7450/J XXV. GP

Eingelangt am 11.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Bodenverbrauch in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Bis 2050 wird die Weltbevölkerung auf neun Milliarden Menschen anwachsen. Die Landwirtschaft steht vor der Herausforderung, diese zu ernähren und obendrein noch einen Beitrag zur Energieversorgung durch die Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen zu leisten. Grundlage hierfür sind gute, fruchtbare Böden. Bereits im Jahr 2002 wurde der besorgniserregende Bodenverbrauch in Österreich erkannt und ein Zielwert von 2,5 Hektar pro Tag in der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie verankert. Seitdem liegt der durchschnittliche Bodenverbrauch bei  22,4 Hektar pro Tag, das entspricht der Größe von rund 31 Fußballfeldern. Damit geht fruchtbarer und ökologisch wertvoller Boden für immer verloren.

„Eine Änderung dieser Entwicklung zeichnet sich aufgrund fehlender Implementierung von Lenkungsmaßnahmen in der Raumordnung noch nicht ab (Raumentwicklung). Zudem werden die verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen einem steigenden Nutzungsdruck zwischen Lebensmittel-, Futtermittel-und Bioenergieanbau ausgesetzt. Statistiken und Daten über Trends dieser Entwicklung fehlen derzeit noch. Ein flächensparender und ressourcenschonender Umgang mit den Böden ist daher auch aus Sicht des Klimaschutzes erforderlich.“ (http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltkontrolle/2013/ukb2013_03_boden.pdf)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Welche konkreten Maßnahmen ergreift das BMLFUW um den Zielwert der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (Leitziel 13) zu erreichen, bzw. ihm zumindest näher zu kommen?

2)    Bis wann ist es - aus Sicht des BMLFUW - möglich, den Zielwert der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (Leitziel 13) zu erreichen?

3)    Im 10. Umweltkontrollbericht heißt es: „Zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme ist ein gemeinsam von Gemeinden, Ländern und Bund getragener Aktionsplan zu entwickeln und umzusetzen.“ Gibt es diesen Aktionsplan?

a.    Wenn ja, bitte um Übermittlung

b.    Wenn nein, welche konkreten Initiativen hat das BMLFUW gesetzt, um zu einem solchen Aktionsplan zu kommen?

4)    In den Empfehlungen des zehnten Umweltkontrollbericht heiß es: „Bodenschutz ist Klimaschutz – der Erhalt der natürlichen Ressource Boden als Kohlenstoff-Speicher erfordert Lenkungsmaßnahmen in der Raumplanung, um den Flächenverbrauch für Siedlungsräume künftig zu reduzieren. So sollte im Rahmen von UVP-und SUP-Verfahren die Darstellung der langfristigen Auswirkungen von Bodenversiegelung und Bodenabtrag auf die Treibhausgasbilanz erfolgen (BMLFUW, Bundesländer)

a.    Welche konkreten Maßnahmen hat das BMLFUW gesetzt, um dieser Empfehlung zu folgen?

b.    In welchem Leitfaden zur UVP wird die Darstellung der langfristigen Auswirkungen von Bodenversiegelungen und Bodenabtrag auf die Treibhausgasbilanz behandelt?

5)    Unterstützen Sie den Vorschlag für einen Gesetzesentwurf mit dem auf Verfassungsebene die Drosselung des Flächenverbrauchs im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie 2002 als Staatsziel samt Instrumenten festgeschrieben wird?

a.    Wenn ja, durch welche konkreten Initiativen?

6)    Unterstützen Sie die Forderung, mit den Ländern Verhandlungen über die Anpassung der bestehenden 15a Vereinbarung betreffend Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (BGBI. II Nr. 251/2009) aufzunehmen? Ziel dieser Verhandlungen soll insbesondere die verpflichtende Berücksichtigung des Flächenverbrauchs sowie des Anschlusses an den öffentlichen Nahverkehr als Mindestanforderung für Förderungen im Wohnungsneubau sein. Auf jeden Fall soll keine Wohnbauförderung an Projekte ohne öffentlichen Verkehrsanschluss vergeben werden.

a.    Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

b.    Wenn nein, warum nicht?