7564/J XXV. GP

Eingelangt am 21.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend der Anwendung des Verbotsgesetzes und § 283 StGB (Verhetzung) im Jahr 2015

BEGRÜNDUNG

 

Rechtsextreme und rassistisch motivierte Tathandlungen befinden sich in Österreich auf hohem Niveau und hatten in den letzten Jahren eine steigende Tendenz.

Letztendlich stellt sich aber die Frage, wie mit den Anzeigen aufgrund des Verdachts der Begehung von Straftaten nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) bei der Justiz weiter verfahren wird.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung)  - aufgegliedert nach den einzelnen Staatsanwaltschaften und Geschlecht - hat es im Jahr 2015 gegeben?

2)    Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) – aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen, Staatsanwaltschaften und Geschlecht - hat es im Jahr 2015 gegeben?

3)    Wie viele Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Straftatbeständen, Staatsanwaltschaften und Geschlecht - wurden im Jahr 2015 abgebrochen bzw. ausgeschieden?

4)    Wie viele Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen, Staatsanwaltschaften und Geschlecht - wurden im Jahr 2015 durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?

5)    In wie vielen Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung)  - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen, Staatsanwaltschaften und Geschlecht - wurden im Jahr 2015 diversionsrechtliche Bestimmungen angewandt?

6)    Welche diversionsrechtlichen Bestimmungen waren das?

7)   Wie viele Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen, Staatsanwaltschaften und Geschlecht - wurden im Jahr 2015 durch die Staatsanwaltschaft angeklagt?

8)    Wie viele Strafverfahren endeten nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen, Landesgerichtssprengel und Geschlecht - im Jahr 2015 mit einem Freispruch?

9)    Wie viele Strafverfahren endeten nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen, Landesgerichtssprengel und Geschlecht - im Jahr 2015 mit einer Verurteilung?

10)   Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen?

11)   Zur Verurteilung nach welchen anderen strafrechtlichen Tatbeständen ist es im Zusammenhang mit Verurteilungen nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 oder § 283 StGB (Verhetzung) im Jahr 2015 gekommen?

12)   Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit dem Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung nach dem NS-Verbotsgesetz 1947 und § 283 StGB (Verhetzung)  - aufgegliedert nach den einzelnen Tatbeständen, Landesgerichtssprengel und Geschlecht - waren mit Stand 31.12.2015 offen?

13)   Wie viele dieser Verfahren sind gegliedert nach dem Verfahrensstand - Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren, neuerliche Verhandlung durch erfolgte Zurückverweisung an die 1. Instanz - jeweils schon länger als ein, bzw. zwei, bzw. drei Jahre oder länger gerichtsanhängig?

14)  Wie viele Personen befinden sich zum Stichtag 31.12.2015 wegen eines Delikts nach dem Verbotsgesetz in einer österreichischen Justizanstalt in Haft?