7500/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Klärung der finanziellen Situation des Österreichischen Schwimmverbands (OSV) im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung

 

Sportförderung aus Steuergeldern soll der optimalen sportlichen Entwicklung diverser Aktivisten dienen.

Wiederholt waren Vorgänge im OSV und seine finanzielle Situation Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Der OSV ist im aktuellen Verbandsranking im Dezember 2015 von Platz 4 (2014) auf Platz 10 zurückgestuft worden und verzeichnet somit staatliche Fördereinbußen von 214.300 Euro für das Budgetjahr 2016. Durch den Wegfall der jährlichen Sponsorenbeiträge in Höhe von 250.000 Euro von Bäcker Ströck ist die aktuelle OSV Führung somit für den Ausfall von zumindest 465.000 Euro p.a. verantwortlich.

Zwischenzeitlich hat sich ein Prozessrisiko von mehr als 600.000 Euro angehäuft, darunter zahlreiche Rückzahlungen im sechsstelligen Eurobereich, wie u.a. in Bezug auf die Causa „Traglufthalle“. Weitere Regressansprüche aus den womöglich veruntreuten Sponsorengeldern aus dem Zeitraum 2006-2013 umfassen ev. ebenfalls einen sechsstelligen Eurobereich.

Aktuell steht außerdem eine neue Forderung von ca. 110.000 Euro der Stadt Wien gegenüber dem OSV für die Betriebskosten der Traglufthalle im Stadionbad zur Zahlung an. Der OSV ist höchstwahrscheinlich nicht in der finanziellen Lage, dieser Zahlung nachzukommen. Einem vorliegenden Mailverkehr ist zu entnehmen, dass die OSV Führung Beträge zur Begleichung dieser Rechnung im November 2015 vom nicht beteiligten Wiener Landesschwimmverband, Behindertenverband, Triathlonverband und Blindenverband zu erhalten versucht, was diese ablehnen, denn sie sind und waren nie Vertragspartner des OSV in dieser Angelegenheit.

Den Medien ist zu entnehmen, dass  Richter den OSV Vorständen eindringlich zu Vergleichen, zu Mediationen und lösungsorientiertem Handeln raten, was jedoch abgelehnt wird und so wahrscheinlich auf Kosten der SteuerzahlerInnen noch höhere Prozess-/Zahlungsrisiken eingegangen werden.

Der bereits in der Anfrage 6152/J zitierte Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 des Österreichischen Schwimmverband (OSV)der Wirtschaftsprüfer TPA Horwath stellt fest:

 „Die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes (§ 22 Abs.  1 Z  1 URG) sind gegeben. Die Eigenmittelquote sowie die fiktive Schuldentilgungsdauer sind  negativ.“

In der Beantwortung (5868/AB) dieser Anfrage hielten Sie fest:

„In dieser Causa hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Strafanzeige bei  der  Staatsanwaltschaft  Wien  erstattet.  Da  die  Prüfung  durch  die Strafverfolgungsbehörden noch nicht abgeschlossen ist, ersuche ich um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen dazu möglich sind.“

Nun liegt das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten, erstellt von M&A Treuhand WP und StB GmbH, vor, das vor allem auch Kritik an der Gebarung (massive techn. Mängel des Buchhaltungssystems, Excel-Konten statt Buchhaltungssystem) der im Mai 2005 gegründeten  POOL GmbH übt und zahlreiche ungeklärte Sachverhalte aufzählt (vgl. S. 180f): Bankkonto außerhalb des Rechnungswesens des OSVs, nicht erfasstes Bankkonto POOL Verein; Reisespesenvorschuss ohne Grund für die Verbindlichkeit, eventuellen fiktiven Aufwand, Prämienzahlungen, Sparbuchabhebungen, …

Aus dem Gutachten:

1.4. Sachverhaltsbeurteilung

1.4.1. OSV

1.4.3. Sachverhaltsbeurteilung Pool GmbH

Das Gutachten von M&A Treuhand WP und StB GmbH stellt auf Seite 142 die Umsatzerlöse, im Wesentlichen die Sponsoreneinnahmen von Bäcker Ströck im Zeitraum 2006 bis 2013 dar, die sich auf 1,4 Mio Euro (Ströck) kumulieren. Auf den Folgeseiten des Gutachtens ist die Mittelverwendung detailgenau beschrieben.

 

 

Daraus wird ersichtlich, dass diese Sponsorengelder in erheblichem Ausmaß für das Wohl der OSV Funktionäre (Autos, Gehälter für Funktionäre, Kilometergeldabrechnungen, Spesen- und Reisekostenabrechnungen etc.) aufgewendet wurden. Dieses Geld sollte eigentlich dem Sport und den Sportler/innen zu Gute kommen und nicht „ehrenamtlich“ agierenden Funktionären.

Darüber hinaus und unabhängig davon wurde im Juli 2015 bei der Staatsanwaltschaft Wien eine weitere Sachverhaltsdarstellung u.a. gegen die aktuelle Funktionärsführung des OSV eingebracht, die den Entzug von Geldern, rechtswidrige Vorgangsweisen, Verbreitung von Falschinformation, Missachtung der Statuten und systematische Verweigerung von Rückforderungen umfasst. Die Staatsanwaltschaft Wien führt auf Grund der Sachverhaltsdarstellung hier aktuell Ermittlungen wegen Untreue, … gegen die aktuellen Vizepräsidenten, den Generalsekretär, den Schriftführer, den Rechtsreferenten und den Finanzreferenten. Darüber hinaus wurde die gesamte OSV Führung am Verbandstag 2014 nicht entlastet. Bis dato wurde diese Entlastung auch nicht durchgeführt. Da der „neue Vorstand“ nahezu ident mit „dem alten Vorstand“ ist, kann mutmaßlich am Ende des Tages persönliche Haftungen für die aktuelle OSV Führung schlagend werden.

Außerdem erging Ende Oktober 2014 eine bescheidmäßige Feststellung der Wiener Gebietskrankenkasse an den OSV, die den OSV verpflichtet Sozialversicherungsbeträge in der Höhe von 40.000 Euro nachzuzahlen. Die Wiener Gebietskrankenkasse hat  „Scheinselbstständigkeiten“ festgestellt.

Der Fragestellerin wurde von Funktionären des inneren Kreises und Aufsichtsorganen des OSV zugetragen, dass die OSV Führung diese in den entsprechenden Sitzungen (u.a. Sitzungen im Juli 2015 und November 2015) u.a. falsch informiert,  dass z.B. die Entscheidungen für „alle Aktivitäten“ (wie u.a. Weiterführung der Prozesse, Gründung eines Parallelverbands, finanzielle Gebarung, etc.) in engster Abstimmung mit dem BMLVS bestimmt werden.

Die Aufsichtsorgane werden von der aktuellen OSV Führung trotz mehrmaliger Nachfrage nicht über den aktuellen Stand der staatsanwaltlichen Erhebungen, die möglichen Nachzahlungen informiert. Die Gutachten von TPA Horwath, Consultatio, M&A Treuhand WP und Stb Gmbh, sowie die Prozessverläufe werden den Aufsichtsräten absichtlich vorenthalten, und werden denen auch trotz Nachfrage nicht zur Einsicht vorgelegt.

Dem Vernehmen nach wurden statutenkonforme Anträge auf Einberufung eines außerordentlichen Verbandstags durch die OSV Führung jeweils statutenwidrig ignoriert. Eingebrachte Anträge werden bei Generalversammlungen entweder nicht berücksichtigt oder unzureichend behandelt, Nachfragen unterbunden.

 

Somit ergibt sich ein für manche aktuelle Funktionäre des Schwimmsports sehr negatives Gesamtbild, das personelle Konsequenzen erfordert. In Sorge über die Zukunft des österreichischen Schwimmsports und die verantwortungsbewusste Verwendung von Steuergeldern stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1.         Ist die die  Prüfung  durch  die Strafverfolgungsbehörden inzwischen abgeschlossen?

2.         Können Sie einen Missbrauch von Fördermitteln ausschließen?

3.         Welche förderungspolitischen Konsequenzen haben Sie in der Zwischenzeit gezogen?

4.         Wurde Ihrerseits in der Zwischenzeit die Einführung eines geschlossenen Buchhaltungssystems als Bedingung für die Überweisung weitere Fördergelder beim OSV erwirkt, das automatisch Soll-/Haben-Gleichheit und Vollständigkeit garantiert? Wenn nein, warum nicht?

5.         Wie sollen angesichts der schlechten finanziellen Situation des OSV die Aufwendungen für die rechtlichen Auseinandersetzungen inkl. Sozialversicherungsnachzahlungen getätigt werden, insbesondere weil der OSV aktuell lediglich aus Fördergeldern und nicht aus Sponsorengeldern finanziert wird?

6.         In welcher Form werden Sie dafür sorgen, dass die Aufsichtsräte in Zukunft umfassend und korrekt informiert werden?

7.         Auf  welche Weise werden Sie als Erstatter der Strafanzeige darauf dringen, dass die Staatsanwaltschaft umfassende Ermittlungen über den POOL Verein und die Errichtung der Schwimmhalle vornimmt und  Gutachten auch über diese Sachverhalte in Auftrag gibt?

8.         Wie werden Sie insgesamt dafür sorgen, dass der OSV wieder das gerechtfertigte Vertrauen der Sportler genießt?

9.         Werden Sie die aktuelle OSV Führung zum sofortigen Rücktritt auffordern?

10.      Es wird am Ende des Tages von einem Schaden von zumindest zwischen 1,5-3 Mio Euro ausgegangen. Werden Sie als zuständiger Bundesminister Regressansprüche gegenüber den OSV Funktionären prüfen und gegebenenfalls auch stellen?

11.      Ist Ihnen als zuständiger Bundesminister bekannt, dass der OSV eine Rechnung über ca. 110.000 Euro für die Betriebskosten der Traglufthalle erhalten hat?

12.      Werden diese 110.000 Euro aus zusätzlichen Fördergeldern des BMLVS bezahlt werden?

13.      Können Sie als zuständiger Bundesminister ausschließen, dass diese 110.000 Euro für die Begleichung der Betriebskosten nicht bereits durch das mehrfach in parlamentarischen Anfragen zitierte  Förderansuchen des OSV an Stadt Wien und BMLVS für die Traglufthalle bereits inkludiert waren und damit bereits an den OSV überwiesen wurden?

14.      Falls ja, werden Sie für diese 110.000 Euro Regressansprüche gegenüber den handelnden OSV Funktionären prüfen und gegebenenfalls stellen?

15.      Werden Sie prüfen, ob eine Veruntreuung von kumuliert 1,4 Mio Sponsorengelder von Bäcker Ströck durch die OSV Funktionäre vorliegt und ob Regressansprüche bestehen?

16.      Ist Ihnen bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wien u.a. gegen die aktuellen Vizepräsidenten, den Schriftführer, den Finanzreferenten, den Generalsekretär und den Rechtsreferenten wegen Untreue ermittelt?

17.      Ist Ihnen bekannt, dass der OSV Vorstand am Verbandstag 2014 nicht entlastet wurde und diese Entlastung noch immer aufrecht ist?

18.      Ist einer dieser genannten Funktionäre ihr aktueller OSV Ansprechpartner gegenüber dem BMLVS?

19.      Besteht zwischen dem BMLVS und diesen OSV Funktionären ein Vertrauensverhältnis?

20.      Werden Sie als zuständiger Bundesminister den OSV Vorstand einen sofortigen Rücktritt nahelegen?