7632/J XXV. GP

Eingelangt am 21.01.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
sowie weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin  für Inneres
betreffend Verwaltungsstrafen gegen den Autobahnraser Donauuferautobahn

 

In der Tageszeitung „heute“ wird in der Ausgabe vom 18.12.2015 über einen Autobahnraser, welcher mit 265 km/h auf der Donauuferautobahn unterwegs war berichtet.

http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,1244130

Christian D.brauste mit seinem Audi R8 über die Autobahn und filmte seine Horrorfahrt noch dazu mit einem Mobiltelefon. Mit seinem fahrlässigen Verhalten gefährdete Herr D. nicht nur sich selbst, sondern auch die restlichen Fahrzeuglenker. Wie in dem Video deutlich zu sehen ist wagt der Raser immer wieder gefährliche Überholmanöver und es grenzt beinahe an ein Wunder, dass es zu keinem Auffahrunfall kam.

Wie auf einem, dem Artikel angeschlossenem Foto zu entnehmen ist, handelt es sich an dem am Fahrzeug des Christian D. befindlichen Kennzeichens um ein Diplomatenkennzeichen, und dies obwohl Christian D. keinen Diplomatenstatus aufweist.

Obwohl sich der oben beschriebene Sachverhalt bereits im Jahr 2013 ereignete schlägt das Video der rasanten Fahrt immer noch hohe Wellen in sozialen Netzwerken. Bei Facebook wurde und wird es immer noch massenhaft geteilt. Inzwischen landete die besagte Aufzeichnung bereits auf der Facebook-Seite der Polizei.

Dem „heute“-Artikel ist zu entnehmen, dass der Fall 2013 der Staatsanwaltschaft übergeben wurde, es aus Mangel an Beweisen jedoch nie zur Anzeige kam.

In diesem Zusammenhang stellen die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres  folgende

 

 

ANFRAGE

1.    Ist der oben umseits beschriebene Fall dem Bundesministerium für Inneres bekannt?

2.    Wenn ja, gab es oder gibt es Ermittlungen in dieser Sache?

3.    Wenn nein, wieso nicht?

4.    Wurden Verwaltungsstrafen gegen Herrn D. verhängt?

5.    Wurde Anzeige bei der StA erhoben?