7388/J XXV. GP

Eingelangt am 10.12.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend „Schlachthauspraxis in Österreich“

 

Ein Blick über die Grenze hinweg zeigt, dass in Deutschland nach Schätzungen der Bundestierärztekammer jährlich bis zu 180.000 trächtige Kühe geschlachtet werden. Die ungeborenen Kälber ersticken nach dem Tod der Kuh in der Gebärmutter. Das Sterben könne bis zu 20 Minuten dauern, sagte Kai Braunmiller, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Schlachthofwesen und Veterinärdirektor.

„Die ungeborenen Kälber werden oft erst beim Ausnehmen des toten Muttertiers entdeckt. Für Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) ein Zustand, der "absolut inakzeptabel" ist. Gegen das Schlachten trächtiger Rinder "wollen und müssen wir etwas tun", kündigt er nun im ARD-Politmagazin "Report Mainz" an, das am Dienstagabend ausgestrahlt wird. Geplant seien Verordnungen und neue Vollzugsregelungen auf europäischer und erstmals auch auf nationaler Ebene. "Ich möchte, dass wir sobald wie möglich diese Praxis beenden", sagt Schmidt in der Sendung.“

 

Nach Angaben Braunmillers ersticken die ungeborenen Kälber nach der Tötung der Kuh langsam in der Gebärmutter. Ein qualvolles Sterben, das bis zu 20 Minuten dauern könne. "Wir erwarten jetzt ein Handeln, das heißt: Ein Verbot des Schlachtens von trächtigen Nutztieren", sagt Braunmiller in der Sendung.

Auch der Deutsche Bauernverband hält Schlachtungen hochträchtiger Kühe für nicht vertretbar. "Aus Sicht der Nutztierhalter kann es keinen sinnvollen Grund für eine solche Schlachtung geben, weder aus ethischer noch aus wirtschaftlicher Sicht", heißt es in einer Mitteilung des Verbands. "Ausnahmen könnten allenfalls durch eine medizinische Indikation oder durch notwendige, behördlich angeordnete Seuchenbekämpfung begründet sein."

 

Bislang ist das Schlachten trächtiger Tiere legal. Weder in der deutschen Tierschutzschlachtverordnung noch in der entsprechenden EU-Verordnung gibt es dazu Regelungen. Der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände haben nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten die Tierhalter sensibilisiert, darauf zu achten, dass hochtragende Rinder nicht zum Schlachthof gebracht werden.

 

Eine Schweizer Untersuchung hat ergeben, dass 70 Prozent der Tierhalter tatsächlich nichts von der Trächtigkeit wussten; allerdings ist diese Studie nicht repräsentativ und konzentriert sich auf nur einen Schlachthof.

Auf das Problem der Schlachtung tragender Rinder aufmerksam gemacht hatte Katharina Riehn von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg bereits im Jahr 2011. In einer Auswertung der Daten von 53 Schlachthöfen zeigte sich, dass jährlich bis zu 15 Prozent der angelieferten Tiere trächtig waren; 90 Prozent davon befanden sich im zweiten oder dritten Drittel der Trächtigkeit. Diese Zahlen können als Indiz dafür gewertet werden, dass es sich eben doch nicht um ein unbeabsichtigtes Versehen handelt, sondern die Verantwortlichen bewusst trächtige Kühe zum Schlachthof brachten.“[1]

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Gesundheit nachstehende

 

Anfrage

 

 

1)    Um wie viele Kühe handelt es sich nach Kenntnis Ihres Ministeriums pro Jahr, die bei der Schlachtung tragend sind? Bitte um Gliederung nach Bundesländern.

2)    Plant Ihr Ministerium, sich mit eigenen Erhebungen auf den Schlachthöfen dem Problem zu widmen? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

3)    Ist das Tierschutzgesetz nach Auffassung Ihres Ministeriums geeignet, um eine tierschutzgerechte Tötung tragender Kühe sicherzustellen? Wenn ja, womit begründen Sie das, wenn nein, welche Änderungen sind hier geplant?

4)    Welche Lösungsansätze gibt es aus der Sicht Ihres Ministeriums im Hinblick auf eine tierschutzgerechte Behandlung der Föten?

5)    Plant Ihr Ministerium ein Verbot der Schlachtung tragender Kühe, und wenn nein, warum nicht?

6)    Welche Tierschutzprobleme gibt es aus Sicht Ihres Ministeriums beim Transport tragender Kühe?

7)    Bislang wird das Schlachten trächtiger Tiere einfach praktiziert. Weder in der deutschen Tierschutzschlachtverordnung noch in der entsprechenden EU-Verordnung oder der österreichischen Tierschutz Schlachtverordnung gibt es dazu Regelungen. Welche Maßnahmen wird Ihr Ministerium ergreifen, um diese Praxis in Österreich abzustellen bzw. auf EU-Ebene entsprechende Regelungen zu forcieren? Wenn nein, warum nicht?



[1] URL: http://www.welt.de/politik/deutschland/article143994758/Schlachten-traechtiger-Kuehe-soll-verboten-werden.html (Stand 14.07.2015)