7623/J XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend mögliche Gefahren durch eos-Lippenbalsam

BEGRÜNDUNG

 

Am 14. Jänner 2016 wurde auf orf.at berichtet:

 

„Hersteller weist Vorwürfe zurück

Es gibt ihn in allen möglichen bunten Farben, er passt in jede Handtasche und hat sich mittlerweile zu einem Must-have für Mädchen und junge Frauen entwickelt: der eos-Lippenbalsam, der in verschiedenen Geschmacksrichtungen von Erdbeer bis Vanille daherkommt und den auch Kim Kardashian oder Miley Cyrus verwenden.

Doch nun droht dem Produzenten ein herber Rückschlag: In Kalifornien ist eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingebracht worden. Rachael Cronin und Tausende Mitklägerinnen werfen eos vor, der Lippenbalsam mache die Haut rissig, führe dazu, dass die Lippen bluten und sich Blasen bilden.

Nach ihren Problemen habe sie Fotos gepostet und habe zahlreiche Reaktionen von anderen Betroffenen erhalten, so Cronin laut „Daily Mail“. Demnach wurde die Klage von Anwalt Mark Geragos eingereicht, der zeitweise Michael Jackson im Verfahren wegen sexueller Belästigung vertrat. Darin werden Entschädigungen und Richtigstellungen in der Werbekampagne gefordert.

„Keine Warnungen“

 „Während mit der Unterstützung durch Promis und Werbeeinschaltungen in Magazinen geworben wird und stolz die gesunden und heilsamen Wirkungen ihrer Lippenbalsamprodukte beworben werden, liefert eos keine Warnungen auf seinen Produkten, der Verpackung oder der Etikette.“

Die behaupteten negativen Folgen würden durch die im eos-Lippenbalsam verwendeten Bestandteile verursacht und durch die fehlenden Benützungshinweise bezüglich der passenden Menge. Und die Sammelklage wirft dem Unternehmen zudem vor, bereits seit einiger Zeit über die Probleme informiert gewesen zu sein, so die „Daily Mail“.

„Millionen zufriedene Kunden“

In einer E-Mail gegenüber dem „Time Magazine“ wies eos die Vorwürfe zurück: „Wir sind überzeugt, dass diese Klage keine Grundlage hat.“ Man verwende hochwertige Bestandteile und wahre alle Sicherheits- und Qualitätsstandards. „Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Konsumenten ist unsere oberster Priorität und Millionen zufriedene Kunden verwenden täglich unsere Produkte.“

Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Seit wann ist der betreffende Lippenbalsam in Österreich erhältlich?

2)    Sind ihnen Kundenbeschwerden über unerwünschte Wirkungen zugegangen?

3)    Wenn ja, wann und wie viele?

4)    Sind ihnen Meldungen vom Hersteller und/oder Händler über unerwünschte Wirkungen zugegangen?

5)    Wenn ja, wann?

6)    Welche Schritte haben Sie unternommen/werden Sie noch unternehmen, um mögliche Gesundheitsrisiken durch den betreffenden Lippenbalsam aufzuklären?

7)    Wie sollen die verunsicherten KonsumentInnen informiert werden?

8)    Planen Sie entsprechende Informationen über die Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit zu erlassen?

9)    Wenn ja, wann?