7604/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Insolvenz–Entgelt–Fonds und IEF–Service GmbH (RH-Bericht Bund 2015/13 )

 

Kurzfassung

 

In der Vergangenheit wurden Überschüsse des Insolvenz–Entgelt–Fonds im Ausmaß von 414 Mio. EUR in verfassungswidriger Weise abgeschöpft. Nach Ausbruch der Finanz– und Wirtschaftskrise reichten in den Jahren 2009 und 2010 die Einnahmen des Fonds nicht mehr aus, um den finanziellen Bedarf für die Insolvenz–Entgelt–Zahlungen ohne zusätzliche Kreditaufnahmen zu decken. Eine vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) angestrebte Erhöhung des Beitragssatzes zur Finanzierung des Fonds kam nicht zu Stande. Der Ausstieg aus einem Zinsswap und die vorzeitige Tilgung eines Darlehens führten zu einem wirtschaftlichen Nachteil für den Fonds von rd. 4,24 Mio. EUR bzw. von 71.000 EUR.

Das BMASK traf gegenüber der Fondsverwaltung keine strategischen Vorgaben, um die Eigentümerinteressen des Bundes durchzusetzen und die Fondsverwaltung wirksam zu steuern.

Die Verkürzung der Erledigungsdauer der Insolvenzentgeltanträge auf drei Monate — das Hauptziel der im Jahr 2001 erfolgten Ausgliederung — wurde erreicht.

 

Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen des RH:

 

(1)  Das Verhältnis zwischen dem Insolvenz–Entgelt–Fonds (IEF) und der IEF–Service GmbH wäre neu zu strukturieren und dabei die Rolle des BMASK, das den IEF nach außen vertritt, zu stärken. (TZ 5)


(2)   Im Interesse der Transparenz der öffentlichen Mittelverwendung wären der IEF und die IEF–Service GmbH zusammenzuführen. Als Aufsichtsorgan des IEF sollte ein für sämtliche Angelegenheiten (Abwicklung Insolvenzentgelt–Zahlung und Fondsmanagement) zuständiges Gremium eingerichtet werden. (TZ 5)

(3)   Die Funktion der IEF–Service GmbH sollte zur Wahrung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des BMASK konkretisiert werden. (TZ7)

(4)   Die Lehrlingsförderung wäre aus Gründen der Transparenz von der Entgeltsicherung getrennt zu verrechnen. (TZ 10)

(5)  Im Zusammenwirken mit der IEF–Service GmbH sollte ein finanzielles Vorsorgekonzept für den IEF entwickelt werden. Überschüsse sollten in eine Deckungsrücklage eingestellt werden, so dass über den Konjunkturzyklus betrachtet der IEF ausgeglichen bilanzieren kann. (TZ 13)

(6)  In Verbindung mit der Einführung des Bundes Public Corporate Governance Kodex wäre das „Aufsichtskonzept neu“ ehestens zu implementieren; weiters wären die internen Überwachungsinstrumente gegenüber dem IEF sowie der IEF–Service GmbH möglichst aufeinander abzustimmen und in einer Organisationseinheit zu bündeln. (TZ 18)

(7)  Die Ausgabenentwicklung der IEF–Service GmbH sollte mit einem verbindlich vereinbarten, restriktiven, mehrjährigen Budgetrahmen gedeckelt werden, um insbesondere der Ausgabendynamik im Personalbereich zu begegnen. (TZ 23)

(8)  Eine Reduktion der Standorte (regionalen Geschäftsstellen) der IEF–Service GmbH wäre rasch in Angriff zu nehmen. (TZ 6)

(9)   Es sollten geeignete Szenariorechnungen hinsichtlich der im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 bis 2018 geplanten Maßnahmen zur Finanzierung des IEF erstellt werden, um die Auswirkungen auf die zukünftige Liquidität des IEF abschätzen bzw. diese in den Gesetzgebungsprozess einfließen lassen zu können. (TZ 19)

(10)              Die Zusammenlegung der bisherigen Bereiche Entgeltsicherung und Fondsmanagement zu einem Geschäftsbereich sowie die Zusammenführung der bisherigen Bereiche Infrastruktur und Human Resources sowie des Teilbereichs Rechnungswesen (aus dem bisherigen Bereich Fondsmanagement) zu einem weiteren Bereich wäre zu veranlassen. (TZ 32)

(11)              Ein auf die Zielsetzungen des BMASK abgestimmtes Unternehmenskonzept der IEF–Service GmbH wäre zu erstellen und mit quantifizierten Zielen zu versehen, insbesondere im Bereich des Fondsmanagements. (TZ 7)

(12)              Die Aufbauorganisation wie auch das Rechnungswesen sollten dahingehend überarbeitet werden, um eine transparente wirtschaftliche Abwicklung der Insolvenzfälle unter dem Blickpunkt ihrer jeweiligen Gesamtkosten zu gewährleisten. (TZ 7)


(13)              Parallel zu der Neufassung des Unternehmenskonzepts sollten die Ziele überarbeitet und mit den strategischen Eigentümerinteressen abgestimmt werden. (TZ 8)

(14)              Die Ausgangswerte für die Zielfestlegungen wären hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu durchleuchten sowie u.a. im Vorfeld durch Ausbau einer bereichsübergreifenden Kostenrechnung (siehe TZ 24) ein Schwerpunkt hinsichtlich einer betriebswirtschaftlich fundierten Unternehmenssteuerung zu setzen. (TZ 8)

(15)              Genehmigungspflichtige Finanzierungsvorgänge sollten in ihrer Gesamtheit dargestellt und auf Basis verlässlicher Entscheidungsgrundlagen der Genehmigung durch den Aufsichtsrat unterzogen werden. (TZ 15)

(16)              Das Berichtswesen wäre in der vom Eigentümervertreter vorgeschlagenen Weise zu gestalten; Entscheidungen über Finanzierungsinstrumente wären zeitgerecht und umfassend in ihren finanziellen Auswirkungen darzustellen. (TZ 17)

(17)               Eine Kostenträgerrechnung auf Basis des gesamten Ressourceneinsatzes mit dem jeweiligen Insolvenzfall als Kostenträger wäre einzuführen. (TZ 24, 29)

(18)              (Angesichts der seit Jahren fallenden Effizienz der Leistungserbringung im Bereich Entgeltsicherung sollten die Angemessenheit des Personalstands und dessen Auslastung kritisch hinterfragt, allfällige Personalüberhänge festgestellt und Maßnahmen zur Anpassung des Personalstands an die sachlichen Erfordernisse ergriffen werden. (TZ 28)

(19)              Im Zuge der empfohlenen Zusammenlegung der regionalen Geschäftsstellen (siehe TZ 6) sollte eine spezialisierte, arbeitsteilige Ablauforganisation zur Vermeidung von organisatorischen Doppelgleisigkeiten eingeführt werden. Dabei sollte die Prozessabwicklung durch einen geeigneten administrativen Apparat durchgeführt und die hochqualifizierten Arbeitskräfte sollten auf Entscheidungsaufgaben konzentriert werden. (TZ 28)

(20)              Der stark variierende Zeitbedarf bis zur ersten Zuerkennung von Insolvenzentgelt bzw. bis zur Enderledigung je Geschäftsstelle sollten durch geeignete Maßnahmen (verschärfte Zielvorgaben, Soll–Ist– Vergleiche) reduziert und die vorhandenen Rationalisierungspotenziale ausgeschöpft werden. Dazu wären die vorhandenen Controllinginstrumente zu nutzen sowie eine laufende Ressourcenerfassung je Mitarbeiter einzuführen. (TZ 29, 24

(21)              Auf die Entwicklung des Personal– und Sachaufwands wäre besonderes Augenmerk zu legen und eine Personalsteuerung wäre einzuführen. (TZ 30)

(22)              Im Interesse der Förderung überdurchschnittlicher Leistungen sollte ein vom Gehaltssystem abgekoppeltes Belohnungssystem eingeführt werden, das nur deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistungen honoriert. (TZ 31)


(23)              Die einzelnen IKS–relevanten Vorgaben sollten zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst werden, um dessen Vollständigkeit zu sichern sowie dessen Handhabung zu erleichtern. (TZ 32)

(24)               Eine einheitliche Dokumentation der Insolvenzfälle, der Entgeltsicherung und des Fondsmanagements in einem Geschäftsstück sollte geschaffen werden. Dabei wäre auf eine chronologische Darstellung der durch die Verantwortlichen der IEF–Service GmbH gesetzten Maßnahmen zu achten und durch eine manipulationssichere Registrierung der Unterlagen deren vollständige Erfassung zu gewährleisten. (TZ 33)

(25)              Das Risikobewusstsein auf der obersten Führungs– und Aufsichtsebene sollte vermehrt verankert und die Risikobewertungen sollten dort einer laufenden kritischen Beurteilung unterzogen werden. Deren Ergebnisse sollten eine wesentliche Basis für die Festlegung von prioritären Zielen und Maßnahmen im strategischen Controlling bilden. (TZ 34)

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende  

 

Anfrage 

 

1.    Wie stehen Sie als Sozialminister mit Stand 1.Jänner 2016 zu den im RH-Bericht vorgebrachten Kritikpunkten?

2.    Welche der vom Rechnungshof formulierten Empfehlungen wurden aus Sicht des Sozialministeriums bereits umgesetzt?

3.    Welche Empfehlungen werden bis Ende 2016 umgesetzt werden?

4.    Für die Umsetzung welcher Empfehlungen werden bundesgesetzliche Adaptierungen notwendig sein?

5.       Für die Umsetzung welcher Empfehlungen wird die Änderung des Gesellschaftsvertrags der IEF–Service GmbH notwendig sein?