7658/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Nachfrageverfahren des Rechnungshofs zur Justizbetreuungsagentur

BEGRÜNDUNG

 

Aus den Ergebnissen des Nachfrageverfahrens des Rechnungshofs:

Mit der Errichtung der Justizbetreuungsagentur verfolgte das BMJ die Strategie, dem Strafvollzug trotz fehlender Planstellen zusätzliches Betreuungspersonal zur Verfügung stellen zu können. Innerhalb von knapp fünf Jahren stellte die Justizbetreuungsagentur weiteres Personal — außerhalb des Personalplans des Bundes — für Aufgaben des BMJ wie Kinderbeistände, Experten, Amtsdolmetscher und die Familiengerichtshilfe bereit. Der Entfall der verpflichtenden Planstellenbindung für überlassene Arbeitskräfte und die intensive Nutzung dieser Bestimmung durch das BMJ — im Jahr 2014 sollen ca. 550 bis 600 Personen über die Justizbetreuungsagentur für das BMJ tätig sein — führte zu geringerer Transparenz hinsichtlich des Personalaufwands. Mit dieser Vorgehensweise verliert auch der Personalplan des Bundes seine Steuerungsfunktion. Darüber hinaus sind die Ausgaben für das von der Justizbetreuungsagentur beschäftigte Personal im Rechnungsabschluss des Bundes als Sachaufwand ausgewiesen. Dies stand im Konflikt mit dem Grundsatz der Budgetwahrheit.

Mit der Justizbetreuungsagentur wurden zusätzliche Strukturen für Führung und Verwaltung des zugekauften Personals aufgebaut und Mehraufwendungen verursacht. Die vom BMJ angestrebte Flexibilisierung des Personaleinsatzes im Strafvollzug gelang nicht. Weitere Probleme, wie bspw. der Abschluss eines eigenen Kollektivvertrags, die Sicherstellung der Liquidität und die geringe Eigenmittelquote, entstanden erst durch die Konstruktion Justizbetreuungsagentur.

Der Rechnungshof sprach in weiterer Folge eine Reihe von Empfehlungen aus.

Das BMJ setzte eine Reihe von Empfehlungen nicht um, weshalb u.a. die Gründe für den Anstieg der Dolmetschergebühren bei der Staatsanwaltschaft Wien nicht bekannt sind und Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes (vor allem im Strafvollzug) nicht erhoben wurden. Das BMJ verzichtete somit auf Maßnahmen zur Hebung von Einsparungspotenzialen wie auch zur Optimierung der Organisation und Aufgabenerfüllung.

Die Justizbetreuungsagentur führte einen durch den RH empfohlenen Organisationsentwicklungsprozess durch. Dies führte zu einer Neuausrichtung der Justizbetreuungsagentur wobei u.a. alle Dienstverträge neu gefasst und Arbeitsplatzbeschreibungen für alle Mitarbeiter in der Verwaltung erstellt wurden. Die Justizbetreuungsagentur setzte auch mehrere Maßnahmen bezüglich des Internen Kontrollsystems um. So wurde u.a. ein neues Risikomanagementsystem entwickelt und die Stelle eines Internen Revisors ausgeschrieben.

Das BMJ und die Justizbetreuungsagentur führten im Landesgericht Linz einen Probebetrieb zum Einsatz von Amtsdolmetschern mittels Videokonferenztechnologie durch. Die Verwendung von Videokonferenzanlagen könnte sich somit kostensparend auswirken.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Soll die Empfehlung „Dokumentation der Grundlagen für die Festlegung des Bezugs des Geschäftsführers“ noch umgesetzt werden?

2)    Wenn ja, wann und wie?

3)    Wenn nein, warum nicht?

4)    Soll die Empfehlung „Festlegung nur vom Geschäftsführer unmittelbar beeinflussbarer Kriterien in Zielvereinbarungen“ noch umgesetzt werden?

5)    Wenn ja, wann und wie?

6)    Wenn nein, warum nicht?

7)    Soll die Empfehlung „Festlegung von Rahmengrößen hinsichtlich Anzahl und Qualifikation des von der Justizbetreuungsagentur dem Strafvollzug bereitzustellenden Personals“ noch umgesetzt werden?

8)    Wenn ja, wann und wie?

9)    Wenn nein, warum nicht?

10) Soll die Empfehlung „Bereinigung der Einzelverträge mit Betreuungspersonal in den Justizanstalten“ noch umgesetzt werden?

11) Wenn ja, wann und wie?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) Soll die Empfehlung „Zeitnahen Information der Justizbetreuungsagentur über Bestellung eines Kinderbeistands bzw. dessen Beendigung durch die Gerichte“ noch umgesetzt werden?

14) Wenn ja, wann und wie?

15) Wenn nein, warum nicht?

16) Soll die Empfehlung „Organisatorische Zuordnung der Amtsdolmetscher zu den Justizdienststellen samt Übertragung der Verantwortung für deren bestmögliche Auslastung“ noch umgesetzt werden?

17) Wenn ja, wann und wie?

18) Wenn nein, warum nicht?

19) Soll die Empfehlung „Erlassmäßige Regelung zur verpflichtenden schriftlichen Dokumentation der Gründe bei Beauftragung von freiberuflichen Dolmetschern in den durch Amtsdolmetscher abgedeckten Sprachen“ noch umgesetzt werden?

20) Wenn ja, wann und wie?

21) Wenn nein, warum nicht?

22) Soll die Empfehlung „Analyse des deutlichen Anstiegs der Dolmetschergebühren bei Staatsanwaltschaft Wien“ noch umgesetzt werden?

23) Wenn ja, wann und wie?

24) Wenn nein, warum nicht?

25) Soll die Empfehlung „Evaluierung und entsprechende Umsetzung der Möglichkeiten einer Flexibilisierung des Personaleinsatzes (vor allem im Strafvollzug)“ noch umgesetzt werden?

26) Wenn ja, wann und wie?

27) Wenn nein, warum nicht?

28) Soll die Empfehlung „Einführung eines Programms zur Erstellung von Dienstplänen für das gesamte Pflegepersonal und Maßnahmen zur besseren Integration der Mitarbeiter der Justizbetreuungsagentur in den Justizanstalten“ noch umgesetzt werden?

29) Wenn ja, wann und wie?

30) Wenn nein, warum nicht?

31) Soll die Empfehlung „Überprüfung der Eignung der Leistungs–Dokumentation im Bereich Kinderbeistand für eine Evaluierung, gegebenenfalls Anpassung der Dokumentationsblätter; bei ausreichender Datenlage Durchführung einer Evaluierung“ noch umgesetzt werden?

32) Wenn ja, wann und wie?

33) Wenn nein, warum nicht?

34) Soll die Empfehlung „Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Regelungen in den Rahmenvereinbarungen betreffend Dienst– und Fachaufsicht“ noch umgesetzt werden?

35) Wenn ja, wann und wie?

36) Wenn nein, warum nicht?

37) Soll die Empfehlung „Prüfung der Möglichkeit einer zweckmäßigeren und sparsameren Unterbringung“ noch umgesetzt werden?

38) Wenn ja, wann und wie?

39) Wenn nein, warum nicht?

40) Soll die Empfehlung „Evaluierung und entsprechende Umsetzung der Möglichkeiten einer Flexibilisierung des Personaleinsatzes (vor allem im Strafvollzug)“ noch umgesetzt werden?

41) Wenn ja, wann und wie?

42) Wenn nein, warum nicht?

43) Soll die Empfehlung „Einführung eines Programms zur Erstellung von Dienstplänen für das gesamte Pflegepersonal und Maßnahmen zur besseren Integration der Mitarbeiter der Justizbetreuungsagentur in den Justizanstalten“ noch umgesetzt werden?

44) Wenn ja, wann und wie?

45) Wenn nein, warum nicht?