7366/J XXV. GP

Eingelangt am 10.12.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Herkunftsfeststellung bei Asylwerbern aufgrund von Handydaten

 

Bezüglich der Eruierung, ob Asylwerbern ist eines der Probleme, dass diese keine Reisedokumente mit sich führen und somit schwer feststellbar ist, ob diese einen tatsächlichen Asylgrund vorzuweisen haben. Oftmals wird mittels Dolmetschern versucht zu verifizieren, ob die Angaben zum Herkunftsland tatsächlich zutreffen, was einerseits sehr aufwendig und teuer ist und andererseits kaum zu zufriedenstellenden Ergebnissen im Sinne, dass sich das tatsächliche Herkunftsland eruieren lässt, führt.

 

Im Zuge der Berichterstattung wurde nun des Öfteren festgestellt, dass viele Asylwerber Mobiltelefone mit sich führen, von denen angenommen wurde, dass sie diese nach ihrer Ankunft in Österreich oder im Zuge ihrer Reise nach Österreich bekommen hätten. Inzwischen sind jedoch verschiedentlich Berichte aufgetaucht, wonach die betreffenden Personen die Mobiltelefone nicht erst in Österreich oder im Zuge ihrer Reise nach Österreich erhalten hätten, sondern diese „als Anker zur Heimat“ und um Kontakt zu ihren Familien zu halten, bereits seit Beginn ihrer Reise nach Österreich mit sich geführt hätten.

 

Exemplarisch seien an dieser Stelle einige kurze Belege wiedergegeben:

 

„'Warum hat jeder Flüchtling ein Handy?'
Sündteure Handys, geschenkt vom Staat auf Steuerzahlerkosten - das ist ein Mythos, der sich bei vielen beharrlich hält. Die Realität sieht gänzlich anders aus. Flüchtlinge besorgen sich die Handys, wenn sie nicht bereits vorher vorhanden sind, für ihre Flucht, denn sie sind der einzige Weg, mit ihren Liebsten in Kontakt zu bleiben und die oftmals gefährliche Fahrt aus den Krisengebieten schaffen zu können. ...“
(„Heute“, http://www.heute.at/digital/multimedia/Die-gaengigsten-Vorurteile-gegen-Fluechtlinge;art73472,1169996, abgerufen am 30. Nov. 2015; eigene Hervorhebung, Anm.)

 

„Caritas und Innenministerium bestätigen aus eigenen Erfahrungen, dass viele Flüchtlinge bereits mit einem eigenen Smartphone in Österreich ankommen.“ („derstandard.at“ vom 9. Aug. 2015, http://derstandard.at/2000020396192/Fluechtlinge-und-teure-Smartphones-Hetze-ohne-Fakten, abgerufen am 30. Nov. 2015)

 

„Als Caritas bezahlen wir keinesfalls Handys für Asylwerber und geben dafür auch keine Gutscheine aus. Sie erhalten von uns nur die Leistungen aus der Grundversorgung (finanziert durch die öffentliche Hand) ausbezahlt – siehe oben. Auch Gesprächsgebühren werden nicht von der Caritas bezahlt.

Grundsätzlich haben Handys für Flüchtlinge aber eine höhere Priorität als andere Dinge, weil es für sie meist die einzige Möglichkeit ist, den Kontakt zu Familie und Freunden aufrecht zu erhalten. Der Vorteil eines Smartphones ist, dass sie über Skype oder Viber gratis mit ihren Familien telefonieren können. Daher wird das Geld für ein Handy auch manchmal zusammengespart, manche Asylwerber konnten sich auch Erspartes auf die Reise mitnehmen. Viele hatten auch schon zu Hause ein Smartphone, das sie natürlich mitgenommen haben.“ (Caritas & Du OÖ, https://www.caritas-linz.at/hilfe-angebote/asylwerberinnen/informationen-zum-thema-fluchtasyl/mythen-und-fakten-zum-thema-asyl/, abgerufen am 30. Nov. 2015)

 

'Mir ist noch kein einziger Flüchtling begegnet, der nicht zumindest ein einfaches Handy bei sich getragen hat', sagt Vassilis Tsianos, 'die meisten haben heute Smartphones.' Der Soziologe von der Fachhochschule Kiel hat ein ganzes Buch über moderne Migranten geschrieben, Mobile Commons. (zeit.de vom 2. Okt. 2015, http://www.zeit.de/2015/40/smartphone-fluechtling-whats-app-kommunikation, abgerufen am 30. Nov. 2015)

 

Diese Liste ließe sich noch länger fortsetzen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres die folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Hat das BMI zwecks Feststellung der Herkunft von illegal aufhältigen Fremden, Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigten bereits auf die Handy-Login-Daten der aus der Heimat mitgebrachten Handys zurückgegriffen, um so die tatsächlichen Herkunftsländer dieser Personen ausfindig zu machen?

2.     Falls nein, warum nicht?

3.     Falls nein, ist dies noch zu erwarten bzw. bis wann?


4.     Hat das BMI zwecks Feststellung der Herkunft von illegal aufhältigen Fremden, Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigten bereits auf die Handy-Login-Daten der aus der Heimat mitgebrachten Handys zurückgegriffen, um so die Reiserouten dieser Personen, womöglich über sog. „sichere Drittländer“ ausfindig zu machen?

5.     Falls nein, warum nicht?

6.     Falls nein, ist dies noch zu erwarten bzw. bis wann?