7454/J XXV. GP

Eingelangt am 14.12.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Rechnungslegung und Förderung der Flüchtlingsbetreuer“

 

 

Pressemeldungen[1] ist zu entnehmen, dass „Hilfsorganisationen für die Flüchtlingsbetreuung seit September dem Bund 32,1 Mill. Euro in Rechnung gestellt“ haben. Weiters wird mitgeteilt, dass „die NGO ihre Kosten dem Innenministerium jeweils am 5. eines Monats bekannt geben und (...) für den Vormonat rückerstattet bekommen“. Dieses Prozedere sei mit dem Innenministerium vereinbart. Darüber hinaus hätten Rotes Kreuz, Arbeitersamariterbund, Caritas Volkshilfe, Train of Hope, Kinderfreunde, Johanniter, Malteser und Islamische Föderation Förderansuchen gestellt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Frau Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.     Mit welchen der o.a. NOGs hat Innenministerium bis dato besagte Vereinbarungen getroffen?

a.     Wenn ja,

                                          i.    auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Vereinbarungen getroffen?

                                         ii.    was ist der konkrete Inhalt dieser Vereinbarungen? (Auflistung bitte nach Vereinbarung und NGO)

                                        iii.    auf welche Laufzeit wurden diese Vereinbarungen geschlossen? (Auflistung bitte nach Vereinbarung und NGO)

b.     Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage werden von Seiten Ihres Ressorts Zahlungen an NGOs geleistet?

2.     In welcher Gesamthöhe wurden bis dato von NGOs Rechnungen mit Bezug Flüchtlingshilfe an das Innenministerium gestellt?

3.     Welche konkreten NGOs haben konkret welche Rechnungen in welcher Höhe gestellt? (Auflistung bitte nach Rechnung und NGO)

a.     Wie viele dieser gestellten Rechnungen wurden bis dato von Ihrem Ressort anerkannt?

b.     Welche konkreten Leistungen wurden bzw. werden damit von Ihrem Ressort abgegolten?

c.     Wie viele dieser gestellten Rechnungen wurden bis dato von Ihrem Ressort nicht anerkannt?

                                          i.    Was waren die Gründe für die Nichtanerkennung der Rechnungen?

4.     Welche Abteilungen Ihres Ressorts sind mit Überprüfung und Abwicklung der Rechnungslegung betreffend die Flüchtlingshilfe befasst?

5.     Welche Leistungskataloge bzw. relevanten Daten wurden bzw. werden von Ihrem Ressort herangezogen, um die Plausibilität der Rechnungslegungen durch NGOs zu überprüfen?

6.     Wurden bzw. werden in den bis dato von den NGOs gelegten Rechnungen Arbeitszeiten verrechnet?

a.     Wenn ja, auf welche Gesamthöhe belaufen sich die bis dato verrechneten Arbeitszeiten?

b.     Auf welche Höhe beläuft sich der von den NGOs durchschnittlich verrechnete Stundensatz?

c.     Welche der o. a. NGOs haben konkret Arbeitszeiten in welcher Höhe verrechnet?

7.     Gibt es eine Prognose für die weiteren finanziellen Aufwendungen, die für die Arbeit der NGOs von Seiten Ihres Ressorts zu leisten sein werden?

a.     Wenn ja, auf welchen Zeitrahmen und welche Gesamthöhe erstreckt sich diese Prognose?

b.     Wenn nein, wie werden von Seiten Ihres Ressorts die künftigen Kosten für die Flüchtlingshilfe durch Dritte kalkuliert?

8.     Bestehen von Seiten Ihres Ressorts Überlegungen bzw. Kalkulationen, Leistungen, die bis dato von NGOs erbracht wurden, künftig durch Behördeneinsatz zu ergänzen bzw. zu kompensieren?

a.     Wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus?

b.     Wenn nein, warum nicht?

9.     Welche weiteren außer der o.a. NGOs, öffentliche oder private Einrichtungen haben bis dato Rechnungen betreffend Flüchtlingshilfe an Ihr Ressort in welcher konkreten Höhe gestellt?

a.     Wie viele dieser Rechnungen wurden von Seiten Ihres Ressorts anerkannt?

b.     Welche konkreten Leistungen wurden bzw. werden mit diesen Rechnungen abgegolten?

10.  Welche NGOs bzw. andere Einrichtungen erhalten von Seiten Ihres Ressorts finanzielle Zuwendungen für die Flüchtlingsbetreuung, die nicht von der o.a. Rechnungslegung erfasst sind?

a.     Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen bzw. erfolgten diese finanziellen Zuwendungen?

b.     Welche NGOs oder andere Einrichtungen erhielten bis dato konkret Zuwendungen in welcher Höhe?



[1] „32 Mill. Euro für Flüchtlingsbetreuer“ Salzburger Nachrichten Nr. 285 vom 10.12.2015