7657/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Nachfrageverfahren des Rechnungshofs zur Strukturreform der Bezirksgerichte

BEGRÜNDUNG

 

Aus den Ergebnissen des Nachfrageverfahrens des Rechnungshofs:

Im Jahr 2012 begann das BMJ Verhandlungen mit den Bundesländern zu einer Strukturreform der Bezirksgerichte. Kriterium war eine Mindestgröße von vier Richterkapazitäten pro Standort. Die Anzahl der Bezirksgerichte sollte sich durch Zusammenlegungen von 141 auf 68 verringern. Ziele des BMJ waren vor allem Verbesserungen in der Qualität der Rechtsprechung und des Bürgerservices sowie administrative Erleichterungen und die Erzielung von Synergieeffekten. Finanzielle Einsparungen standen nicht im Vordergrund. Ein im Verfassungsrang stehendes Übergangsgesetz aus dem Jahr 1920 normiert, dass Änderungen der Gerichtssprengel nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung verfügt werden können. Auch bundesländerübergreifende Zusammenlegungen von Gerichtssprengeln waren mit Ausnahme von Wien verfassungsrechtlich unzulässig. Bisher konnte das BMJ erst mit den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark eine Einigung über Zusammenlegungen erzielen. Die Anzahl der Standorte wurde dabei nicht wie vom BMJ vorgesehen von 82 auf 35, sondern auf 56 Standorte verringert. In diesen Bundesländern blieben weiterhin 25 Bezirksgerichte mit weniger als vier Richterkapazitäten bestehen. Durch die geringere Anzahl von Zusammenlegungen konnte das BMJ die angestrebten Ziele nicht in vollem Umfang erreichen. Das BMJ hatte insgesamt für die Zusammenlegungen auf 68 Standorte einen Investitionsrahmen für bauliche Adaptierungen in Höhe von rd. 131,3 Mio. EUR und mögliche jährliche Einsparungen von 5,84 Mio. EUR (80.000 EUR pro aufgelassenem Standort) veranschlagt. Sowohl die notwendigen Investitionen als auch die Höhe der Einsparungen schätzte das BMJ nur grob. Für die Umsetzung von rund einem Drittel der Zusammenlegungen (24 aufnehmende Standorte) hatte das BMJ bereits rd. 48 % (rd. 63 Mio. EUR) des Investitionsrahmens verplant. Bei einzelnen Bauprojekten stiegen im Planungsstadium die Plankosten um bis zu 400 % gegenüber den Annahmen der ursprünglichen Planungsvereinbarungen.

 

Der Rechnungshof sprach in weiterer Folge eine Reihe von Empfehlungen aus.

Entsprechend der Empfehlung des RH hat der Nationalrat auf Initiative des BMJ das Übergangsgesetz im Jahr 2014 geändert. Das Erfordernis einer Befassung und Zustimmung der jeweiligen Länder gilt jedoch unverändert. Über Möglichkeiten einer weiteren Strukturoptimierung führt das BMJ mit den Ländern Gespräche. Zum Thema Verfahrensdauer sagte das BMJ zu, gemeinsam mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte die Entwicklung an den einzelnen Dienststellen regelmäßig zu prüfen. Das mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 eingeführte Mandatsverfahren sowie Maßnahmen zur verstärkten Anwendung der Diversion sind am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten und eröffnen Möglichkeiten zu Verfahrensbeschleunigung.

Zur Wahrnehmung der Kosteneinsparungspotenziale sagte das BMJ u.a. die Berücksichtigung der Kostenabschätzungen für bauliche Maßnahmen, die Prüfung alternativer Standorte sowie die möglichst frühzeitige Festlegung des konkreten Investitionsbedarfs als auch Regelungen der Kostentragung bei Projektabbruch zu. Weitere zugesagte Maßnahmen zu den Bereichen der Projektplanung und – durchführung sollen das Projektmanagement des BMJ verbessern.

Offen blieben u.a. Maßnahmen zur Dokumentation, zur Entwicklung von Indikatoren bzgl. der Messung der angestrebten Ziele, zum Einsatz einer für alle Projekte zuständigen Projektleitung wie auch zur Festlegung maßgeblicher Standortkriterien für zukünftige Projekte.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Soll die Empfehlung „Entwickeln von Indikatoren zur Darstellung und Messung der Erreichung der angestrebten Ziele“ noch umgesetzt werden?

2)    Wenn ja, wann und wie?

3)    Wenn nein, warum nicht?

4)    Soll die Empfehlung „Festlegung maßgeblicher Standortkriterien für künftige Projekte“ noch umgesetzt werden?

5)    Wenn ja, wann und wie?

6)    Wenn nein, warum nicht?

7)    Soll die Empfehlung „Nachvollziehbare Dokumentation der wesentlichen Entscheidungsgründe und –prozesse für künftige Zusammenlegungen von Gerichten“ noch umgesetzt werden?

8)    Wenn ja, wann und wie?

9)    Wenn nein, warum nicht?

10) Soll die Empfehlung „Überprüfung der Notwendigkeit des Flächenbedarfs bei Zusammenlegungen zur Nutzung von Synergiepotenzialen“ noch umgesetzt werden?

11) Wenn ja, wann und wie?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) Soll die Empfehlung „Einsatz einer für alle Projekte zuständigen Projektleitung bei zukünftigen Großprojekten zur optimalen Projektbetreuung“ noch umgesetzt werden?

14) Wenn ja, wann und wie?

15) Wenn nein, warum nicht?