7316/J XXV. GP

Eingelangt am 09.12.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Marcus Franz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Umgang mit in Österreich legal abgetriebenen Embryonen und Föten

„US-Abtreibungsgegner enthüllen ein geschmackloses Geschäft: Planned Parenthood, größter Anbieter von Abtreibungen, verkauft Embryogewebe für Forschungszwecke."[1], so die Schlagzeile in der „Die Welt" über eine Serie von Videos, die den Handel mit Körperteilen menschlicher Embryonen in den Vereinigten Staaten rund um die PPFA, Planned Parenthood Foundation of America, aufdeckten. Neben Erklärungen, dass durch die entsprechend angepasste Behandlung die gewünschten intakten Körperteile gekauft werden könnten[2], wird darin auch über die gängigen Preise gesprochen und erwähnt, dass manche unabhängigen Anbieter durch diesen Handel einen guten Teil ihrer Einnahmen generieren würden[3]. Mittlerweile wurde Videomaterial von mehreren Stunden, ungeschnitten und, wie von Analysten festgestellt, nicht manipuliert[4], online u.a. auf YouTube veröffentlicht, das einen teilweise ekelerregenden Einblick in dieses Geschäft gewährt.

Die PPFA ist Teil der IPPF, International Planned Parenthood Foundation[5]. In Österreich ist die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF)[6] [7] Mitglied dieser Dachorganisation.

Schwangerschaftsabbrüche können gemäß § 97 StGB in Österreich bis zur 12. Schwangerschaftswoche bzw. bei Indikation bis zum Eintritt der Geburtswehen von Ärzten und Kliniken straffrei durchgeführt werden. Der Umgang mit den dabei abgetriebenen Embryonen und Föten ist nicht gesondert geregelt und auch Daten über Anzahl oder Alter der dabei abgetriebenen Embryonen und Föten bzw. Angaben zum Vorliegen der notwendigen Indikation gemäß § 97 StGB werden statistisch nicht erfasst.

Auf EU Ebene schützen sowohl Art. 3 Z 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als auch Art 12 Gewebe und Zellen - Richtlinie 2004/23/EG[8] vor finanziell gewinnbringender Nutzung des menschlichen Körpers oder einzelner Körperteile.

 

Eine Umsetzung dieser Richtlinie erfolgte durch den österreichischen Gesetzgeber im Rahmen des Gewebesicherheitsgesetzes, welches auf abgetriebene Embryonen und Föten allerdings nicht anzuwenden ist.

Das Fehlen einer geeigneten gesetzlichen Regelung und einer Meldepflicht, die eine Kontrolle überhaupt erst ermöglichen würde, weist auf einen möglichen Handlungsbedarf des Gesetzgebers hin.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.   Sind Ihnen und Ihrem Ressort der Skandal und die Videos um den Handel mit Teilen von abgetriebenen Embryonen durch die PPFA bekannt?

2.   Art 12 RL 2004/23/EG lautet „Die Mitgliedstaaten streben danach, sicherzustellen, dass die Beschaffung von Geweben und Zellen als solche auf nichtkommerzieller Grundlage erfolgt."

Wie beugt Ihr Ressort einer gewinnbringenden Verwertung von Körpern, Körperteilen, Gewebe und Zellen abgetriebener Embryonen und Föten vor?

3.   Die obgenannte Richtlinie fordert in Artikel 13 die Einholung einer Einwilligung von Spendern vor Freigabe einer Gewebespende. Wird eine solche Einwilligung auch von Patientinnen eines Schwangerschaftsabbruches gegeben für den Fall der Verwertung ihres abgetriebenen Embryos bzw. Fötuses?

a.   wenn nein, warum nicht?

b.   wenn ja, wie und durch wen wird dies kontrolliert und wie oft wurde eingewilligt?

4.   Ist Ihrem Ressort bekannt, ob und wenn ja, in welchem Umfang abgetriebene Embryonen und Föten von österreichischen Ärzten und Krankenanstalten weitergegeben und/oder verwendet werden?

a.   wenn ja, wie wird sichergestellt, dass es sich hier um keine gewinnbringenden oder illegale Geschäfte handelt?

5.   Liegen Ihrem Ressort valide Zahlen bzgl. durchgeführter Schwangerschaftsabbrüche in Österreich und nachträglicher Verwertung bzw. Vernichtung von Embryonen vor?

a.   wenn ja, wie viele Fälle von Verwertung der abgetriebenen Embryonen und Föten gibt es?

b.   wenn nein, wie kann Ihr Ressort ohne Vorliegen solcher Zahlen einen gesetzmäßigen Umgang mit abgetriebenen Embryonen und Föten überwachen?

6.   Sind Ihnen oder Ihrem Ressort Fälle von illegalen Schwangerschaftsabbrüchen nach der 12. Schwangerschaftswoche bekannt?

a.   wenn ja, wie viele?

b.     wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis wurden diese verfolgt?


c.    wie, wenn nicht durch Meldung eines Beteiligten wird/wurde/würde so ein Verstoß bekannt?

7.   Im Zwischenbericht zum Aktionsplan Frauengesundheit, entstanden in Zusammenarbeit Ihres Ressorts mit dem BMFJ, wird im Wirkungsziel 13 „Reproduktive Gesundheit fördern“ vielfach von psychischer Beratung und Betreuung gesprochen.

Beinhaltet eine verpflichtende medizinische Aufklärung vor Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches die Information von Patientinnen über den Umgang mit den abgetriebenen Embryonen und Föten und der potentiellen Verwertung derselben, insbesondere im Hinblick auf mögliche psychologische Folgen?

a.    wenn nein, warum nicht?

b.    wenn ja, wie sorgt Ihr Ressort dafür, dass dieser umfassenden Aufklärungspflicht nachgekommen wird bzw. welche Pläne gibt es in Zukunft, dafür zu sorgen?

8.   Warum werden abgetriebene Embryonen und Föten nicht verpflichtend wie tot geborene Kinder bestattet, insbesondere im Hinblick auf Vorbeugung des illegalen Handels mit Embryonen und Föten bzw. auch auf mögliche psychische Aspekte (z.B. nachträgliche Aufarbeitung, Möglichkeit von Trauerarbeit, etc)?

 



[1] http://www.welt.de/politik/ausland/articlel44822825/Abtreibungsfirma-bietet-Embryogewebe-zum- Kauf-an.html

[2] Melissa Farrell; Episode 5: Intact Fetuses "Just a Matter of Line Items" for Planned Parenthood TX Mega­Center; ca. Min 2:05

[3] Deborah VanDerhei; Episode 4: Top Planned Parenthood Exec: Baby Parts Sales "A Valid Exchange,” Can Make "A Fair Amount of Income”; ca. Min 6:38

[4] http://www.foxnews.com/politics/2015/09/29/forensic-analysis-planned-parenthood-videos-show- no-evidence-manipulation/?utm_content=buffer74e56

[5] http://www.ippf.org/our-work/where-we-work/western-hemisphere/united-states

[6] http://www.oegf.at/internationales/partner.asp

[7] http://www.ippf.org/our-work/where-we-work/europe/austria

[8] Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen