7360/J XXV. GP

Eingelangt am 10.12.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Reisewarnungen, Terrorgefahr und Reiseveranstalter

 

Aktuelle Hinweise des BMEIA betreffend Frankreich

Stand 30.11.2015 (Unverändert gültig seit: 23.11.2015)

Aufgrund der Terroranschläge von Paris vom 13.11.2015 werden Reisende dringend gebeten, den Anweisungen der französischen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten, sich im gesamten Land umsichtig zu bewegen und sich über Medien zur Lageentwicklung informiert zu halten.

Die französische Regierung hat vorübergehend den Ausnahmezustand erklärt und in diesem Zusammenhang verschärfte Kontrollen an allen Grenzen eingeführt. Es kommt daher zu Einschränkungen im Reiseverkehr.

Bitte beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Folgende Sicherheitsmaßnahmen wurden von den französischen Behörden ergriffen: Verstärkter Schutz für große Kaufhäuser, religiöse Stätten, Bahnhöfe und öffentliche Verkehrsmittel. Alle verfügbaren Einsatzkräfte sind mobilisiert, die Polizeipräfekten wurden angewiesen, alle notwendigen Vorkehrungen für den Schutz der Bürger auf dem gesamten Staatsterritorium zu treffen.

Im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand in Frankreich hat das dortige Bildungsministerium französische Klassenfahrten und Schulausflüge nunmehr wieder gestattet, Klassenreisen in der Region Ile-de-France bleiben jedoch bis auf weiteres abgesagt.

In der Region Ile-de-France gilt weiter die höchste Terrorwarnstufe („alerte attentat“).

 

 

Aktuelle Hinweise des BMEIA betreffend Belgien

Stand 30.11.2015 (Unverändert gültig seit: 27.11.2015)

 

Im ganzen Land ist die zweithöchste Terrorwarnstufe in Kraft. Schulen und andere Bildungseinrichtungen werden zusätzlich gesichert, über die Abhaltung von Grossveranstaltungen wird von Fall zu Fall entschieden.

Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und die Anordnungen der belgischen Behörden zu befolgen. Aktuelle Informationen und Empfehlungen finden Sie auf der Homepage des Krisenzentrums der belgischen Sicherheitsbehörden. Individuelle Anfragen können in Belgien an die Notfallnummer 1771 gerichtet werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Möglichkeiten haben Reisende bezüglich der erhöhten Terrorgefahr in Frankreich, Reisen kostenfrei zu stornieren?

2.    Welche Möglichkeiten haben Reisende bezüglich der erhöhten Terrorgefahr in Belgien, Reisen kostenfrei zu stornieren?

3.    Welche Abstimmung gibt es hier zwischen dem BMASK und dem BMEIA diesbezüglich?

4.    Wie reagiert das BMASK generell auf die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit Reisen und der erhöhten Terrorgefahr in Europa, aber auch auf anderen Kontinenten?

5.    Ist in diesem Zusammenhang angedacht, das Reiserecht entsprechend zu adaptieren bzw. verstärkte Informationen gegenüber  den Konsumenten anzubieten?

6.    Wenn ja, bis wann wäre eine solche Adaptierung möglich?

7.    Wenn nein, warum kommt es keiner solchen Adaptierung?

8.    Wie schauen die abgestimmten Informationen zwischen BMEIA, BMASK und dem Verein für Konsumenteninformation bezüglich dieser neuen Herausforderungen aus?

9.    Welche Kontakte bestehen diesbezüglich zu den österreichischen und internationalen Reiseveranstaltern?