7446/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Zuständigkeiten der Bundesministerien im Bereich internationale Klimafinanzierung

BEGRÜNDUNG

 

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Legislaturperiode 2013-2018 hält auf Seite 33 fest, dass „Österreich für ein ambitioniertes Weltklimaabkommen (»< 2°C-Ziel«) und die Be­rücksichtigung des Klimaschutzes in internationalen Handelsabkommen eintritt“. Der Abschluss eines solchen ambitionierten Abkommens wäre auch für Österreich wichtig, da in Zukunft auch in Österreich mit vermehrten Klimaschäden zu rechnen ist. Keinen fairen Beitrag zu den Weltklimaverhandlungen zu liefern bedeutet nicht nur einen klaren Bruch mit dem eigenen Regierungsprogramm, sondern auch die Zukunft Österreichs hintanzustellen.

 

Für den Abschluss eines ambitionierten Weltklimaabkommens sind faire Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung unbedingt notwendig. Denn wie u.a. vom französischen Staatspräsidenten François Hollande wiederholt angeführt, wird es "ohne die ab 2020 versprochenen 100 Milliarden Dollar jährlich bei dem Klimagipfel in Paris kein Abkommen geben.“

 

Die Finanzierungszusage Österreichs zu diesen 100 Milliarden Dollar erfolgte im Rahmen des "Copenhagen Accords" durch den Bundeskanzler. Bestätigt wurde diese Entscheidung auf EU-Ebene durch die Zustimmung des Bundesministers für Finanzen im Rahmen des ECOFIN Council.

Für die Erfassung der österreichischen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung ist laut Klimafinanzierungsstrategie der Bundesregierung der Umweltminister zuständig.

Wesentliche Beiträge der österreichischen Klimafinanzierung sollen durch die internationalen Finanzinstitutionen (IFI) abgewickelt werden. Die Zuständigkeit für diese obliegt laut Bundesministeriengesetz dem Bundesminister für Finanzen.

 

Trotz wiederholter Appelle, die österreichischen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung ("long term finance") und zum Green Climate Fund durch eine Verankerung in einem zwischen den Bundesministerien akkordiertem Budgetpfad auf eine solide und vertrauenswürdige Finanzierungsbasis zu stellen, haben sich sämtliche betroffenen Minister als „nicht zuständig“ erklärt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)   In Ihrer Funktion als Außenminister: sind Sie politisch und/oder budgetär für den österreichischen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung verantwortlich? Falls nein, in wessen politischer und/oder budgetärer Verantwortung liegen die österreichischen Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung?

 

2)   Ist geplant, den österreichischen Beitrag zum Green Climate Fund von derzeit € 20 Mio. bis 2018 aufzustocken? Falls ja, wann und in welcher Höhe?

 

3)   Beabsichtigen Sie, aus den Mitteln Ihres Hauses den allgemeinen Beitrag Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung bis 2020 aufzustocken? Falls ja, wie, wann und in welcher Höhe?

 

4)   Werden Sie sich dafür einsetzen, in den kommenden Budgetverhandlungen einen fairen Beitrag Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung zu verankern? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

5)   Der Klimafinanzierungsbericht 2014 liefert keine Daten über die Beiträge der verschiedenen Ministerien zur österreichischen Klimafinanzierung. Welche Mittel wurden in den Jahren 2010 bis 2014 von welchen Ministerien beigetragen? Welchen prozentuellen Anteil an den Gesamtbeiträgen Österreichs stellte Ihr Haus bereit?

 

6)   Wie hoch ist der Anteil jener Beiträge zur österreichischen Klimafinanzierung für die Jahre 2010 bis 2014, der „new and additional“ war, also zusätzlich zu den Mitteln, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt wurde?

 

7)   Was ist der Beitrag Ihres Ministeriums für den Abschluss eines ambitionierten Weltklimaabkommens?