7311/J XXV. GP
Eingelangt am 09.12.2015
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
an die
Bundesministerin für Gesundheit
betreffend
Auswirkungen des Psychologengesetzes 2013 auf die Ausbildungssituation
Das 182. Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung "Psychologin" oder "Psychologe" und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013) sollte laut Beilage keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben. Zwei Jahre später zeigt sich, dass diese Annahme in der Praxis nicht zutrifft.
Eine der wesentlichen Änderungen der neuen Gesetzeslage ist die finanzielle und dienstrechtliche Stellung der auszubildenden Klinischen Psychologinnen und Psychologen. Nach der neuen Regelung sind Ausbildungsstätten dazu verpflichtet, die Auszubildenden mit einem regulären Dienstverhältnis anzustellen und "angemessen" zu entlohnen. Der Berufsverband der Österreichischen PsychologInnen (BÖP) fordert hier eine Anpassung an die Entlohnung von Turnusärzten, bzw. 1.643,- / 1.722,- Euro nach BAGS 4 bzw. 5. Zuvor wurden Auszubildende ausschließlich nach einem "Taschengeldmodell" mit unter 400,- Euro monatlich entlohnt und nahmen häufig parallel dazu unterstützende Leistungen des Arbeitsmarktservice in Anspruch.
Die Folge dieser Veränderung ist ein deutlicher finanzieller Mehraufwand für die Ausbildungsstätten. In der Praxis zeigt sich, dass dieser Mehraufwand von den Ausbildungsstätten nicht geleistet werden kann oder will. Folglich ist die Zahl der Ausbildungsplätze in großem Ausmaß zurückgegangen. Des Weiteren werden bestehende Ausbildungsplätze priorisiert und teilweise ausschließlich an Auszubildende vergeben, die noch nach der vorherigen gesetzlichen Regelung ausgebildet werden dürfen. Dadurch haben Auszubildende, die der neuen Regelung unterliegen, derzeit nahezu keine Möglichkeit einen Ausbildungsplatz zu finden.
Laut Berichten des AKH Wien, der Stadt Wien und dem KAV bestanden nach der alten gesetzlichen Regelung im AKH Wien 20 Ausbildungsplätze und über 50 Ausbildungsplätze im gesamten KAV.
Laut schriftlich vorliegenden Belegen vergibt die Psychatrische Abteilung des SMZ Ost/Donauspital Ausbildungsstellen nur noch an Auszubildene, die der alten Regelung unterliegen. Eine Aufnahme von Auszubildenden nach der neuen Regelung sei entsprechend einer Vorgabe des KAV untersagt. Übereinstimmung dazu ist aus schriftlichen Belegen des Otto-Wagner-Spitals ersichtlich, dass in der dortigen Psychatrischen Abteilung sowie im gesamten KAV keine Ausbildungsstellen, die der neuen gesetzlichen Grundlage unterliegen, angeboten werden. Laut weiteren Berichten bieten folgende Institutionen ebenfalls keine Ausbildungsstellen nach der neuen Regelung an, obwohl sie zuvor Ausbildungsstellen angeboten haben:
Institution |
Adresse |
Landeskrankenhaus Tulln |
Alter Ziegelweg 10, 3430 Tulln an der Donau |
Landesklinikum Hollabrunn |
Robert Löfflerstraße 20, 2020 Hollabrunn |
PSD Baden |
Grabengasse 30, 2500 Baden |
Institut für Erziehungshilfe |
Schloßhofer Str. 4, 1210 Wien |
Die Boje Ambulatorium |
Hernalser Hauptstraße 15, 1170 Wien |
P.A.S.S. Suchtbehandlung |
Alserstraße 24/11A, 1090 Wien |
KH Göttlicher Heiland |
Dornbacher Straße 20-28, 1170 Wien |
Herz Jesu Krankenhaus |
Baumgasse 20a, 1030 Wien |
Intakt Therapiezentrum |
Grundlgasse 5/8 1, 1090 Wien |
VKKJ Strebersdorf |
Jara-Benes-Gasse 16, 1210 Wien |
PSD Burgenland |
Hauptstraße 56, 7350 Oberpullendorf |
Kaiser Franz Josef Spital |
Kundratstraße 3, 1100 Wien |
Gesundheitshaus |
Stockerauer Str. 1, 2100 Korneuburg |
Praxis Strudlhof |
Boltzmanngasse 12, 1090 Wien |
Verein B.a.s.i.s. |
Radetzkystrasse 31/1/8, 1030 Wien |
Verein Grüner Kreis |
Hermanngasse 12, 1070 Wien |
Justizanstalt Josefstadt |
Wickenburggasse 18, 1080 Wien |
Justizanstalt Favoriten |
Hardtmuthgasse 4, 1100 Wien |
Institution |
Adresse |
Ambulatorium am Fleischmarkt |
Fleischmarkt 26, 1010 Wien |
Ambulatorium Wr. Neustadt, Zentrum für Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie |
Ungargasse 31, 2700 Wiener Neustadt |
Arbeits- und Sozialmedizinisches Zentrum Mödling |
Rathausplatz 3, 2351 Wiener Neudorf |
Auftakt, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen |
Dietrichgasse 48, 1030 Wien |
Beratungsstelle Verein Kinderhilfswerk - Wien |
Rotenturmstraße 29/7, 1010 Wien |
BRAIN CARE - Institut für seelische Gesundheit |
Gonzagagasse 5/1/9, 1010 Wien |
Bundesblindenerziehungsinstitut |
Wittelsbachstraße 5, 1020 Wien |
Bundessozialamt, Landesstelle Wien, Abteiung W3 |
Simmeringer Hauptstraße 100, 1110 Wien |
Büro für Sachverständigentätigkeit - Rechts- und Forensische Psychologie, Klinische- und Gesundheitspsychologie, Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie |
Kärntnerstraße 10/V, 1010 Wien |
Caritas der Erzdiözese Wien, Behinderteneinrichtungen |
Albrechtskreithgasse 19-21, 1160 Wien |
Equalizent Schulungs und Beratungs GmbH |
Obere Augartenstraße 20, 1020 Wien |
ESRA, Ambulanz für Spätfolgen und Erkrankungen des Holocaust und Migrationssyndroms |
Tempelgasse 5, 1020 Wien |
Familienzentrum Baden der Caritas Wien |
Wassergasse 16, 2500 Baden bei Wien |
Familienzentrum Wiener Neustadt der Caritas Wien |
Ferdinand Porsche Ring 14, 2700 Wiener Neustadt |
Gemeinsam Leben, Kolpinghaus für betreutes Wohnen |
Maria Rekker Gasse 9, 1100 Wien |
Gottfried von Preyer`sches Kinderspital der Stadt Wien |
Schrankenberggasse 31, 1100 Wien |
Institut für angewandte Tiefenpsychologie (IFAT) |
Hoher Markt 4/20, 1010 Wien |
Institut für Psychologie/Arbeitsbereich psychologische Diagnostik |
Liebiggasse 5/3, 1010 Wien |
Institut für Psychosomatik |
Parkring 12, 1010 Wien |
Institution |
Adresse |
intakt - Therapiezentrum für Menschen mit Essstörungen |
Grundlgasse 5/8, 1090 Wien |
Kinder- und Jugendpsychiatrisches Ambulatorium mit Tagesklinik der psychosozialen Dienste in Wien |
Akaziengasse 44-46, 1230 Wien |
Kinder- und Jugendpsychologische Praxis - Dr. Koch |
Ottakringerstraße 117/16, 1160 Wien |
Kinderpraxis Wien West |
Linzerstraße 382/1/5, 1140 Wien |
Krisen- und Beratungszentrum |
Neunkirchner Straße 65, 2700 Wiener Neustadt |
Praxis für Neurorehabilitation |
Märzstarße 99/15, 1150 Wien |
pro mente Wien, Gesellschaft für psychische Gesundheit |
Grüngasse 1A, 1040 Wien |
Psychologische Praxis - Dr. Gerald Kral |
Kaltenleutgebner Straße 13a/22, 1230 Wien |
Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Gesundheit und Soziales, Abteilung Jugendwohlfahrt, Bereich Psychologie |
Landhausplatz 1/Haus 14, 3109 St. Pölten |
Psychosomatisches Zentrum Eggenburg, Klinik Eggenburg |
Grafenberger Straße 2, 3730 Eggenburg |
Evangelisches Krankenhaus Wien |
Hans-Sachs-Gasse 10-12, 1180 Wien |
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien |
Johannes von Gott Platz 1 |
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Wien |
Stumpergasse 13, 1060 Wien |
Entsprechend dieser Erkenntnisse ist klar ersichtlich, dass das Psychologengesetz 2013 massive Auswirkungen auf die Ausbildungssituation hat. Die Auszubildenden sind mit einer auswegslosen Lage konfrontiert und die psychologische Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist gefährdet, falls dieser Zustand weiter andauert.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Auf welche Weise überpüft Ihr Ressort die Auswirkungen des Psychologengesetzes 2013 auf die Ausbildungssituation in der klinischen Psychologie?
a. Welche Maßnahmen wurden bereits gesetzt?
b. Welche Maßnahmen sind in Planung?
2. Welche Auskunft erhalten Institutionen von Ihrem Ressort, wenn sie sich danach erkundigen, welche Entgelthöhe mit "angemessener Entlohnung" gemeint ist?
3. Welche konkreten Informationen hat das BMG hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer "angemessene Höhe der Entlohnung"?
4. Wie hoch ist österreichweit das durchschnittliche Entgelt, mit dem Auszubildende nach der neuen gesetzlichen Regelung derzeit entlohnt werden?
a. Wie hoch ist das durchschnittliche Entgelt je nach Bundesland?
b. Welche Entgelthöhe nach der neuen gesetzlichen Regelung stellt in der Praxis das Minimum dar?
c. Welche Entgelthöhe nach der neuen gesetzlichen Regelung stellt in der Praxis das Maximum dar?
5. Mit welchem finanziellen Mehraufwand für die ausbildenden Einrichtungen hat Ihr Ressort im Rahmen des Psychologengesetzes 2013 für die Ausbildung zur Klinischen Psychologie gerechnet? (Angaben bitte getrennt für die einzelnen Ausbildungsstellen und für das gesamte Gesundheitssystem.)
6. Kann das BMG bestätigen, dass alle oben genannten Institutionen derzeit keine Ausbildungsplätze nach der neuen gesetzlichen Regelung anbieten?
a. Wenn nein, welche Institutionen davon bieten derzeit Ausbildungsplätze nach der neuen gesetzlichen Regelung an?
b. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort derzeit, um diese verlorenen Ausildungsplätze wieder zu gewinnen?
7. Wie viele Ausbildungsplätze standen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zur Verfügung? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jährlich)
8. Wie viele Ausbildungsplätze standen im Jahr 2014 zur Verfügung, die der neuen gesetzlichen Regelung unterlagen? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jährlich)
9. Wie viele Ausbildungsplätze stehen im Jahr 2015 zur Verfügung, die der neuen gesetzlichen Regelung unterliegen? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, jährlich)
10. Welche mittelfristigen Folgen erwartet das BMG für das Gesundheitswesen durch eine mögliche und durch die gegebene Situation zu erwartende Abwanderung von Auszubildenen, die in Österreich keine n Ausbildungsplatz finden können?
11. Auf welche Weise erhebt das BMG den jährlichen Bedarf und das jährliche Angebot an Ausbildungsplätzen?
12. Wie hoch bewertet das BMG den jährlichen Bedarf an Ausbildungsplätzen, um die Gesundheitsversorgung in diesem Fachbereich lückenlos zu sichern?