Eingelangt am 18.12.2015
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Anfrage
der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und
Freunde an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Übermittlung Protokolle durch die
unabhängige Untersuchungskommission Hypo Alpe-Adria
BEGRÜNDUNG
Am 3. Dezember 2015 hat der
Hypo-Untersuchungsausschuss beschlossen, die Protokolle der Gespräche, die
die unabhängige Untersuchungskommission Hypo Alpe-Adria unter der Leitung
von Dr. Irmgard Griss mit Personen, die zur Aufklärung der Causa Hypo
Alpe-Adria beitragen können, geführt hat, als ergänzendes
Beweismittel beim Finanzministerium anzufordern.
Am 16. Dezember informierte das Ministerium
für Finanzen die Vorsitzende des Hypo-Untersuchungsausschusses Frau
Präsidentin des Nationalrates Doris Bures, dass Frau Dr. Irmgard Griss am
15. Dezember mitgeteilt hat, „dass die Untersuchungskommission
sämtliche Protokolle vernichtet habe und die Protokolle auch keiner
anderen Stelle zur Aufbewahrung übergeben worden sind“.
Das Bundesministerium für Finanzen
hält wie folgt fest: „Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass
die „Protokolle der Befragung durch die unabhängige
Untersuchungskommission Hypo Alpe Adria“ dem Bundesministerium für
Finanzen nicht bekannt sind und nie waren und es dem Bundesministerium nicht
möglich war, diese Protokolle zu beschaffen um sie dem
Untersuchungsausschuss zuzuleiten, da sie von der Untersuchungskommission
vernichtet worden sind.“
Frau Dr. Griss hält in einem E-Mail vom
18. März 2015 an das Bundesministerium für Finanzen folgendes fest:
„Die Untersuchungskommission hat sich in den mit den verschiedenen
Institutionen (BMF, OeNB, FMA etc) abgeschlossenen Vereinbarungen verpflichtet,
die ihr zur Verfügung gestellten oder zugänglich gemachten Unterlagen
bei Beendigung ihrer Tätigkeit zurückzustellen oder zu
vernichten.“
Diese Vorgangsweise ist der transparenten
Aufklärung der Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe-Adria eindeutig
hinderlich.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
- Wann wurde die
von Frau Dr. Griss benannte Vereinbarung mit dem Bundesministerium
für Finanzen abgeschlossen?
- Welche konkreten
Personen im Bundesministerium für Finanzen waren für die
Erstellung und die Festlegung der Inhalte dieser Vereinbarung
verantwortlich?
- Was ist der
konkrete Inhalt der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für
Finanzen und der unabhängigen Untersuchungskommission Hypo
Alpe-Adria?
- Wie ist der
genaue Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für
Finanzen und der unabhängigen Untersuchungskommission Hypo
Alpe-Adria?
- Hat diese
Vereinbarung des Bundesministeriums für Finanzen die Vernichtung der
Gesprächsprotokolle, die im Zuge der Befragungen zur Causa Hypo
Alpe-Adria erstellt wurden, beinhaltet?
- Ist es bei
derartigen Vereinbarungen des Bundesministeriums für Finanzen
üblich, festzuhalten, dass Gesprächsprotokolle und Dokumente bei
Beendigung der Tätigkeit vernichtet werden müssen?
- Sollte
tatsächlich die Vernichtung dieser Gesprächsprotokolle seitens
des Bundesministerium für Finanzen vereinbart worden sein, welche
Rechtsgrundlage wurde dafür herangezogen?
- Was wurde mit der
unabhängigen Untersuchungskommission Hypo Alpe-Adria seitens des
Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der Dokumentation der
Arbeit vereinbart?
- Was wurde mit der
unabhängigen Untersuchungskommission Hypo Alpe-Adria seitens des
Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der Aufbewahrung und
Sicherung von Gesprächsprotokollen vereinbart?
- Hat sich die
unabhängige Untersuchungskommission Hypo Alpe-Adria an das
Bundesministerium für Finanzen gewandt, mit der Frage, wie mit den
Dokumenten nach Beendigung der Arbeit zu verfahren ist?
- Wenn ja, was war
die konkrete Antwort seitens des Bundesministeriums für Finanzen?
- Wurden seitens
der unabhängigen Untersuchungskommission Hypo Alpe-Adria mit den
einzelnen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern
schriftliche Vereinbarungen über die weitere Verwendung der
Gesprächsprotokolle getroffen?
- Wenn ja, sind
diese Vereinbarungen dem Ministerium zur Kenntnis gebracht worden?
- Wurden die
Gespräche, die die unabhängige Untersuchungskommission Hypo
Alpe-Adria mit Personen zur Klärung der Causa Hypo führte, mit
Tonaufnahmen festgehalten?
- Wurden die
Gespräche, die die unabhängige Untersuchungskommission Hypo
Alpe-Adria mit Personen zur Klärung der Causa Hypo führte,
als Wortprotokolle schriftlich festgehalten?
- Wurde den befragten
Personen die sie betreffende Gesprächsprotokolle übermittelt und
die Richtigkeit in dieser Form bestätigt oder entsprechende
Änderungen angemerkt?
- Wurde den
befragten Personen die sie betreffenden Gesprächsprotokolle
elektronisch übermittelt?
- Wenn den
befragten Personen die Gesprächsprotokolle übermittelt wurden,
beabsichtigen Sie, sich an diese Personen mit dem Ersuchen um
Übermittlung der Gesprächsprotokolle zu wenden?
- Wann wurde die
von Frau Dr. Griss benannte Vereinbarung mit der OeNB abgeschlossen?
- Welche konkreten
Personen in der OeNB waren für die Erstellung und die Festlegung der
Inhalte dieser Vereinbarung verantwortlich?
- Was ist der
konkrete Inhalt der Vereinbarung zwischen der OeNB und der
unabhängigen Untersuchungskommission Hypo Alpe-Adria?
- Wie ist der
genaue Wortlaut der Vereinbarung zwischen der OeNB und der
unabhängigen Untersuchungskommission Hypo Alpe-Adria?
- Ist es bei
derartigen Vereinbarungen seitens der OeNB üblich, festzuhalten, dass
Gesprächsprotokolle und Dokumente bei Beendigung der Tätigkeit
vernichtet werden müssen?
- Hat diese
Vereinbarung seitens der OeNB die Vernichtung der
Gesprächsprotokolle, die mit Personen die zur Causa Hypo Alpe-Adria
befragt wurden, beinhaltet?
- Wann wurde die
von Frau Dr. Griss benannte Vereinbarung mit der FMA abgeschlossen?
- Welche konkreten
Personen in der FMA waren für die Erstellung und die Festlegung der
Inhalte dieser Vereinbarung verantwortlich?
- Was ist der
Inhalt der Vereinbarung zwischen der FMA und der unabhängigen Untersuchungskommission
Hypo Alpe-Adria?
- Wie ist der
genaue Wortlaut der Vereinbarung zwischen der FMA und der
unabhängigen Untersuchungskommission Hypo Alpe-Adria?
- Ist es bei
derartigen Vereinbarungen seitens der FMA üblich, festzuhalten, dass
Gesprächsprotokolle und Dokumente bei Beendigung der Tätigkeit
vernichtet werden müssen?