7518/J XXV. GP

Eingelangt am 21.12.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Sozialhilfeverband Leibnitz befürchtet explodierende Kosten

 

Der Sozialhilfeverband Leibnitz fürchtet explodierende Kosten sollte die Versorgung der Asylwerber in ihre Zuständigkeit fallen. Der Obmann des Sozialhilfeverbandes Leibnitz befürchtet, dass die Kosten der Mindestsicherung von ihnen übernommen werden müssen. Da die meisten Flüchtlinge über Spielfeld eingereist sind, könnten die Kosten für Mindestsicherung und die Unterbringung der unbegleiteten Jugendlichen dem Sozialhilfeverband Leibnitz zugerechnet werden. Am 07.12.2015 hätte das Budget für das kommende Jahr in der Verbandssitzung festgelegt werden sollen. „Da wir aber nicht wissen, welche Kosten tatsächlich in Bezug auf die Unterbringung der Flüchtlinge und die Auszahlung der Mindestsicherung auf uns zukommen, wurde das Budget nicht beschlossen“, so Obmann Franz Platzer.

In der Verbandsversammlung wurde jedenfalls einstimmig beschlossen, dass eine Petition an das Land und an den Bund gerichtet wird: „Die Sozialhilfeverbände dürfen nicht mit den Kosten der Asylversorgung belastet werden. Und wir wollen wissen, was auf uns zukommt.“

(Quelle:

http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/suedsuedwest/peak_suedsuedwest/4879759/Leibnitz_Sozialhilfeverband_Dann-sind-wir-bankrott)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Sozialhilfeverbände zu entlasten?

 

2.    Welche Maßnahmen werden gezielt für die Bezirke Leibnitz und die Südoststeiermark getroffen?

 

3.    Werden die Sozialhilfeverbände seitens Ihres Ressorts finanziell unterstützt werden?

4.    Wenn ja, in welcher Höhe?

5.    Wenn nein, warum nicht?