7455/J XXV. GP

Eingelangt am 14.12.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Christoph Vavrik, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

 

betreffend das Stimmverhalten Österreichs bei der Wahl Saudi Arabiens

in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

 

 

Saudi Arabien gehört zu jenen Staaten, die kontinuierlich die fundamentalsten Menschenrechte aufs schwerste missachten. Die NGO Freedom House   beurteilt die absolutistische Monarchie in ihrem Ranking in allen überprüften Kategorien (politische Rechte, Bürgerrechte, generelle Freiheit) mit der schlechtesten aller verfügbaren Noten. Im Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen wird Saudi Arabien nur von Staaten wie Syrien und Nordkorea unterboten. Auch Amnesty International berichtete kürzlich, dass die Anzahl der Exekutionen im Jahre 2015 den höchsten Stand seit 1995 erreicht hat. Folter ist an der Tagesordnung, Religions- und Meinungsfreiheit praktisch inexistent. Dies wurde erst kürzlich wieder durch die Auspeitschung des Bloggers Raif Badawi oder die verhängte Todesstrafe gegen den Palästinensischen Dichter Aschraf Fajadh wegen Abfall vom Islam demonstriert. Selbst die vor kurzem erfolgte Verleihung des Wahlrechts an Frauen auf kommunaler Ebene kann angesichts deren weitgehend rechtloser Stellung in fast allen Lebensbereichen kaum als substantieller Erfolg für Gleichberechtigung gewertet werden.

 

 

Dennoch wurde Saudi Arabien im November 2013 mit 140 von 192 Stimmen in geheimer Wahl als Mitglied des Menschenrechtsrates, und damit des höchsten Menschrechts-Gremiums der Vereinten Nationen gewählt. Dabei erwähnt die Resolution A/RES/60/251 der UN Generalversammlung explizit, dass bei der Wahl der Mitglieder deren Beitrag zur Stärkung und zum Schutz der Menschenrechte in Betracht gezogen werden soll. Natürlich kann die Wahl von Staaten mit schlechterer Menschenrechtslage auch als diplomatisches Mittel gesehen werden, um ebenjenen Staaten einen Anreiz in Bezug auf die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation zu bieten. Saudi Arabien lässt jedoch keinerlei ernsthafte Bemühungen erkennen, seinen Untertanen auch nur die grundlegendsten Menschenrechte zu gewährleisten. Die Wahl des Landes in Menschenrechtsrat stellt daher nicht nur eine Verhöhnung der Opfer dar, sondern schadet auch der Glaubwürdigkeit der UN Menschenrechtsorgane nachhaltig.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.    Hat Österreich in der UN Generalversammlung am 12. November 2013 für den Sitz Saudi Arabiens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gestimmt?

 

2.    Wenn die Antwort auf Frage 1 "ja" lautet: Mit welcher Begründung wurde diese Entscheidung getroffen?

 

3.    Wenn die Antwort auf Frage 1 „nein“ lautet: Hat sich Österreich auf diplomatischer Ebene für die Wahl eines geeigneteren Kandidaten eingesetzt?