7653/J XXV. GP

Eingelangt am 21.01.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Stellenschaffungen an den Universitäten

BEGRÜNDUNG

 

Das Betreuungsverhältnis an den Universitäten liegt laut Universitätsbericht 2014 bei 121 ordentlichen Studierenden/Professur. An den großen Universitäten ist dieses Verhältnis aber weit schlechter und liegt an der Universität Wien oder der Wirtschaftsuniversität Wien bei weit über 200 Studierenden/Professur. Das im Vergleich zu Deutschland oder der Schweiz miserable Betreuungsverhältnis ist Resultat der Unterfinanzierung der Universitäten, stellte der Rektor der größten Universität Österreichs, Heinz Engl, dazu fest (Kurier vom 2. Oktober 2014).

Die österreichische Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Betreuungsverhältnis zu verbessern und Sie haben als verantwortlicher Bundesminister mehrere Angaben über die konkreten Ziele, Maßnahmen und den Fortschritt in ihrer Erreichung gemacht.

Im Regierungsprogramm (Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018. Erfolgreich. Österreich.), das im Dezember 2013 präsentiert wurde, ist die Schaffung von „weiteren Stellen für Professoren bzw. Professorinnen (bis zu 200 Stellen im Sinn der bisherigen Vorgangsweise)“ angekündigt. Darüber hinaus ist dort das Ziel festgeschrieben, die Zahl der Laufbahnstellen und die Zahl der „Forschungsstellen für Doktoranden und Postdoktoranden“ zu erhöhen.

Anlässlich der Debatte zum Budgetkapitel Wissenschaft und Forschung im Nationalrat haben Sie in einer Aussendung „die 95 zusätzlichen Professorinnen und Professoren in dieser Leistungsvereinbarung aus dem Qualitätspaket Lehre“ hervorgehoben, „die zur Optimierung der Betreuungsrelation beitragen“ (Mitterlehner zum Budget: Positive Ausgangslage für Wissenschaft und Forschung; OTS vom 26. November 2015). Dabei handelt es sich um jene Stellen, die mit Einführung der Zugangsbeschränkungen gemäß §14h UG 2002 versprochen wurden.

Der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan 2016-2021 wiederum sieht vor, „ausgehend vom Stand 2014/15 bis zu 500 zusätzliche Professuren bzw. äquivalente Stellen“ bis 2017/18 zu schaffen.

Im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan wird auf Seite 16 darauf verwiesen, dass bis 2020 ein Viertel der Dozent_innen (etwa 560 Personen) in Pension gehen werden. Deren Stellen sollen zum größten Teil in Laufbahnstellen umgewandelt werden. In dem Dokument wird von einer Steigerung des Personals in dieser Verwendungsgruppe von 10% gesprochen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Um welche konkreten Professuren handelt es sich bei den 95, die Sie im Rahmen der OTS vom 26. November 2015 angesprochen haben? Bitte um Auflistung der Professuren mit Titel und Universität, an der sie jeweils angesiedelt sind.

 

2)    Wie viele zusätzliche Stellen für Professor_innen (Verwendung 11, 12 und 81 gemäß Anlage 1 zu Paragraph 2, Abs. 1 der Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten) werden in den Jahren 2016-2018 geschaffen werden?

 

3)    An welchen Universitäten werden die neuen Professor_innenstellen geschaffen? Bitte um Auflistung der Professuren mit Titel und Universität, an der sie jeweils angesiedelt sind.

 

4)    Wie erklären Sie die Diskrepanz zwischen den angekündigten 200 zusätzlichen Professor_innenstellen, die Sie im Regierungsprogramm angekündigt haben, und den 95 Stellen, die tatsächlich geschaffen wurden?

 

5)    Was genau ist mit „[...] im Sinn der bisherigen Vorgangsweise“ in Bezug auf die Schaffung von Stellen für Professoren bzw. Professorinnen im Regierungsprogramm (Seite 44, letzter Satz) gemeint?

 

6)    Haben Sie Pläne, die fehlenden 105 Stellen zusätzlich zur laufenden Leistungsvereinbarungsperiode zu schaffen, z.B. durch Offensivprogramme?  

a.    Wenn ja, wie sind diese Pläne konkret gestaltet und wann werden sie umgesetzt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

7)    Wie erklären Sie die Erhöhung des Ziels der zusätzlich zu schaffenden Professor_innenstellen von 200 im Regierungsprogramm auf 500 im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan bis 2017/18?

 

8)    Wie ist das Betreuungsverhältnis, d.h. die Anzahl von ordentlichen Studierenden je Professur (Schnitt der österreichischen Universitäten und einzeln für jede Universität), derzeit?

 

9)    Unabhängig davon, ob mit Rektor Engl davon ausgegangen wird, dass das aktuelle Betreuungsverhältnis an den Universitäten miserabel ist: Welches Betreuungsverhältnis, d.h. welche Anzahl von ordentlichen Studierenden je Professur (Schnitt der österreichischen Universitäten), streben Sie an?

 

10)  Wie viele zusätzliche Stellen für Professoren und Professorinnen müssen geschaffen werden, um dieses Verhältnis zu erreichen?

 

11)  Wie viele zusätzliche Laufbahnstellen werden in den Jahren 2016-2018 geschaffen?

 

12) Wie viele dieser Laufbahnstellen werden durch die Umwandlung von Dozent_innenstellen in Laufbahnstellen geschaffen?

 

13) Sind mit den 500 Vollzeitäquivalenten bei den Professuren und äquivalenten Stellen im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan (S. 15) die von Dozent_innen- auf Laufbahnstellen umgewandelten Stellen gemeint?

a.    Wenn ja, stellt diese Maßnahme aus Ihrer Sicht eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse dar?

b.    Wenn ja, inwiefern sollen diese Stellen einen Zuwachs in der Personalkategorie Professuren und äquivalente Stellen darstellen?

c.    Wenn nein, welche konkreten Stellen sind mit den 500 Vollzeitäquivalenten dann gemeint?

 

14) Da sich Inhaber_innen von Laufbahnstellen erst im Laufe ihrer wissenschaftlichen Arbeit auf die Position „Assoziierte Professor_in“ qualifizieren müssen, ist mit dieser Umwandlung mit einem Einbruch bei den Betreuungsverhältnissen zu rechnen. Wie gedenken Sie diesen vorübergehenden Einbruch abzufedern?

 

15) Wie soll der im gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan genannte Personalzuwachs von 10 % in der Verwendungsgruppe Professuren und äquivalente Stellen konkret erreicht werden?

 

16)  An welchen Universitäten werden die neuen Laufbahnstellen geschaffen (mit der Bitte um Nennung der Anzahl je Universität)?

 

17)  Haben Sie Pläne, zusätzlich zur laufenden Leistungsvereinbarungsperiode weitere Laufbahnstellen zu schaffen, z.B. durch Offensivprogramme?

a.    Wenn ja, wie sind diese Pläne konkret gestaltet und wann werden sie umgesetzt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

18)  Welcher Zielwert an Laufbahnstellen liegt der Ankündigung aus dem Regierungsprogramm, ihre Anzahl zu erhöhen, zugrunde?

 

19)  Wie viele zusätzliche Forschungsstellen für Doktorand_innen und Postdoktorand_innen werden in den Jahren 2016-2018 geschaffen?

 

20)  Wie viele Forschungsstellen für Doktorand_innen und Postdoktorand_innen (mit der Bitte um Angabe in Vollzeitäquivalenten und nach Kopfzahl) gibt es derzeit?

 

21)  An welchen Universitäten werden die neuen Stellen für Doktorand_innen und Postdoktorand_innen geschaffen? Bitte um Anzahl je Universität.

 

22)  Wie viele dieser Stellen werden über den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) finanziert?

 

23)  Wie viele dieser Stellen werden über andere Mittel – also nicht vom FWF – finanziert? Bitte um Nennung der Anzahl samt Quelle der Finanzmittel.