7614/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2016
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Karlsböck, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend offensichtliche „Abzocke“ durch nicht nachvollziehbare Tempolimits in Baustellenbereichen der Wiener Donauuferautobahn

 

 

Die Wiener Donauuferautobahn ist eine der meist befahrenen Straßen der Bundeshauptstadt. Das hohe Verkehrsaufkommen – auch und gerade von LKW – verursacht überdurchschnittlich viele Fahrbahnschäden, die in regelmäßigen Abständen saniert werden müssen und Baustellen unumgänglich machen.

 

Dass an solchen Baustellen infolge der Reduktion von benutzbaren Fahrstreifen sowie deren Engführung aus Sicherheitsgründen vorübergehend Tempolimits verhängt werden, ist nachvollziehbar. Allerdings werden diese dann zur Schikane, wenn die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist, weil das Verkehrsaufkommen stark eingeschränkt ist und/oder keine Bauarbeiten mehr durchgeführt werden. Zumal moderne Verkehrsleitsysteme mit ihren elektronischen Anzeigetafeln jederzeit eine flexible Anpassung an das Verkehrsaufkommen und den Grad der Fahrbahnbeeinträchtigung ermöglichen.

 

Es liegt also der Schluss nahe, dass die Aufrechterhaltung vieler Tempolimits nur der „Abzocke“, also der willkommenen Einhebung von Strafverfügungen wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, dienen. Vor allem dann, wenn die Einhaltung des Tempolimits durch eine section control überwacht wird, also die Geschwindigkeit nicht punktuell gemessen sondern aus der Fahrzeit zwischen den Kontrollpunkten erschlossen wird. Da sich die Kontrollpunkte nicht immer mit Beginn und Ende des Baustellenbereichs decken, kommt es zwangsläufig zur völlig unverständlichen Ausdehnung des Tempolimits auf den freien und unbehindert passierbaren Streckenbereich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 


 

Anfrage

 

1.      Wie viele Baustellenbereiche gibt es zurzeit auf der Wiener Donauuferautobahn?

2.      Welche Tempolimits wurden für diese Baustellenbereiche jeweils verfügt?

3.      Wie werden sie jeweils begründet?

4.      Wer hat sie jeweils verfügt?

5.      Wie viele Stunden pro Tag wird an diesen Baustellenabschnitten jeweils gearbeitet?

6.      Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten während der Baustellenarbeiten, welche außerhalb?

7.      Kommt es zu einer flexiblen Anpassung der Tempolimits, wie sie technisch durch die modernen Verkehrsleitsysteme samt ihren elektronischen Anzeigetafeln möglich ist?

8.      Wenn ja, wo?

9.      Wenn nein, warum nicht?

10.   Wie viele Anzeigen bzw. Strafverfügungen wurden infolge Missachtung der in besagten Baustellenbereichen verfügten Geschwindigkeitsbeschränkungen bislang (Stichtag; Einbringung der schriftlichen Anfrage) verfügt?

11.   In welcher durchschnittlichen Höhe bewegen sich die Strafmandate?

12.   Wie hoch sind die mit ihnen verbundenen Gesamteinnahmen?