7457/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Lugar, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend „Ausrüstung für Soldaten im Grenzeinsatz“

Medienberichten ist zu entnehmen, dass Angehörigen des Bundesheeres im Grenzeinsatz die Verwendung von Ausrüstung zum Eigenschutz untersagt wird bzw. wurde.

„Die mangelnde Ausrüstung des Bundesheers beim Grenzeinsatz sorgt laut einem Offizier für Unmut in der Truppe. Im Gegensatz zu ihren Kollegen von der Polizei dürfen die Soldaten weder einen Pfefferspray noch einen Stock zur Selbstverteidigung tragen. Bei Eskalationen unter den Flüchtlingen müssten sie daher mit reinem Körpereinsatz ohne Schutzausrüstung für Ruhe sorgen. Der Kommandant berichtet von einem „absolut mangelhaften Eigenschutz“ und warnt vor Verletzungen.“ („Kleine Zeitung“ vom 14.12.2015)

Weiters sollen laut Auskunft des Ministeriums alle Soldaten im Grenzeinsatz mit „Schusswaffen und scharfer Munition“ ausgerüstet sein.

„Das Verteidigungsministerium erklärte, dass für die Soldaten im Grenzeinsatz Pfeffersprays und andere Ausrüstungsgegenstände angeschafft seien. Das Bundesheer verfüge natürlich über Schutzausrüstung, über den Einsatz dieser entscheide allerdings das Streitkräfteführungskommando. "Alle Soldaten des Bundesheeres, die sich im Assistenzeinsatz befinden, sind mit der Pistole 80 und scharfer Munition bewaffnet", hieß es aus dem Ressort. Darüber hinaus sind alle Soldaten mit der sogenannten CRC-(Crowd-and-Riot-Control/Ordnungsdienst-) Ausrüstung ausgestattet. Diese Ausrüstung wird von den Soldaten im Einsatz mitgeführt und besteht aus: Protektoren für die Schultern, die Oberarme und die Unterarme, Handschuhen, Schutz für den Bereich der Knie abwärts und Schienbeinschützern. Darüber hinaus verfügen sie über einen Schutzschild, einen Helm mit Visier aus splittersicherem Glas sowie einen Rette-und Mehrzweckstock und einen Räum- und Abwehrstock“ („Die Presse“ vom 14.12.2015)

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

Anfrage:

1.     Welche gesetzlich geregelten Befugnisse haben für die an der Grenze eingesetzten Soldaten Geltung?

2.     Kommen diese Befugnisse allen eingesetzten Bundesheerkräften zu?

a.     Wenn nein, welche konkreten Einsatzgruppen haben welche konkreten Befugnisse?

3.     Entspricht es den Tatsachen, dass Soldaten des Bundesheeres im Grenzeinsatz von ihren Vorgesetzten die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen zum Eigenschutz untersagt wurde bzw. wird?

a.     Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurden bzw. werden diese Entscheidungen getroffen?

b.     Welche Szenarienannahmen wurden bzw. werden für derartige Anordnungen herangezogen?

c.     Welche Erfahrungen aus anderen Ländern mit ähnlichen Grenzsituationen sind aus welchen Gründen in dieser Entscheidung miteingeflossen?

4.     Sind alle Soldaten im Grenzsicherungseinsatz im Falle von potentiell gefährlichen Direktkontakten mit der o. a. „Crowd-and-Riot-Control/Ordnungsdienst“ – Ausrüstung (CRC) ausgestattet?

a.     Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Ausstattung der Soldaten mit CRC-Ausrüstung?

                                          i.    Bei welchem Risiko- bzw. Bedrohungsszenario wird der Einsatz der CRC- Ausrüstung angeordnet?

                                         ii.    Aus welchen Bestandteilen setzt sich die CRC-Ausrüstung zusammen?

                                        iii.    Wie hoch sind die Kosten für Anschaffung und Instandhaltung der CRC-Ausrüstung insgesamt und pro Soldat?

                                        iv.    In wie vielen Fällen wurde die CRC- Ausrüstung von den Soldaten im Grenzeinsatz bis dato tatsächlich benötigt?

                                         v.    Welche Einsätze waren das konkret? (Auflistung bitte nach Ort und Datum)

b.     Wenn nein, warum nicht?

5.     Entspricht es den Tatsachen, dass Soldaten im Grenzeinsatz mit der Pistole 80 sowie scharfer Munition ausgerüstet sind?

a.     Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage erfolgt die Ausrüstung mit der P80 und welche konkreten Dienstvorschriften kommen in diesem Zusammenhang zur Anwendung?

                                          i.    Werden bzw. wurden auch Mannschaftsgrade und Grundwehrdiener mit der P80 im Grenzeinsatz ausgerüstet?

                                         ii.    Wie hoch ist die Anzahl der Handfeuerwaffen, die das Bundesheer derzeit im Grenzeinsatz in Bereitschaft hält?

b.     Wurden darüber hinaus von Seiten Ihres Ressorts bzw. von den Einsatzleitungen vor Ort besondere Dienstregelungen bzw. Verhaltensweisen hinsichtlich des Einsatzes von Schusswaffen im Grenzsicherungseinsatz erlassen bzw. angeordnet?

                                          i.    Wenn ja, welche sind dies konkret?

6.     Welches Gerät des Bundesheeres befindet sich derzeit im Einsatz zur Sicherung der österreichischen Grenzen? (Auflistung bitte nach Typ und Menge)

a.     Auf welche Höhe belaufen sich die dafür notwendigen durchschnittlichen monatlichen Betriebs- und Instandhaltungskosten?

7.     Erhalten die Soldaten im Grenzsicherungseinsatz für den Umgang mit den Flüchtlingen eine besondere Schulung/Ausbildung?

a.     Wenn ja, welche Schulungen sind dies konkret und von wem bzw. von welcher Einrichtung werden diese Schulungen vorgenommen?

8.     Unterhält das BMLV Vereinbarungen mit NGOs, Hilfsorganisationen oder anderen öffentlichen Einrichtungen, die Bezug zum Grenzeinsatz und Betreuung von Flüchtlingen haben?

a.     Wenn ja, welcher konkreten Art sind diese Vereinbarungen und auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese getroffen?

b.     Mit welchen konkreten NGOs bzw. anderen Einrichtungen wurden welche konkreten Vereinbarungen getroffen? (Auflistung bitte nach NGOs bzw. anderen Einrichtungen)

c.     Welche Kosten entstehen bzw. entstanden bis dato für Ihr Ressort aufgrund dieser Vereinbarungen? (Auflistung bitte nach NGOs bzw. anderen Einrichtungen)

9.     Trifft Ihr Ressort besondere medizinische Vorsorge für die an der Grenze eingesetzten Soldaten, um diese vor etwaigen gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen?

a.     Wenn ja, welche Art sind diese Vorkehrungen konkret?

b.     Wenn nein, warum nicht?