7456/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend „Bundesheer Stützpunkt Flughafen Klagenfurt“

 

 

Wie die Kleine Zeitung am 15.12.2015[1] berichtete, gibt das Bundesheer ihren Stützpunkt am Klagenfurter Flughafen mit Ende des Jahres auf. In diesem Zusammenhang sind auch Gerüchte laut geworden, dass der Mietvertrag vom Bundesheer zu spät gekündigt worden sei und für die leere Halle weiterhin bezahlt werden müsse.

 

Die Kleine Zeitung schreibt hierzu: „In einigen Tagen ist der Hubschrauber-Stützpunkt des Bundesheeres auf dem Flughafen Klagenfurt Geschichte. ‚Bis 31. Dezember 2015 wird der Stützpunkt gemäß den Vorgaben Strukturpaket 2018 vom Bundesheer geräumt‘, sagt Peter Barthou, von der Pressestelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.

Dann wird es mysteriös: Angeblich wurde der Mietvertrag vom Bundesheer schriftlich nicht fristgerecht gekündigt. Als Folge soll das Heer für nächstes Jahr 23.000 Euro Miete an die Flughafen Betriebsgesellschaft bezahlen müssen – für eine leere Halle.

Weder Bundesheer noch Flughafen wollen Licht ins Dunkel bringen. ‚Wir können zu einzelnen Verträgen keine Stellungnahme abgegeben‘, sagt Flughafen-Geschäftsführer Max Schintlmeister. ‚Der Vertrag mit der Flughafen Betriebsgesellschaft wurde einvernehmlich im zweiten Halbjahr 2015 gekündigt‘, sagt Heeressprecher Barthou. ‚Alles andere ist noch Gegenstand von Verhandlungen.‘“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie lauten die Kündigungsbedingungen des Vertrages?

 

2.    Bis zu welchem exakten Datum muss bzw. musste der Vertrag gekündigt werden, um am 31.12.2015 beendet zu sein?


3.    Wie lange ist die Kündigungsfrist bzw. wie lange läuft der Vertrag noch weiter ab dem Kündigungsdatum?

 

4.    Mit welchem Datum wurde der oben erwähnte Mietvertrag durch das Bundesheer wie konkret gekündigt?

 

5.    Mit welchem Datum läuft der Vertrag aufgrund des Kündigungszeitraumes des ÖBHs definitiv aus?

 

6.    Wurde der Mietvertrag durch das Österreichische Bundesheer rechtzeitig gekündigt?

 

a. Wenn nein, welche Kosten entstehen dem ÖBH durch die nicht fristgerechte Kündigung?

b. Wenn nein, wird die Halle dann für diesen Zeitraum anderweitig durch das ÖBH genutzt?

c. Wenn nein, wird die Halle dann leer stehen und trotzdem weiter bezahlt werden müssen?

 

7.    Welche weiteren Inhalte sind Gegenstand von Verhandlungen?



[1] Quelle: http://www.kleinezeitung.at/k/kaernten/chronik/4887333/Klagenfurt_Raetsel-um-Abflug-des-Bundesheeres (Stand: 15.12.2015)