7480/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Katastrophenfondsmittel und Nicht-Inanspruchnahme von EU-Förderung für die Ernteversicherung

BEGRÜNDUNG

 

In der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung werden für die Mitgliedstaaten Fördermaßnahmen festgelegt, mit denen u.a. Ernteversicherungen für die Landwirtschaft mitfinanziert werden können. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert entsprechende nationale Programme zu installieren, die aus dem EU-Budget kofinanziert werden. Damit hat die Europäische Union die Auswirkungen des Klimawandels durch die zukünftige Gestaltung ihrer Politik berücksichtigt und vorsorglich EU-Mittel bereitgestellt.

In Österreich wurde diese EU-Fördermaßnahme nicht umgesetzt. Vielmehr wird jährlich aus dem Katastrophenfonds, der beim Bundesminister für Finanzen angesiedelt ist, eine Förderung für die Ernteversicherung (Hagel- und Frostversicherung) gewährt. Sofern die EU-Fördermaßnahme für die Ernteversicherung auch in Österreich in Anspruch genommen würde, könnten jedoch Budgetmittel aus dem Katastrophenfonds eingespart werden.

Die Verwendungszwecke des Katastrophenfonds, wie sie auf der Homepage des BMF aufgelistet sind[1], betreffen die Vorsorgemaßnahmen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Entschädigung nach eingetretenen Katastrophen und die Ausstattung der Feuerwehren. Von einer permanenten Unterstützung für Versicherungsprämien ist hier nicht die Rede.


Im Hagelversicherungs-Förderungsgesetz ist die Zuweisung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds und aus den Länderbudgets für die Hagelversicherung festgelegt. Nach §3 bleibt dem Bund die Überprüfung der „bedingungsgemäßen Verwendung der gesamten Beihilfe“ vorbehalten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie beurteilen Sie die budgetäre Auswirkung auf den Katastrophenfonds durch die Nichtumsetzung der EU-Fördermaßnahmen für die Ernteversicherung?

2)    Warum wurde diese EU-Fördermaßnahme in Österreich nicht umgesetzt?

3)    Warum werden die bestehenden Förderungen für die Hagel- und Frostversicherung für den Agrarsektor nicht aus der UG 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft bezahlt?

4)    Stimmt es, dass Sie die Mittel aus dem Katastrophenfonds für agrarische Versicherungsprämien aufstocken wollen?

a) Wenn ja, wie hoch ist die jährliche Begrenzung für diese Auszahlung?

5)    In § 1 des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes ist eine Förderung des Bundes aus dem Katastrophenfonds und der Länder von jeweils 25 vH der Hagel- und Frostversicherungsprämien vorgesehen. Wie hoch waren die jährlichen Bundes- und Landesförderungsmittel seit Beginn dieser Fördermaßnahme? (Bitte um getrennte Aufstellung pro Jahr)

6)    Wie hoch waren die entsprechenden jährlichen Versicherungsleistungen der Österreichischen Hagelversicherung (ÖHV) aus der Hagel- und Frostversicherung an die Landwirte seit Beginn dieser Fördermaßnahme? (Bitte um getrennte Aufstellung pro Jahr)

7)    Wie hoch war das versicherungstechnische Ergebnis der ÖHV aus der bezuschussten Hagel- und Frostversicherung jährlich seit Beginn der Fördermaßnahme? (Bitte um getrennte Aufstellung pro Jahr)

8)    Ist das Verhältnis dieser Ergebnisse zu den Förderungen aus Ihrer Sicht versicherungstechnisch angemessen?

9)    Wurden von Ihrem Ressort Alternativen zur Finanzierung der Hagelversicherung (zB Rückversicherungsmodelle) aus dem Landwirtschaftsbudget evaluiert, die ebenfalls einen adäquaten Versicherungsschutz für die LandwirtInnen bieten würden?

a) Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

10) In §3 des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes ist folgendes festgeschrieben: "Die Überprüfung der bedingungsgemäßen Verwendung der gesamten Beihilfe bleibt dem Bund vorbehalten".

a)    Wie oft wurde diese bedingungsgemäße Verwendung seit 1956 überprüft?

b)    Wurde auch die Höhe der angeforderten Zuweisung nach §1 überprüft?

c)    Wer führte diese Überprüfungen wann durch?

d)    Wie lauteten die Fragestellungen und die Ergebnisse der Überprüfungen?


11) Landwirte erhalten einen Rabatt von bis zu 10% der Prämie, falls sie der Verwendung ihrer Daten aus der Datenbank der Agrarmarkt Austria (AMA) zustimmen. Im Jahr 2007 waren das in Summe 3,8 Mio Euro.

a)    Wird diese Prämienverbilligung auch an den Bund und die Länder weitergegeben?

b)    Ist sichergestellt, dass die gesetzlich festgelegte Prämienaufteilung (unter Einbeziehung der Rabatte) von 25% Bund, 25% Länder und 50% Landwirte eingehalten wird?

12) Wie hoch ist der Kostenersatz, den die AMA für die Bereitstellung der Daten an die ÖHV erhält, der wiederum die Höhe der erforderlichen Budgetmittel für die AMA senkt?

13) Die ÖHV betreibt neben der aus dem Katastrophenfonds bezuschussten Hagel- und Frostversicherung auch andere Direktgeschäfte (Sturmschaden, Elementarversicherung). Die Combined Ratio (also das Verhältnis der Summe aus den Aufwendungen aus dem Versicherungsbetrieb und den Aufwendungen für Versicherungsleistungen zu den Erlösen aus den Prämieneinnahmen) war - vor und nach Rückversicherung - zuletzt in der bezuschussten Hagelversicherung deutlich niedriger als in den nicht bezuschussten Bereichen. Wie stellen Sie sicher, dass die Mittel aus dem Katastrophenfonds ausschließlich wie bundesgesetzlich vorgesehen in die Prämienbegünstigung der Hagelversicherung fließen und nicht zur Abdeckung von etwaigen Verlusten aus anderen Direktgeschäften?

14) Die ÖHV betreibt Niederlassungen in mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten. Wie stellen Sie sicher, dass die Mittel aus dem Katastrophenfonds ausschließlich wie bundesgesetzlich vorgesehen in die Prämienbegünstigung der Hagelversicherung fließen und nicht zur Abdeckung von etwaigen Verlusten aus den angesprochenen Niederlassungen?

15) Die gemäß § 4 des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes steuerfrei dotierbare Rücklage der ÖHV betrug per Ende 2014 fast 160 Mio. Euro.

a)    Wird diese Rücklage den einzelnen Rechnungskreisen aus den unterschiedlichen Direktversicherungen zugeordnet?

b)    Stellt die ÖHV aus Ihrer Sicht sicher, dass durch die Dotierung und Auflösung dieser Rücklage keine Förderungen aus dem Katastrophenfonds in andere Rechnungskreise/andere Direktgeschäfte fließen?

16) Den angesprochenen Rücklagen stehen Immobilienvermögen im Buchwert von 36,4 Mio Euro, liquide Mittel in Höhe von 33,8 Mio Euro und Finanzanlagen in Höhe von mehr als 100 Mio Euro gegenüber. Wem würden diese Vermögen im Falle einer Auflösung der ÖHV zufallen?

17) Wie hoch ist die Mindestrücklage, die die ÖHV bilden muss?

18) Musste ein Teil der Rücklage in den letzten fünf Jahren aufgrund des versicherungstechnischen Ergebnisses aufgelöst werden?

a) Wenn ja, für welchen versicherten Risiken und in welcher Höhe?

19) Kam es aufgrund der guten Ertragslage der ÖHV zuletzt zu einer Prämienrückzahlung an den Bund und die Länder?

a) Wenn ja, in welcher Höhe?


20) Wurden die Fördermittel aus dem Katastrophenfonds für das Jahr 2015 trotz der zuletzt guten Ertrags- und Finanzlage der ÖHV in gleicher Höhe angefordert?

21) Was würde geschehen, wenn die Obergrenze für die Risikorücklage gemäß § 4 überschritten wird?

a) Können für diesen Fall Bund und Länder Rückzahlungen erwarten?

22) Wie stellen Sie sicher, dass die Förderung aus dem Katastrophenfonds gemäß § 2 "ausschließlich zur Verbilligung der Versicherungsprämien" verwendet wird?

a) Wie können sie ausschließen, dass Aktivitäten der ÖHV, die nicht im Zusammenhang mit den Versicherungsprämien stehen, wie die Inseratenwerbung "Halte deine Umwelt rein, kauf Produkte unserer Bauern ein", nicht durch den Katastrophenfonds indirekt mitfinanziert werden?



[1] https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/Katastrophenfonds_deutsch.pdf?5559ek (zugegriffen am 14.12.2015)