7586/J XXV. GP

Eingelangt am 22.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend inhaftierter Dschihadisten

BEGRÜNDUNG

 

Es ist bekannt, dass es unter Radikalisierten und Dschihadisten viele Personen mit einschlägigen Gefängnisbiographien gibt. Gefängnisse gelten als Hotspots für gewaltbereite Fundamentalisten, die sich dort oftmals zusammenfinden, austauschen und weiter radikalisieren. Dies zeigt auch ein Blick nach Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien, die mit diesen Problemen bereits zu kämpfen haben.

Auch in Österreich kommt es vermehrt zu Strafprozessen gegen sogenannte Syrien-Rückkehrer und deren Verurteilung. Der Umgang mit diesen Häftlingen und das Durchführen konkreter Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Radikalisierung oder Anwerbung in Gefängnissen werden daher zu einer immer drängenderen Frage.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)     Wie hoch ist der Betrag im Budget 2016, der der Justiz für besondere Maßnahmen in der Gefängnisarbeit mit dschihadistischen Inhaftierten  zur Verfügung stehen wird?

 

2)    Falls kein solcher Betrag im Budget 2016 existiert, wie hoch schätzen Sie den tatsächlichen Bedarf ein?

 

3)    Wie hoch ist der Betrag, der  der Justiz 2015 für besondere Maßnahmen in der Gefängnisarbeit mit dschihadistischen Inhaftierten grundsätzlich zur Verfügung stand? Wie viel davon wurde konkret 2015 für solche Maßnahmen ausgegeben?

4)    Wie viele Personen in a) Untersuchungshaft b) Strafhaft 2015 haben Ihrer Einschätzung nach einen dschihadistischen bzw.  islamistischen Hintergrund?

 

5)    Gegen wie viele Personen wird derzeit aufgrund des Verdachts der Begehung einer Straftat mit dschihadistischem Hintergrund ermittelt?

 

6)    Welche konkreten Schulungsmaßnahmen für JustizwachebeamtInnen zum Umgang mit dschihadistisch motivierten Inhaftierten hat es im Jahr 2015 gegeben und wie lauteten deren thematische Schwerpunkte?

 

7)    Wie viele BeamtInnen aus welchen Justizanstalten haben 2015 daran teilgenommen?

 

8)    Haben sich bereits Schwerpunktgruppen / Arbeitsgruppen in den Justizanstalten gebildet, die sich eingehender mit dem Thema des Umgangs mit Radikalisierung in Gefängnissen befassen?

 

9)    In der Anfragebeantwortung 4106/AB haben Sie angekündigt, „als weitere Sensibilisierungsmaßnahmen des Personals derartige Vorträge durch ausgewählte islamische Seelsorgerinnen und Seelsorger in allen österreichischen Justizanstalten im zweiten Quartal 2015 durchzuführen“. Wie viele solche Vorträge haben mit wie vielen der JustizwachebeamtInnen 2015 stattgefunden?

 

10) Wie viele weitere Schulungen für JustizwachebeamtInnen sind bis zum 30.6.2016 geplant bzw. ausgeschrieben?

 

11) Was werden die konkreten Inhalte dieser Schulungen sein?

 

12) Wer führt diese Schulungen durch?

 

13) In der Anfragebeantwortung 4106/AB haben Sie als Teil des zu erstellenden Schulungskonzepts angekündigt, dass Justizbedienstete an – auch internationalen – Seminaren und Symposien teilnehmen, um „aus dem gewonnenen Themenfundus weitere Ausbildungsformate für die Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter des Strafvollzuges in der Aus- und Fortbildung zu entwickeln.“ Welche Ausbildungsformate in welchen Bereichen wurden bisher daraus entwickelt?

 

14) Welche konkreten Maßnahmen bzw. auch Projekte sind in den Justizanstalten geplant, um

a) Radikalisierung von Inhaftierten präventiv zu begegnen

b) radikalisierte Inhaftierte von weiterer Rekrutierung bzw. Agitation abzuhalten

c) um radikalisierte Inhaftierte beim Ausstieg aus dieser Szene zu unterstützen?  

 

15) Wird die Einstufung der Gefährlichkeit, die von einzelnen radikalisierten Personen in Haft ausgeht, bei Einlieferung in die Justizanstalt stets von Seiten des LVT oder BVT getroffen?

 

16) Wie viele der Inhaftierten wurden bei Haftantritt 2015 als gefährlich im Sinne einer dschihadistischen Radikalisierung eingestuft? Welche Maßnahmen folgten darauf?

17) Wie viele Personen wurden 2015 aufgrund angenommener dschihadistischer Gefährdung in Einzelunterbringung untergebracht oder abgesondert, um weitere Radikalisierung zu verhindern? 

 

18)  Wie genau werden Bedienstete der Justizanstalten in die individuelle Vollzugsplangestaltung und das Risk-and Need Assessment miteingebunden, um die Gefährlichkeit von InsassInnen abzuschätzen? Erfolgen hier regelmäßige Berichte bzw. Lagebesprechungen? 

 

19) Gab es 2015 Wahrnehmungen in Justizanstalten, dass bestimmte Inhaftierte dschihadistische  Anwerbungsversuche oder Agitation betreiben? Falls ja, wie wurde darauf seitens der Anstaltsleitung reagiert?

 

20) In der Anfragebeantwortung 4106/AB hatten Sie anlässlich der Frage nach Deradikalisierungsangeboten in Justizanstalten auf bereits bestehende „Bildungsarbeit“ verwiesen. Um welche konkrete Projekte bzw. Maßnahmen der Bildungsarbeit handelt es sich? In welchem zeitlichen Rahmen und durchgeführt durch welche ExpertInnen findet diese Bildungsarbeit statt?

 

21) In der Anfragebeantwortung 4106/AB hatten Sie anlässlich der Frage nach Deradikalisierungsangeboten in Justizanstalten auf dort bereits bestehende „Sozialarbeit“ verwiesen. Um welche konkreten Projekte bzw. Maßnahmen der Bildungsarbeit handelt es sich dabei? In welchem zeitlichen Rahmen und durchgeführt durch welche ExpertInnen findet diese Arbeit statt?

 

22) Auch haben Sie in der Anfragebeantwortung 4106/AB auf geplante Deradikalisierungsprogramme und verhaltenstherapeutische Maßnahmen, wie zB Anti-Aggressionstrainings verwiesen. Gibt es solche bereits, wenn ja, in welchem Umfang, wo und durchgeführt durch wen?

 

23) Zur Einschätzung, ob Deradikalisierungsmaßnahmen greifen, wird es die Zusammenarbeit mit ExpertInnen und der Forschung brauchen, zB. zur Evaluierung und Prozessbegleitung. Welche Zusammenarbeiten bestehen derzeit im Rahmen welcher Projekte?

 

24) Kam es im Rahmen von Deradikalisierungsarbeit in Justizanstalten bereits zur Miteinbindung von Familienangehörigen? Falls ja, schätzen Sie diese als sinnvoll ein?

 

25) Wie genau sieht die Präventionsarbeit hinsichtlich anderer Inhaftierter im Gefängnis aus, die nach Ihren Angaben in Anfragebeantwortung 4106/AB „von den Bediensteten des Straf- und Maßnahmenvollzuges geleistet und von externen Fachleuten unterstützt wird“? Wer genau sind die durchführenden Bediensteten, wer die externen Fachleute?

 

26) Was genau unternehmen Sie, um Kontakte von Inhaftierten zum deutschsprachigen   islamistischen Gefangenunterstützungsverein „Ansarul-Aseer“ effektiv zu unterbinden? Greifen Sie diesbezüglich auf die Expertise des deutschen Verfassungsschutzes zurück, der hier bereits einschlägige Erfahrungen gesammelt hat?

 

27) Falls nein, weshalb nicht? Falls ja, inwiefern?