7386/J XXV. GP
Eingelangt am 10.12.2015
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend 380 kV - Leitung im Bundesland Salzburg
"Salzburg.orf.at" berichtete am 9.12.2015:
"Bürgermeister fürchten positiven 380kV-Bescheid
Die Bürgermeister von Koppl und Eugendorf (Flachgau) fürchten, dass der der Umweltbescheid für die geplante 380-kV-Leitung durch das Land Salzburg positiv ist. Umweltreferentin Rössler (Grüne) bestreitet diese Interpretation.
Die beiden Bürgermeister Rupert Reischl aus Koppl und Johann Strasser aus Eugendorf forderten Astrid Rössler in einem offenen Brief auf, zu alten Versprechen zu stehen. Denn sie habe sich vor und nach der Landtagswahl deutlich gegen die 380-Kilovolt-Freileitung durch das Land Salzburg ausgesprochen und müsse zu ihrem Wort stehen. Das verlangten die Bürgermeister der beiden Anrainergemeinden. Sie befürchteten außerdem, der Umweltbescheid könnte bereits fertig sein und noch vor Weihnachten zugestellt werden, um die Einspruchsfrist extrem zu verkürzen.
Rössler-Büro: „Papier ist noch gar nicht fertig“
Dem kontert Rösslers Büroleiter Stefan Tschandl. An dem Bescheid für die Stromautobahn werde noch inhaltlich gearbeitet. Das Papier sei nicht fertig, sondern liege nach wie vor bei der UVP-Verfahrensleiterin Eva Hofbauer. Außerdem würde sich an der Einspruchsfrist von vier Wochen nichts ändern, egal ob der Brief vor oder nach Weihnachten komme. Umweltreferentin Rössler werde den offenen Brief der Bürgermeister jedenfalls beantworten, aber sich nicht zum laufenden Verfahren äußern, sagte Büroleiter Tschandl."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen hinsichtlich dieser 380 kV- Leitung?
2. Sind derzeit Enteignungen von Grundbesitzern hinsichtlich dieser 380 kV- Leitung geplant, bzw. im Gespräch?
3. Wenn ja, welche Grundeigentümer sind davon betroffen?
4. Wenn ja, wie werden diese Enteignungen begründet?