7317/J XXV. GP

Eingelangt am 09.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Transit-Flüchtlingslager im ASFINAG-Gelände Salzburg

 

Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Stadt Salzburg folgende Presseaussendung auf ihrer Website:

 

"Auf Druck des Landes: ASFINAG wird für Asylwerber geöffnetTransitlager für längere Unterbringung ungeeignet – „Dauer-Provisorium“ droht
 
Fr, 4. Dezember 2015Auf ausdrücklichen Wunsch des Landes wird das Transit-Flüchtlingslager im ASFINAG-Gelände wieder uneingeschränkt für Asylwerber geöffnet. Vorübergehend waren in den letzten Tagen dort ja nur Frauen und Familien aufgenommen worden, über 18jährige Männer konnten nicht einquartiert werden. Die Einsatzleitung hatte die Teil-Sperre verfügt, weil das Quartier aus baulichen und rechtlichen Gründen und wegen der fehlenden Betreuung der Flüchtlinge eigentlich nur als Unterkunft für Transitflüchtlinge geeignet ist.

Für Bürgermeister Heinz Schaden ergeben sich daraus einige noch offene Fragen, die nun seitens des Landes rasch zu klären sind. Vordringlich ist die Frage über die Führung und Betreuung des Lagers in Zukunft: Für die Versorgung der Asylwerber bis zum Abschluss des Erstaufnahme-Verfahrens ist ja der Bund zuständig, der dafür mit der Firma ORS zusammenarbeitet. Durch diese Strukturen muss die Betreuung der Asylwerber in der ASFINAG ehestmöglich übernommen werden, fordert Bürgermeister Heinz Schaden.

Unannehmbar ist für den Bürgermeister auch, dass – wie derzeit offenbar gehandhabt – aus ganz Österreich Asylwerber nach Salzburg geschickt werden. Nach Angaben etwa eines Flüchtlingsbetreuers aus Villach hat dort die Exekutive an die Helfer den ausdrücklichen Auftrag erteilt, Asylwerber nach Salzburg in die ASFINAG zu schicken. „Dann werden wir schon bald wieder in der Situation wie zuletzt Ende November anlangen, dass die Kapazitäten in der ASFINAG mit Asylwerbern aufgefüllt werden und kein Platz mehr für Transitflüchtlinge zur Verfügung steht," warnt Schaden In der Folge droht aus der Asylwerber-Unterkunft auch ein Dauer-Provisorium zu werden, befürchtet der Bürgermeister."

glich leisten ehrenamtliche Mitarbeiter Großes, was die Versorgung von Flüchtlingen, die sich momentan in Österreich aufhalten, angeht. Es ist allerdings eigentlich die Aufgabe des Staates, sich um die angemessene Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu kümmern.

Die vorübergehende Grundversorgung zwischen Bund und Ländern für schutzbedürftige Fremde ist in einer 15a-Vereinbarung geregelt. Der Bund ist im Zulassungsverfahren für die Versorgung der Asylwerber zuständig. Bei zugelassenen Asylverfahren geht die Zuständigkeit auf die Bundesländer über. Das heißt, die Bundesländer müssten für Unterbringung und Versorgung der Asylwerberinnen und Asylwerbern. Unbegleitete Minderjährige und Dublin-Fälle bleiben in Bundesbetreuung.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wer übernimmt momentan die Betreuung der Asylwerber im ASFINAG-Lager in Salzburg?

2.    Wie viele Personen stehen konkret dafür zur Verfügung?

3.    Wer übernimmt momentan die Betreuung der Transitflüchtlinge im ASFINAG-Lager in Salzburg?

4.    Wie viele Personen stehen konkret dafür zur Verfügung?

5.    Wie viele Personen befinden sich momentan im ASFINAG-Lager in Salzburg? Sollten die Zahl zwischen Einlangen der Anfrage und Anfragebeantwortung variieren, bitte um Angabe beider Zahlen.

6.    Wurden männliche Asylwerber, die um Unterbringung im ASFINAG-Lager in Salzburg angesucht haben, abgewiesen?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, in welchem Zeitraum?

c.    Wenn ja, wie alt waren diese Personen?

d.    Wenn ja, werden männliche Asylwerber momentan immer noch abgewiesen?

e.    Wenn ja, wohin werden diese Personen zwecks Unterbringung und Versorgung verwiesen?