7621/J XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ÖIAG - Abgang von Rudolf Kemler

BEGRÜNDUNG

 

Der Einkommensbericht des Rechnungshofes kritisierte wiederholt exorbitant hohe Managerbezüge und die stets sich vergrößernde Kluft zwischen den Einkommen der Beschäftigten und dem der Führungskräfte in staatsnahen Unternehmungen. Den Medien war in letzter Zeit zu entnehmen, dass im Zuge der Umwandlung der ÖIAG in die ÖBIB (bzw. Neugründung der ÖBIB), abenteuerliche Zustände über Gehaltsstrukturen in der „a!ten“ ÖIAG zu Tage getreten sind. So sollen mehrere Angestellte (in der Ebene direkt unter dem Vorstand) Jahresgagen in der Höhe von € 400.000,-- bezogen haben.

Es wurde berichtet, dass der aus ÖIAG scheidende Vorstand (Rudolf Kemler) noch kurz vor seinem Ausscheiden eine für die rund 15 Angestellten der ÖIAG unglaublich günstige Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben soll.

Weiters wurde berichtet, dass Herr Kemler vom Aufsichtsrat eine, gemäß seinem Vertrag, nicht zu leistende Abfertigung oder Gehaltsabfindung verlangt hat. Der Aufsichtsrat der ÖIAG hat dieses Ansinnen abgelehnt (unter Hinweis auf seinen Vorstandsvertrag). Obwohl der Aufsichtsrat der ÖIAG den (völlig unbegründeten) Wunsch des Herrn Kemler abgelehnt hat, sollen Sie als Hauptversammlung der ÖIAG Herrn Kemler eine solche Zahlung gewährt haben.

Im Zuge der Neubestellung des Vorstandes der Telekom Austria hat die ÖIAG auf den ihr zustehenden Vorsitzenden im Vorstand (gem. Vertrag mit America Movil) der Telekom Austria verzichtet. Der Einfluss der ÖIAG (ÖBIB) auf die Telekom scheint verloren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Werden Sie dem Nationalrat gesetzliche Regelungen vorlegen, um die OECD Empfehlungen zur Offenlegung individueller Einkommen (fixe, variable Gehaltsbestandteile sowie sogenannte fringe benefits) der Vorstände und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen umzusetzen?

2)    Werden Sie (als Alleinaktionär der ,,alten“ ÖIAG) gegen Herrn Rudolf Kemler zivilrechtliche (Schadenersatz) und/oder strafrechtliche (Untreue) Schritte bei den Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts einleiten, dass Herr Rudolf Kemler vor seinem Abgang von der ÖIAG Änderungen der Betriebsvereinbarung oder von Anstellungsverträgen zum Schaden der ÖIAG veranlasst hat?

3)    Wie viele Angestellte der ÖIAG haben vor der Umwandlung in die ÖBIB ein Gehalt bezogen, das das Gehalt des Bundeskanzlers (€ 295.393) überstieg?

4)    Werden Sie das Zustandekommen der Verträge und die Verträge selbst mit America Movil noch einmal aus der Sicht des Strafrechts und des Aktienrechts analysieren um festzustellen:
-     ob es Nebenabreden mit Herrn Rudolf Kemler gegeben hat (mit
     America Movil),
-     ob der Aufsichtsrat der ÖIAG seinerzeit vollständig informiert wurde und
-     ob Herr Rudolf Kemler seine Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzender bei der
     Telekom im Sinne des Aktienrechts wahrgenommen hat?

5)    Entspricht es den Tatsachen, dass Herr Rudolf Kemler im Zuge seines Ausscheidens aus der ÖIAG zusätzliche Zahlungen erhalten hat?
Wenn ja:

a.    Auf welcher Rechtsgrundlage beruhten diese Zahlungen?

b.    Wer hat diese Zahlungen bewilligt?

6)    Entspricht es den Tatsachen, dass Herr Rudolf Kemler – so wie im Kurier vom 20.3.2015 berichtet – anlässlich seines Ausscheidens eine „Pensionsansparung“ (die Rede ist von 10%, also € 150.000 für drei Jahre) ausbezahlt bekam?
Wenn ja:

a.    Auf welcher Rechtsgrundlage beruhten diese Zahlungen?

b.    Wer hat diese Zahlungen bewilligt?

c.    Entsprach der Vorstandsvertrag von Herrn Kemler der Vertragsschablonenverordnung?

d.    Wie kommt es, dass die ÖIAG dem Rechnungshof für den Einkommenbericht (Öffentliche Wirtschaft, parlamentarische Beilage III-223) keinerlei Einzahlung in eine Pensionskasse für ihren Vorstand meldet, trotzdem aber in der Lage ist, eine „Pensionsansparung“ auszubezahlen?