7606/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Josef. A. Riemer

und weiterer Abgeordneter 

an die  Bundesministerin für Gesundheit  

betreffend Dengue-Fieber und gesetzliche Meldepflicht

 

In der Anfragebeantwortung 6543/AB vom 15.12.2015 zu 6819/J (XXV.GP) erklärte Gesundheitsministerin Dr. Sabine Oberhauser gegenüber dem Nationalrat folgendes:

 

Dengue-Fieber ist derzeit in Österreich nach dem Epidemiegesetz nicht meldepflichtig, daher liegen Daten über Erkrankungen und Infektionen (insbesondere auch im Hinblick auf die Frage, ob es sich um importierte oder autochthone Fälle handelt) derzeit nicht vor. Im Hinblick auf sich ändernde klimatische Verhältnisse ist allerdings geplant, Erkrankungen und Todesfälle an Dengue-Fieber meldepflichtig zu machen, um insbesondere Informationen darüber zu gewinnen, ob autochthone Fälle in Österreich auftreten, weil eine Wirtspezies (Aedes albopictus) vereinzelt auch schon in Österreich nachgewiesen wurde.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende 

 

Anfrage 

 

1.    Bis wann wird diese gesetzliche Meldepflicht umgesetzt werden?

2.    Wann werden Sie diesbezüglich eine Regierungsvorlage an den Nationalrat zuleiten, der diese gesetzliche Meldepflicht beinhaltet?

3.    Wird es für andere, neu auftretende Krankheiten mit erhöhter Ansteckungsgefahr für die Bevölkerung ergänzende Meldepflichten geben?

4.    Wenn ja, für welche neu auftretenden Krankheiten soll diese ergänzende Meldepflicht eingeführt werden und bis zu welchem Zeitpunkt?