 

Das 182. Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung "Psychologin" oder "Psychologe" und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013) sollte laut Beilage keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben. Zwei Jahre später zeigt sich, dass diese Annahme in der Praxis nicht zutrifft.

Eine der wesentlichen Änderungen der neuen Gesetzeslage ist die finanzielle und dienstrechtliche Stellung der auszubildenden Klinischen Psychologinnen und Psychologen. Nach der neuen Regelung sind Ausbildungsstätten dazu verpflichtet, die Auszubildenden mit einem regulären Dienstverhältnis anzustellen und "angemessen" zu entlohnen. Der Berufsverband der Österreichischen PsychologInnen (BÖP) fordert hier eine Anpassung an die Entlohnung von Turnusärzten, bzw. 1.643,- / 1.722,- Euro nach BAGS 4 bzw. 5. Zuvor wurden Auszubildende ausschließlich nach einem "Taschengeldmodell" mit unter 400,- Euro monatlich entlohnt und nahmen häufig parallel dazu unterstützende Leistungen des Arbeitsmarktservice in Anspruch.

Die Folge dieser Veränderung ist ein deutlicher finanzieller Mehraufwand für die Ausbildungsstätten. In der Praxis zeigt sich, dass dieser Mehraufwand von den Ausbildungsstätten nicht geleistet werden kann oder will. Folglich ist die Zahl der Ausbildungsplätze in großem Ausmaß zurückgegangen. Des Weiteren werden bestehende Ausbildungsplätze priorisiert und teilweise ausschließlich an Auszubildende vergeben, die noch nach der vorherigen gesetzlichen Regelung ausgebildet werden dürfen. Dadurch haben Auszubildende, die der neuen Regelung unterliegen, derzeit nahezu keine Möglichkeit einen Ausbildungsplatz zu finden.

Laut Berichten des AKH Wien, der Stadt Wien und dem KAV bestanden nach der alten gesetzlichen Regelung im AKH Wien 20 Ausbildungsplätze und über 50 Ausbildungsplätze im gesamten KAV.

Laut schriftlich vorliegenden Belegen vergibt die Psychatrische Abteilung des SMZ Ost/Donauspital Ausbildungsstellen nur noch an Auszubildene, die der alten  Regelung unterliegen. Eine Aufnahme von Auszubildenden nach der neuen Regelung sei entsprechend einer Vorgabe des KAV untersagt. Übereinstimmung dazu ist aus schriftlichen Belegen des Otto-Wagner-Spitals ersichtlich, dass in der dortigen Psychatrischen Abteilung sowie im gesamten KAV keine Ausbildungsstellen, die der neuen gesetzlichen Grundlage unterliegen, angeboten werden. Laut weiteren Berichten bieten folgende Institutionen ebenfalls keine Ausbildungsstellen nach der neuen Regelung an, obwohl sie zuvor Ausbildungsstellen angeboten haben:

 

Institution

Adresse

Landeskrankenhaus Tulln

Alter Ziegelweg 10, 3430 Tulln an der Donau

Landesklinikum Hollabrunn

Robert Löfflerstraße 20, 2020 Hollabrunn

PSD Baden

Grabengasse 30, 2500 Baden

Institut für Erziehungshilfe

Schloßhofer Str. 4, 1210 Wien

Die Boje Ambulatorium

Hernalser Hauptstraße 15, 1170 Wien

P.A.S.S. Suchtbehandlung

Alserstraße 24/11A, 1090 Wien

KH Göttlicher Heiland

Dornbacher Straße 20-28, 1170 Wien

Herz Jesu Krankenhaus

Baumgasse 20a, 1030 Wien

Intakt Therapiezentrum

Grundlgasse 5/8 1, 1090 Wien

VKKJ Strebersdorf

Jara-Benes-Gasse 16, 1210 Wien

PSD Burgenland

Hauptstraße 56, 7350 Oberpullendorf

Kaiser Franz Josef Spital

Kundratstraße 3, 1100 Wien

Gesundheitshaus

Stockerauer Str. 1, 2100 Korneuburg

Praxis Strudlhof

Boltzmanngasse 12, 1090 Wien

Verein B.a.s.i.s.

Radetzkystrasse 31/1/8, 1030 Wien

Verein Grüner Kreis

Hermanngasse 12, 1070 Wien

Justizanstalt Josefstadt

Wickenburggasse 18, 1080 Wien

Justizanstalt Favoriten

Hardtmuthgasse 4, 1100 Wien

 


Institution

Adresse

Ambulatorium am Fleischmarkt

Fleischmarkt 26, 1010 Wien

Ambulatorium Wr. Neustadt, Zentrum für

Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie

Ungargasse 31, 2700 Wiener Neustadt

Arbeits- und Sozialmedizinisches Zentrum Mödling

Rathausplatz 3, 2351 Wiener Neudorf

Auftakt, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen

Dietrichgasse 48, 1030 Wien

Beratungsstelle Verein Kinderhilfswerk - Wien

Rotenturmstraße 29/7, 1010 Wien

BRAIN CARE - Institut für seelische Gesundheit

Gonzagagasse 5/1/9, 1010 Wien

Bundesblindenerziehungsinstitut

Wittelsbachstraße 5, 1020 Wien

Bundessozialamt, Landesstelle Wien, Abteiung W3

Simmeringer Hauptstraße 100, 1110 Wien

Büro für Sachverständigentätigkeit - Rechts- und

Forensische Psychologie, Klinische- und Gesundheitspsychologie,

Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie

Kärntnerstraße 10/V, 1010 Wien

Caritas der Erzdiözese Wien, Behinderteneinrichtungen

Albrechtskreithgasse 19-21, 1160 Wien

Equalizent Schulungs und Beratungs GmbH

Obere Augartenstraße 20, 1020 Wien

ESRA, Ambulanz für Spätfolgen und Erkrankungen des

Holocaust und Migrationssyndroms

Tempelgasse 5, 1020 Wien

Familienzentrum Baden der Caritas Wien

Wassergasse 16, 2500 Baden bei Wien

Familienzentrum Wiener Neustadt der Caritas Wien

Ferdinand Porsche Ring 14, 2700 Wiener Neustadt

Gemeinsam Leben, Kolpinghaus für betreutes Wohnen

Maria Rekker Gasse 9, 1100 Wien

Gottfried von Preyer`sches Kinderspital der Stadt Wien

Schrankenberggasse 31, 1100 Wien

Institut für angewandte Tiefenpsychologie (IFAT)

Hoher Markt 4/20, 1010 Wien

Institut für Psychologie/Arbeitsbereich psychologische

Diagnostik

Liebiggasse 5/3, 1010 Wien

Institut für Psychosomatik

Parkring 12, 1010 Wien

 

Institution

Adresse

intakt - Therapiezentrum für Menschen mit Essstörungen

Grundlgasse 5/8, 1090 Wien

Kinder- und Jugendpsychiatrisches Ambulatorium mit

Tagesklinik der psychosozialen Dienste in Wien

Akaziengasse 44-46, 1230 Wien

Kinder- und Jugendpsychologische Praxis - Dr. Koch

Ottakringerstraße 117/16, 1160 Wien

Kinderpraxis Wien West

Linzerstraße 382/1/5, 1140 Wien

Krisen- und Beratungszentrum

Neunkirchner Straße 65, 2700 Wiener Neustadt

Praxis für Neurorehabilitation

Märzstarße 99/15, 1150 Wien

pro mente Wien, Gesellschaft für psychische Gesundheit

Grüngasse 1A, 1040 Wien

Psychologische Praxis - Dr. Gerald Kral

Kaltenleutgebner Straße 13a/22, 1230 Wien

Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Gesundheit und

Soziales, Abteilung Jugendwohlfahrt, Bereich Psychologie

Landhausplatz 1/Haus 14, 3109 St. Pölten

Psychosomatisches Zentrum Eggenburg, Klinik Eggenburg

Grafenberger Straße 2, 3730 Eggenburg

Evangelisches Krankenhaus Wien

Hans-Sachs-Gasse 10-12, 1180 Wien

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien

Johannes von Gott Platz 1

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Wien

Stumpergasse 13, 1060 Wien

 

Entsprechend dieser Erkenntnisse ist klar ersichtlich, dass das Psychologengesetz 2013 massive Auswirkungen auf die Ausbildungssituation hat. Die Auszubildenden sind mit einer auswegslosen Lage konfrontiert und die psychologische Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist gefährdet, falls dieser Zustand weiter andauert.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Auf welche Weise überpüft Ihr Ressort die Auswirkungen des Psychologengesetzes 2013 auf die Ausbildungssituation in der klinischen Psychologie?

a.    Welche Maßnahmen wurden bereits gesetzt?

b.    Welche Maßnahmen sind in Planung?

2.    Welche Auskunft erhalten Institutionen von Ihrem Ressort, wenn sie sich danach erkundigen, welche Entgelthöhe mit "angemessener Entlohnung" gemeint ist?

3.    Welche konkreten Informationen hat das BMG hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer "angemessene Höhe der Entlohnung"?

4.    Wie hoch ist österreichweit das durchschnittliche Entgelt, mit dem Auszubildende nach der neuen gesetzlichen Regelung derzeit entlohnt werden?

a.    Wie hoch ist das durchschnittliche Entgelt je nach Bundesland?

b.    Welche Entgelthöhe nach der neuen gesetzlichen Regelung stellt in der Praxis das Minimum dar?

c.    Welche Entgelthöhe nach der neuen gesetzlichen Regelung stellt in der Praxis das Maximum dar?

5.    Mit welchem finanziellen Mehraufwand für die ausbildenden Einrichtungen hat Ihr Ressort im Rahmen des Psychologengesetzes 2013 für die Ausbildung zur Klinischen Psychologie gerechnet? (Angaben bitte getrennt für die einzelnen Ausbildungsstellen und für das gesamte Gesundheitssystem.)

6.    Kann das BMG bestätigen, dass alle oben genannten Institutionen derzeit keine Ausbildungsplätze nach der neuen gesetzlichen Regelung anbieten?

a.    Wenn nein, welche Institutionen davon bieten derzeit Ausbildungsplätze nach der neuen gesetzlichen Regelung an?

b.    Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort derzeit, um diese verlorenen Ausildungsplätze wieder zu gewinnen?

7.    Wie viele Ausbildungsplätze standen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zur Verfügung? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jährlich)

8.    Wie viele Ausbildungsplätze standen im Jahr 2014 zur Verfügung, die der neuen gesetzlichen Regelung unterlagen? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jährlich)

9.    Wie viele Ausbildungsplätze stehen im Jahr 2015 zur Verfügung, die der neuen gesetzlichen Regelung unterliegen? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jährlich)

10. Welche mittelfristigen Folgen erwartet das BMG für das Gesundheitswesen durch eine mögliche und durch die gegebene Situation zu erwartende Abwanderung von Auszubildenen, die in Österreich keine                n Ausbildungsplatz finden können?

11. Auf welche Weise erhebt das BMG den jährlichen Bedarf und das jährliche Angebot an Ausbildungsplätzen?

12. Wie hoch bewertet das BMG den jährlichen Bedarf an Ausbildungsplätzen, um die Gesundheitsversorgung in diesem Fachbereich lückenlos zu sichern?