7318/J XXV. GP

Eingelangt am 09.12.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Evaluierung der Transparenzdatenbank durch die Länder/Streichung des Wirkungsziels "Effizienteres Förderwesen im Bundesstaat"

Im Zuge der letzten Landeshauptleutekonferenz, welche am 2.1.2015 in Linz stattfand, wurde unter anderem festgestellt, dass die lang geplante Umsetzung der Transparenzdatenbank weiterhin offen bleibt. Durch sie sollte insbesondere durch Offenlegung von Mehrfachförderungen Transparenz in die österreichische Förderlandschaft gebracht werden. Laut Regierungsprogramm (S. 111) ist eine Maßnahme, um das Ziel "Transparenz über Förderangebot aller Gebietskörperschaften sowie Kostendämpfung auf Basis einer Förderreform" zu erreichen: "Die Bundesregierung hält an der Umsetzung der Transparenzdatenbank fest".

Fakt ist, dass die Transparenzdatenbank in ihrer momentanen Form nur vom Bund mit konkreten Zahlen befüllt wird; von den Ländern gibt es nur allgemeine Informationen. Die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission hat zu Beginn diesen Jahres einen Bericht über das Förderwesen vorgelegt, in dem der Ausbau der Transparenzdatenbank ausdrücklich empfohlen wird, um die Unüberschaubarkeit des österreichischen Förderungswesens zu beseitigen (im Jahr 2013 flossen laut Bericht fast 13 Milliarden Euro Fördergeld).

Die von den Ländern im Mai 2014 in Auftrag gegebene Studie zur umfassenden Evaluierung der Transparenzdatenbank hinsichtlich Kosten-Nutzen-Analyse soll den Ausschlag für die Entscheidung über den weiteren Ausbau der Transparenzdatenbank geben - deren Ergebnisse waren für Herbst 2015 angekündigt.

Im Bundesvoranschlag 2015 war im Rahmen der UG 44 (Finanzausgleich) das Wirkungsziel "Effizienteres Förderwesen im Bundesstaat" enthalten. Dieses ist im Bundesvoranschlag 2016 ersatzlos gestrichen worden. Auf Nachfrage an Finanzminister Schelling im Rahmen des Budgetausschusses wurde folgende schriftliche Auskunft erteilt:

"Die Bundesregierung hat mit Ministerratsbeschluss vom 20. Mai 2014 auf Antrag des Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen beschlossen, eine unabhängige Aufgabenreform- und Deregulierungskommission unter Leitung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Univ. Prof. Dr. Rudolf Thienel, und des ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Univ. Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner, einzusetzen. Die Kommission bestand aus 14 Mitgliedern, ihr gehörten neben den Vorsitzenden Unternehmerinnen, Sektionschefs verschiedenster Ministerien sowie einige Landesamtsdirektoren an. Die Kommission setzte vier Untergruppen ein, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen, eine davon zum Themen „Förderungen“. Die Kommission hat ihre Arbeit mit der ersten konstituierenden Sitzung vom 13. Juni 2014 aufgenommen und nach Vorlage ihres Abschlussberichts im Juni 2015 beendet. Die Aufgaben im Sinn der Erreichung des Wirkungsziels wurden damit an die ADK übertragen, weshalb das Wirkungsziel nicht mehr im Rahmen der UG 44 betrieben wurde."

Weiters ergab sich aus der Frage, welche Maßnahmen ansonsten zur Umsetzung eines effizienten Förderwesens im Bundesstaate geplant sind, folgende Antwort: " Im Rahmen der Finanzausgleichsgespräche wird das Thema "Förderungen" in der Arbeitsgruppe Aufgabenorientierung behandelt.

Im Finanzausschuss am 1.12.2015 gab Finanzminister Schelling laut Parlamentskorrenspondenz folgende Auskunft: "Da in den Jahren 2014/15 Geld an die Bundesländer geflossen sei, um die Transparenzdatenbank zu befüllen, geht Schelling davon aus, dass dies so geschehen werde. Mit den Bundesländern sei vereinbart worden, in fünf Fällen Auszahlungen darzustellen, unter anderem bei der Energieförderung. Die Gespräche mit den Ländern zur Transparenzdatenbank sollen 2016 beendet und die Ergebnisse in einem 15a-Vertrag umgesetzt werden, erfuhren die Abgeordneten."

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Liegen die Ergebnisse der von den Ländern zur Evaluierung der Transparenzdatenbank in Auftrag gegebenen Studie vor?

a.    Wenn ja, wie konkret lauten diese?

2.    Werden die Ergebnisse dieser Studie veröffentlicht?

a.    Wenn ja, wann?

3.    Welche weiteren Schritte zur Erreichung transparenter Strukturen im österreichischen Förderwesen sind vom BMF geplant, sollten sich die Länder gegen einen Ausbau der Transparenzdatenbank entscheiden?

4.    Sollten sich die Länder gegen einen Ausbau der Transparenzdatenbank entscheiden: wird diese allein mit den Zahlen und Daten des Bundes weitergeführt werden?

5.    Wie werden die Empfehlungen des Berichtes der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission, bezogen auf das österreichische Förderwesen, konkret umgesetzt?

6.    Inwiefern kann sich das Wirkungsziel "Effizienteres Förderwesen im Bundesstaat" darin erschöpfen, dass die Aufgabe  an die ADK übergeben und diese ihre Arbeit nach Vorlage des Berichts beendet hat?

7.    Aus welchen Mitgliedern setzt sich die Arbeitsgruppe Aufgabenorientierung im Rahmen der Finanzausgleichsgespräche zusammen?

8.    Welche konkreten Punkte wird diese Arbeitsgruppe Aufgabenorientierung bearbeiten und gibt es vorab eine Zielsetzung, insbesondere auch, was die Entflechtung der Aufgaben, Mischfinanzierungen und Transfers angeht?

9.    Welche genauen Beträge flossen in den Jahren 2014 und 2015 zwecks Befüllung der Transparenzdatenbank an die Länder?

a.    Wofür genau wurden diese Beträge eingesetzt?

10. In welchen fünf Bereichen werden die Länder Auszahlungen im Rahmen der Transparenzdatenbank darstellen?