7624/J XXV. GP

Eingelangt am 20.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Urhebervertragsrecht

BEGRÜNDUNG

 

Kunstschaffende stehen in Vertragsverhandlungen zumeist übermächtigen Verhandlungspartnern gegenüber, womit es für sie unmöglich ist, eigene Vertragsbedingungen durchzusetzen. Um ihre soziale Lage zu verbessern, ist ein Urhebervertragsrecht notwendig, das Schieflagen in der Verhandlungsposition ausgleicht und ihnen einen gerechten Anteil an der Verwertung ihrer Werke sichert.

Entsprechende Entschließungsanträge (z.B. 477/UEA), die die Kernpunkte eines effektiven Urhebervertragsrechts nennen, wurden bisher von den Regierungsparteien immer nur abgelehnt. Außer Ankündigungen ist soweit nichts passiert.

Im Zuge der Plenarberatungen zur Urheberrechts-Novelle 2015 haben Sie Folgendes angekündigt: „Natürlich haben wir, es ist schon erwähnt worden, auch die im Regierungsprogramm vorgesehene Neuregelung des Urhebervertragsrechtes umzusetzen. Wir werden uns auch dem stellen, selbstverständlich, es wird auch eine entsprechende Evaluierung geben.“ (83. Sitzung des Nationalrates, Stenographisches Protokoll, Seite 296)

Das von Ihnen erwähnte Regierungsprogramm sieht u.a. eine „Bedarfsanalyse für urhebervertragsrechtliche Regelungen“ vor, um das Ziel „Gerechte Entlohnung für kreatives Schaffen“ (Seite 49) zu erreichen.

Bislang wurden noch keine Ergebnisse der Bedarfsanalyse bekannt gegeben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Was hat die im Regierungsprogramm angekündigte Bedarfsanalyse ergeben?

2)    Wann wird es einen Ministerialentwurf für ein Urhebervertragsrecht geben?