7655/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Nachfrageverfahren des Rechnungshofs zum staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

BEGRÜNDUNG

 

Aus den Ergebnissen des Nachfrageverfahrens des Rechnungshofs:

In den Jahren 2008 bis 2012 war die Anzahl der Staatsanwälte um rd. 15 % von 270 auf 312 gestiegen. Im gleichen Zeitraum ging die Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Personen um rd. 3 % zurück. Daher verringerte sich auch die durchschnittliche Fallanzahl pro Staatsanwalt um rd. 12 % von rd. 255 auf rd. 224. Dennoch erhöhte sich die Anzahl der drei Jahre oder länger anhängigen Verfahren österreichweit von 2008 bis 2012 um rd. 62 % von 159 auf 257.

Das BMJ hatte keine konkrete Ursachenanalyse für den stetigen Anstieg derartiger Verfahren bzw. zu verfahrensverlängernden Einflussfaktoren. Damit fehlten dem BMJ die erforderlichen Informationen zur Steuerung der Verfahrensdauer. Das Interne Kontrollsystem war grundsätzlich geeignet, Verfahrensverzögerungen rechtzeitig aufzuzeigen. Ein seit 2012 laufendes Projekt soll weitere Verbesserungen bewirken.

Die Gesamtausgaben für Sachverständige stiegen im überprüften Zeitraum österreichweit um rd. 280 % von rd. 5,15 Mio. EUR (2008) auf rd. 19,57 Mio. EUR (2012). Bei den überprüften Staatsanwaltschaften stellte der RH eine Konzentration sowohl von Aufträgen als auch von Ausgaben, insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen, bei einigen wenigen Sachverständigen fest. Kontrollinstrumente zur Qualitätssicherung der Tätigkeit der Sachverständigen waren nur in Teilbereichen vorhanden.

Das BMJ setzte zwar vereinzelte Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit, ein längerfristiges strategisches Informationssicherheitsmanagement bestand jedoch nicht.

Der Rechnungshof sprach in weiterer Folge eine Reihe von Empfehlungen aus.

Das BMJ nahm die Empfehlung des RH zum Anlass, die zur Verfügung stehenden Sanktionsmechanismen in Bezug auf die Gewährleistung von Termintreue und Zuverlässigkeit von Sachverständigen zu prüfen, und initiierte eine Gesetzesänderung, die sich sowohl verfahrensbeschleunigend wie auch kostensparend auswirken soll.

Aufgrund der hohen Anzahl an Verfahren, welche durch ein Wiederaufleben zu einer deutlichen Verlängerung der statistischen Verfahrensdauer führten, erstellte das BMJ Kennzahlen, die das Wiederaufleben eines Verfahrens statistisch berücksichtigten.

Das BMJ setzte eine Reihe von Empfehlungen nicht um, wodurch u.a. weder die Ursachen für die gestiegene Anzahl an länger anhängigen Verfahren noch der Anstieg der Ausgaben für Sachverständige im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren erhoben werden konnte. Das BMJ verzichtete somit auf Maßnahmen zur Hebung von Einsparungspotenzialen wie auch zur Optimierung der Organisation und Aufgabenerfüllung. Weiters blieben vier Schlussempfehlungen zu den Bereichen Informationssicherheitsstrategie und Informations–Sicherheitskonzept offen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Soll die Empfehlung „Durchführung einer Ursachenanalyse zum Anstieg der Zahl länger anhängiger Verfahren bzw. zu verfahrensverlängernden Einflussfaktoren für gezielte Maßnahmen zur Verringerung der Verfahrensdauer“ noch umgesetzt werden?

2)    Wenn ja, wann und wie?

3)    Wenn nein, warum nicht?

4)    Soll die Empfehlung „Automationsunterstützte Eintragung der Abgänge und Wechsel des staatsanwaltschaftlichen Personals zur Ermöglichung rechtzeitig steuernder Maßnahmen“ noch umgesetzt werden?

5)    Wenn ja, wann und wie?

6)    Wenn nein, warum nicht?

7)    Soll die Empfehlung „Ausdehnung der automationsunterstützt geführten Abgangsstatistik auf die einzelnen Staatsanwaltschaften bzw. Referate und Zurverfügungstellung der Daten an Staatsanwaltschaften“ noch umgesetzt werden?

8)    Wenn ja, wann und wie?

9)    Wenn nein, warum nicht?

10) Soll die Empfehlung „Untersuchung der Gründe für Anstieg der Ausgaben für Sachverständige im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und Erwägung von Maßnahmen wie z.B. verstärkter Einsatz von Experten bei Staatsanwaltschaften“ noch umgesetzt werden?

11) Wenn ja, wann und wie?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) Soll die Empfehlung „Detailliertere Dokumentation des Fortgangs der Gutachtenserstellung durch Eintragung zusätzlicher Aspekte (jedenfalls die Urgenz seitens des Staatsanwalts im Falle einer Fristüberschreitung)“ noch umgesetzt werden?

14) Wenn ja, wann und wie?

15) Wenn nein, warum nicht?

16) Soll die Empfehlung „Realistischere Einschätzung – bei Fristsetzung zur Gutachtenserstellung – des wahrscheinlich erforderlichen Zeitaufwands und entsprechende Fristbemessung“ noch umgesetzt werden?

17) Wenn ja, wann und wie?

18) Wenn nein, warum nicht?

19) Soll die Empfehlung „Führung von Aufzeichnungen über verhängte Sanktionen gegen Sachverständige, die Ursachen der Sanktionen und die davon betroffenen Sachverständigen und Zurverfügungstellung dieser Aufzeichnungen an die Staatsanwaltschaften bundesweit als Auswahlkriterium bei Sachverständigenbestellung“ noch umgesetzt werden?

20) Wenn ja, wann und wie?

21) Wenn nein, warum nicht?

22) Soll die Empfehlung „Vereinbarung einer regelmäßigen Berichterstattung    – inkl. detaillierter Aufzeichnungen über das zeitliche Ausmaß der (täglich/wöchentlich) verrichteten Tätigkeit – über den Fortgang der Gutachtenserstellung und die Ausgabenentwicklung schon bei Bestellung von Sachverständigen“ noch umgesetzt werden?

23) Wenn ja, wann und wie?

24) Wenn nein, warum nicht?

25) Soll die Empfehlung „Hinwirken auf eine gesetzliche Regelung zur Ausweitung der Kontrolle der Gebührennoten“ noch umgesetzt werden?

26) Wenn ja, wann und wie?

27) Wenn nein, warum nicht?

28) Soll die Empfehlung „Führen einheitlicher Aufzeichnungen über Einwendungen gegen Gebührennoten“ noch umgesetzt werden?

29) Wenn ja, wann und wie?

30) Wenn nein, warum nicht?

31) Soll die Empfehlung „Erarbeitung einer organisationsweiten Informationssicherheitsstrategie unter Berücksichtigung des hierarchischen Aufbaus des BMJ“ noch umgesetzt werden?

32) Wenn ja, wann und wie?

33) Wenn nein, warum nicht?

34) Soll die Empfehlung „Festlegung einer zentralen Verantwortlichkeit für Informationssicherheit im BMJ“ noch umgesetzt werden?

35) Wenn ja, wann und wie?

36) Wenn nein, warum nicht?

37) Soll die Empfehlung „Erstellung eines Informations–Sicherheitskonzepts mit klaren Verantwortlichkeiten und einer Prioritäten–, Termin– bzw. Ressourcenplanung und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Hierarchiestufen – somit auch aller Staatsanwaltschaften“ noch umgesetzt werden?

38) Wenn ja, wann und wie?

39) Wenn nein, warum nicht?

40) Soll die Empfehlung „Prüfung des Sicherheitskonzepts der Staatsanwaltschaft Wien als mögliches Modell für das BMJ“ noch umgesetzt werden?

41) Wenn ja, wann und wie?

42) Wenn nein, warum nicht?