7610/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Grundlagen der Verleihung und Aberkennung von Ehrendoktoraten durch die Universität Salzburg

 

Die Aberkennung des Ehrendoktorats von Konrad Lorenz durch den akademischen Senat der Universität Salzburg gilt vielen als schäbiger Akt gegenüber einem weltweit anerkannten Verhaltensforscher, der sich heute nicht mehr wehren kann, und hat für großes Medienaufsehen gesorgt.

 

Der entsprechende Beschluss wurde unter dem Rektorat Heinrich Schmidingers, der in den vergangenen vier Jahren als Vorsitzender der Universitätenkonferenz nicht gerade durch große Erfolge geglänzt hat, gefasst. Statt die bahnbrechenden Erkenntnisse auf dem Gebiet der Verhaltensforschung, die 1973 zur Verleihung des Nobelpreises an Konrad Lorenz geführt haben, gebührend zu würdigen, hat das zuständige universitäre Gremium eine zutiefst ideologische Entscheidung getroffen.

 

Der Vorwurf, Konrad Lorenz habe nationalsozialistisches Gedankengut gutgeheißen, wiegt schwer. Zumal davon auszugehen ist, dass der Verleihung seines Ehrendoktorats, und noch viel mehr des Nobelpreises, eine Prüfung des Kandidaten auf Herz und Nieren voranging, die nicht nur seine wissenschaftlichen Leistungen mit einschloss, sondern auch auf eine untadelige Vita Wert legte. Die Aberkennung des Ehrendoktorats kommt, so gesehen, dem Vorwurf gleich, dass Generationen honoriger Gutachter, allen voran das Nobelpreiskomitee, eine leichtfertige Entscheidung getroffen hätten und die unzähligen Ehrendoktorate, die Konrad Lorenz verliehen wurden, darunter von renommierten Universitäten wie Basel, Yale und Oxford, auf einen einzigen Irrtum zurückzuführen seien.

 

Beschämend für eine der wissenschaftlichen Redlichkeit verpflichtete Institution wie der Universität Salzburg gilt neutralen Beobachtern auch, dass man sich lieber der Argumentation einer ideologisch argumentierenden Studentensprecherin angeschlossen hat statt die Bedenken des seriösen Lorenz-Biographen und Wegbegleiters Franz M. Wuketits zu berücksichtigen, der mehrfach festgehalten hat, der weltberühmte Nobelpreisträger sei in keine Verbrechen verwickelt gewesen und habe sich mehrfach vom Nationalsozialismus distanziert. Oder die von Prof. Bernd Lötsch, des über jeden Zweifel erhabenen Lorenz-Schülers und Ex-Direktors des Kunsthistorischen Museums, der ebenfalls zur Verteidigung seines großen Lehrers angetreten ist.


Es muss endlich Schluss sein mit der ideologisch motivierten Verunglimpfung verdienter österreichischer Persönlichkeiten durch selbsternannte Moralwächter, die sich – ausgestattet mit der Gnade der späten Geburt – selbstgerecht anmaßen, gleichsam als wissenschaftliche Zwerge über Titanen ihres Fachs zu urteilen. Was „politisch korrekt“ mit der Umbenennung ganzer Straßenzüge begonnen hat, setzt sich nunmehr durch die Aberkennung von Ehrendoktoraten an den mit öffentlichen Steuergeldern finanzierten Universitäten fort. Wobei die jeweiligen Begründungen für diese dubiosen Entscheidungen mehr als fragwürdig anmuten und in der breiten Öffentlichkeit wohl kaum Unterstützung fänden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Welche Ehrendoktorate wurden in den vergangenen zehn Jahren von der Universität welchen Persönlichkeiten verliehen?

 

2.      Welche jeweiligen Entscheidungskriterien wurden für den dafür notwendigen Beschluss der zuständigen universitären Gremien herangezogen?

 

3.      Wurden externe Expertisen für die Entscheidungsfindung herangezogen?

Wenn ja, von welchen Personen bzw. Institutionen, in welchen Fällen und wie fielen diese Expertisen jeweils aus?

Wenn nein, warum nicht?

 

4.      In welchen Fällen verlief die Beschlussfassung einstimmig, in welchen stimmenmehrheitlich?

 

5.      Für welche Personen wurde ein Ehrendoktorat in den letzten zehn Jahren in Erwägung gezogen, letztendlich aber nicht verliehen und wieso nicht?

 

6.      Gibt es für die Anerkennung ein Standardverfahren?

Wenn ja, wie sieht das aus, seit wann kommt es zur Anwendung und auf welcher Grundlage beruht es?

Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Welche Ehrendoktorate wurden in den vergangenen zehn Jahren welchen Persönlichkeiten von der Universität aberkannt?

 

8.      Welche jeweiligen Entscheidungskriterien wurden für den dafür notwendigen Beschluss der zuständigen universitären Gremien herangezogen?

 

9.      Wurden externe Expertisen für die Entscheidungsfindung herangezogen?

Wenn ja, von welchen Personen bzw. Institutionen, in welchen Fällen und wie fielen diese jeweils aus?

Wenn nein, warum nicht?

 

10.   In welchen Fällen verlief die Beschlussfassung einstimmig, in welchen stimmenmehrheitlich?


11.   Gibt es für die Aberkennung ein Standardverfahren?

Wenn ja, wie sieht das aus, seit wann kommt es zur Anwendung und auf welcher Grundlage beruht es?

Wenn nein, warum nicht?

 

12.   Bei welchen Ehrendoktoraten wurde eine Aberkennung geprüft, diese aber nicht vorgenommen und wieso nicht?

13.   Bei welchen Ehrendoktoraten ist eine Prüfung der Aberkennung im Laufen / in Planung und wieso?