7593/J XXV. GP

Eingelangt am 29.12.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend „Stand der Umsetzung der Beschlüsse des Nationalrates 2011 betreffend exotischer Tiere“

 

Bereits im Jahr 2011 beschloss der Nationalrat, die Haltungs- und Lebensbedingungen von Exoten in Österreich zu verbessern. Damals wurden Anträge über ein Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen und anderen Veranstaltungen, die Einführung einer Sachkundeverordnung für deren Haltung sowie ein Verbot der Haltung von Gift- und Riesenschlangen einstimmig von den Abgeordneten angenommen.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Anträge:

 

197/E XXIV. GP Entschließung des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, umgehend ein Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen und anderen Veranstaltungen sicherzustellen.

 

19.10.2011

124. Sitzung des Nationalrates: Entschließungsantrag angenommen (197/E)

Dafür: S, V, F, G, B, dagegen: -

 

198/E XXIV. GP Entschließung des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Schaffung einer Sachkundeverordnung für die Haltung exotischer Tiere

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, Gespräche mit den Ländern aufzunehmen, dass österreichweit Sachkundeverordnungen für die Haltung exotischer Tiere - vergleichbar der oberösterreichischen Hundehalte-Sachkundeverordnung - eingeführt werden.

Über diese Gespräche ist dem Nationalrat Bericht zu erstatten.

 

19.10.2011

124. Sitzung des Nationalrates: Entschließungsantrag angenommen (198/E)

Dafür: S, V, F, G, B, dagegen: -

 

198/E XXIV. GP Entschließung des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Verbot der Haltung von Riesen- und Giftschlagen

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, umgehend die 2. Tierhaltungsverordnung zu evaluieren und zu verschärfen und insbesondere ein österreichweites Verbot der Haltung von Riesenschlangen (Boidae) und Giftschlangen zu prüfen. Für jene Riesenschlangen und  Giftschlangen, die derzeit außerhalb von Zoos, die über eine Bewilligung gemäß § 26 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes verfügen, sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen, die ihre Wildtierhaltung gemäß § 25 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes anzeigen, gehalten werden, sind Übergangsfristen vorzusehen, bis zu der die Tiere abzugeben sind.

 

19.10.2011

124. Sitzung des Nationalrates: Entschließungsantrag angenommen (198/E)

Dafür: S, V, F, G, B, dagegen: -

 

Im Jahr 2014 wurde mit der Anfrage 971/J XXV.GP der Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse des Nationalrates nachgefragt. Es wurde seitens des Ministeriums in der Anfragebeantwortung 880/AB XXV.GP die Umsetzung einzelner Beschlüsse für das dritte Quartal 2014 angekündigt.

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

Anfrage

 

1. Wie lautet der Umsetzungsstand bezüglich des Beschlusses des Nationalrates betreffend „ein Verbot des Verkaufs exotischer Tiere bei Messen und anderen Veranstaltungen“?

 

3. Wie lautet der Umsetzungsstand bezüglich des Beschlusses des Nationalrates betreffend „Schaffung einer Sachkundeverordnung für die Haltung exotischer Tiere“?

 

5. Wie lautet der Umsetzungsstand bezüglich des Beschlusses des Nationalrates betreffend „Verbot der Haltung von Gift- und Riesenschlangen“?