7554/J XXV. GP

Eingelangt am 21.12.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Vermeintliches Schadenspotential des Teilgewerbes "Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen"

BEGRÜNDUNG

 

Das Universum der österreichischen Gewerbeordnung kennt neben den klassischen "reglementierten Gewerben" und den "Zuverlässigkeitsgewerben" auch noch den Begriff der „Teilgewerbe“. Dies sind „kleinere“ Gewerbe, welche eine geringere Qualifikation benötigen als die „reglementierten Gewerbe“, aber dennoch häufig Lehrabschlüsse oder Berufserfahrung erfordern, um das entsprechende Gewerbe ausüben zu dürfen. 

Die Argumente der Regierungsseite hingegen stellen auf die Gefahr um Leib und Leben bzw. die Vermögenswerte von KundInnen ab. So argumentierte Christoph Matznetter am 12.3.2015: "Einschränkungen der Gewerbeausübung hätten in der Regel einen Grund und dienten dem Schutz der KonsumentInnen."[1]
Gerne nehmen wir diese Argumentation als Input, um die Diskussion zu versachlichen: Wenn mit den entsprechenden geschäftlichen Tätigkeiten  tatsächlich eine Gefahr für die KonsumentInnen respektive deren Geldbörse einhergeht, so kann man über einen Sicherheitsmechanismus diskutieren. Auch wenn die Umwelt oder MitarbeiterInnen durch eine unqualifizierte Gewerbeausübung gefährdet werden, könnten Zugangsvoraussetzungen Sinn machen. Allerdings: Neben der Frage, ob die Gewerbeordnung der richtige Ort zum Schutz von Mensch und Umwelt ist, stellt sich auch die Frage nach der Realitätsnähe vieler „Gefährdungspotentiale“.

Im Gegenteil: Die Gefährdungsargumente wirken häufig vorgeschoben und sind nicht nachvollziehbar. Es muss schließlich der Grundsatz gelten: „So wenig Zugangsbeschränkungen wie möglich, so viele wie unbedingt nötig“. Dieser Ansatz ist weder aus der aktuellen Gewerbeordnung noch aus der spezifischen Teilgewerbeverordnung ablesbar.

Also muss man hinterfragen, ob so manches Gewerbe tatsächlich eine Gefahr für die österreichische Umwelt und unsere MitbürgerInnen darstellt. Auch sind viele reglementierte Branchen lediglich in Österreich geschützt, bei zahlreichen europäischen Nachbarn hingegen nicht. Diese Tatsache macht eine Überprüfung des angeblichen „Bedrohungspotentials“ durch Instrumentenerzeuger, Fremdenführer und Dekorateure (allesamt reglementierte Gewerbe) notwendig.

Gerade bei den Teilgewerben - wie „Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen“ - ist davon auszugehen, dass die Gefahr um Gesundheit, Finanzen und Umwelt nicht gegeben ist - doch es gilt gesichertes Zahlenmaterial zur Analyse zu erheben, um zukünftige Diskussionen führen zu können. Das Teilgewerbe ist laut ÖNACE 2008 Alphabetikum[2] zumindest ähnlich zur (oder ein Teil von) ÖNACE 2008 Klassifikation „46.16-0, 46.42-1, 14.19.0“.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Arbeitsunfälle (bitte um Angabe in absoluten und relativen Werten) sind im Bereich des Teilgewerbes „Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen“ bzw. ÖNACE „46.16-0, 46.42-1, 14.19.0“ (respektive der passenden Untergruppe oder der entsprechenden äquivalenten Klassifikation auf Seite Ihres Ministeriums) vorgefallen?

a.    2013

b.    2014

c.    2015

Bitte  schlüsseln Sie die Arbeitsunfälle nach deren Ursachenkategorien ("Bedienen einer Maschine", "Bewegung") und konkreten beteiligten Gegenstand (z.B. "Messer", "Treppe") auf.

 

Bitte schlüsseln Sie die Arbeitsunfälle nach Schwere des Arbeitsunfalles auf.

 

2)    Wie viele Verletzungen von KonsumentInnen (bitte um Angabe in absoluten und relativen Werten) sind aufgrund von fehlerhaften Dienstleistungen / Produkten im Teilgewerbe „Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen“ bzw. ÖNACE „46.16-0, 46.42-1, 14.19.0“ (respektive der passenden Untergruppe oder der entsprechenden äquivalenten Klassifikation auf Seite Ihres Ministeriums) vorgefallen?

a.    2013

b.    2014

c.    2015

3)    In wie vielen Fällen entstand den KonsumentInnen ein finanzieller Schaden aus fehlerhaften Dienstleistungen / Produkten im Teilgewerbe „Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen“ bzw. ÖNACE „46.16-0, 46.42-1, 14.19.0“ (respektive der passenden Untergruppe oder der entsprechenden äquivalenten Klassifikation auf Seite Ihres Ministeriums)?

a.    2013

b.    2014

c.    2015

 

4)    Welcher finanzielle Schaden entstand KonsumentInnen insgesamt und im Durchschnitt (pro Fall) aus fehlerhaften Dienstleistungen / Produkten im Teilgewerbe Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen“ bzw. ÖNACE „46.16-0, 46.42-1, 14.19.0“ (respektive der passenden Untergruppe oder der entsprechenden äquivalenten Klassifikation auf Seite Ihres Ministeriums)?

a.    2013

b.    2014

c.    2015

 

5)    Wie viele Schadenersatzprozesse hinsichtlich entstandener Nachteile (z.B. Betriebsausfälle, etc.) aus unzureichenden Dienstleistungen / Produkten im Teilgewerbe „Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen“ bzw. ÖNACE „46.16-0, 46.42-1, 14.19.0“ (respektive der passenden Untergruppe oder der entsprechenden äquivalenten Klassifikation auf Seite Ihres Ministeriums) wurden in den folgenden Jahren geführt?

a.    2013

b.    2014

c.    2015

 



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0221/

 

[2] http://www.statistik.at/kdb/downloads/pdf/OENACE2008_DE_CAL_20150807_062314.pdf