7312/J XXV. GP

Eingelangt am 09.12.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Inneres betreffend der Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge und deren Altersfeststellung in Österreich.

 

 

Kinder und Jugendliche, die nach Österreich geflüchtet sind, haben besondere Bedürfnisse und müssen deshalb auch unter besonderem Schutz der Gesellschaft stehen. Insbesondere für unbegleitete, werden aus diesem Grund auch spezielle Maßstäbe bei der Betreuung und Unterbringung gesetzt, wie etwa eine Betreuung rund um die Uhr, eine altersgerechte Unterbringung, Bildungsangebote, Rechtsberatungen, sowie ein gewisses Maß an Freizeitaktivitäten.

 

Außerdem gilt für diese Kinder, genauso wie für alle anderen die Kinderrechtskonvention.

 

Aufgrund der momentanen Situation, ist Österreich in der Pflicht, eine erhöhte Zahl unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge aufzunehmen und zu betreuen. Viele Berichte in Medien, oder von Betroffenen selbst zeigen jedoch, dass die Unterbringung dieser Kinder- und Jugendlichen in manchen Fällen nicht den eigentlichen Qualitätskriterien entspricht, geschweige denn eine kindgerechte Betreuung bereitgestellt wird.

 

 

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.       Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind bzw. waren in den Monaten Juni bis November, aufgeschlüsselt nach Monat und Bundesland, in Österreich untergebracht?

 

2.       Welche Quartiere gibt es speziell für UMFs und wo befinden sich diese?

 

3.       Gibt es unter den bereitgestellten Quartieren auch Unterbringungen, die mehr als 200 UMFs beherbergen?

3.1.   Wenn ja, um welche handelt es sich?

4.       Gibt es Qualitätsstandards für Unterbringungen für UMFs?

4.1.   Wenn ja, welche und seit wann?

4.2.   Wenn ja, wie werden diese Qualitätskriterien von Seiten des Innenministeriums kontrolliert?

4.3.    Wenn ja, in wie fern und warum unterscheiden sich diese von den Standards für österreichische Kinder in Obsorge?

4.4.   Wenn nein, warum nicht?

5.       Wer ist bzw. wird von Seiten des Innenministeriums mit der Betreuung von UMFs betraut?

6.       Gibt es Kriterien für die Anbieterlnnen zur Betreuung von UMFs

6.1.    Wenn ja, welche?

6.2.   Wenn ja, wie werden diese vom Innenministerium kontrolliert?

6.3.   Wenn nein, warum nicht?

7.       Wird von Seiten des Innenministeriums kontrolliert, ob der vorgeschriebene Betreuungsschlüssel für UMF's, von den mit der Betreuung beauftragten Anbieterlnnen, eingehalten wird?

7.1.    Wenn ja, wie?

7.2.    Wenn nein, warum nicht?

8.       Wie wird von Seiten des Innenministeriums die ärztliche Versorgung in Quartieren in denen UMFs untergebracht sind, sichergestellt?

9.       Wie wird von Seiten des Innenministeriums die adäquate Rechtsberatung für UMFs in diesen Quartieren sichergestellt?

10.   Wie und durch wen werden UMFs über die Möglichkeit der Rechtsberatung informiert?

11.   Laut unseren Informationen befindet sich ein großes Quartier für UMF's in Leoben. Wann war die offizielle Eröffnung dieses Quartiers?

12.   Stimmt es, dass dieses Quartier in Leoben schon vor der offiziellen Eröffnung bezogen wurde?

12.1.                    Wenn ja, warum?

13.   Wie werden die UMFs im Quartier in Leoben in der Nacht betreut?

14.   Von wem werden die UMFs im Quartier in Leoben in der Nacht betreut?

15.   Durch wie viele Personen werden die UMFs im Quartier in Leoben in der Nacht betreut?

16.   Wie werden die UMFs im Quartier in Leoben am Tag betreut?

17.   Von wem werden die UMFs im Quartier in Leoben am Tag betreut?

18.   Durch wie viele Personen werden die UMFs im Quartier in Leoben am Tag betreut?

19.   Wird das Betreuungsverhältnis 1:15 von der beauftragten Firma im Quartier in Leoben eingehalten?

20.   Wie wird die medizinische Versorgung der UMFs im Quartier in Leoben sichergestellt?

21.   Wie viele Personen befinden sich derzeit im Quartier in Leoben?

22.   Sind im Quartier in Leoben nur UMFs untergebracht?

22.1.                    Wenn nein, welche anderen und wie viele andere Personen sind in diesem Quartier untergebracht?

23.   Stimmt es, dass die Stadt Leoben ursprünglich die Bereitstellung mehrerer kleiner Quartiere angeboten hat?

23.1.                     Wenn ja, warum wurde dieses Angebot nicht angenommen?

24.   Wie viele und welche sanitären Anlagen sind im Quartier in Leoben für die dort untergebrachten Flüchtlinge bereitgestellt und wer ist für die Wartung und Instandhaltung zuständig?

25.   Welche sonstige Infrastruktur steht den in Leoben untergebrachten Flüchtlingen zur Verfügung?

26.   Ist ihnen bekannt, dass die Abtrennung zwischen den „Mehrbettzimmern" im Quartier in Leoben durch Bauzäune ohne Sichtschutz vorgenommen ist?

26.1.                     Wenn ja, entspricht dies aus ihrer Sicht den Vorgaben bzw. Kriterien der dauerhaften Unterbringung von UMFs?

26.2.                     Wenn nein, wie sieht die Qualitätskontrolle einer solchen Einrichtung durch das Innenministerium aus?

27.   Kann im Quartier in Leoben sichergestellt werden, dass die ursprünglich als Baumarkt verwendete Halle im Winter ausgiebig beheizt werden kann?

27.1.                    Wenn nein, warum nicht?

27.2.                    Wenn ja, wodurch?

28.   Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine verordnete Altersfeststellung bei UMFs durchgeführt wird, bzw. Ergebnisse vorliegen?

29.   Stimmt es, dass es zu Wiederholungen von Altersfeststellungen kommt?

29.1.                   Wenn ja, aus welchem Grund?

30.   Für wie präzise werden aus Ihrer Sicht die Ergebnisse einer Altersfeststellung eingeschätzt?

31.   Wie hoch belaufen sich die Kosten einer Altersfeststellung?

32.   Durch wen werden die Altersfeststellungen durchgeführt?

33.   Woher bekommen die UMFs die Informationen über das Ergebnis der Altersfeststellung?

34.   Erfolgt diese Information über das Ergebnis der Altersfeststellung im Rahmen eines Bescheides?

34.1.                      Wenn ja, durch wen wird dieser ausgestellt?

35.   Gibt es die Möglichkeit das Ergebnis der Altersfeststellung zu beeinspruchen?