7663/J XXV. GP

Eingelangt am 26.01.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Peter Haubner, August Wöginger Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend geringfügige Beschäftigung neben Leistungsbezug in der Arbeitslosenversicherung

Das IHS hat in der Studie „Verteilungswirkung und Anreizstruktur des österreichischen Steuer-Transfer-Systems“ unter anderem aufgezeigt, dass in Österreich Transferleistungen in bestimmten Konstellationen jeden Arbeitsanreiz nehmen.

Dabei geht es nicht nur um die Mindestsicherung, der ein wirksamer Wiedereinsteigerlnnenbonus fehlt, sondern auch um die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) und der Möglichkeit einer parallelen geringfügigen Beschäftigung.

Das IHS zeigt Fälle auf, in denen Betroffene nach Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze 23 Stunden „umsonst“ arbeiten müssen, bevor sie wieder eine Einkommenshöhe erreichen, die jener aus Arbeitslosengeld und Einkommen aus geringfügiger Tätigkeit entspricht. Die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung neben dem Transferbezug stellt daher eindeutig eine Anreizfalle dar.

Gleichzeitig häufen sich Erfahrungsberichte von Betrieben, die mit arbeitssuchenden Bewerbern konfrontiert sind, die lediglich Interesse an einer geringfügigen Beschäftigung haben und nicht zu einer vollversicherten Tätigkeit bereit sind, weil sie sonst den Leistungsbezug verlieren würden. Vor diesem Hintergrund sollte ernsthaft eine Einschränkung der geringfügigen Beschäftigung neben dem Leistungsbezug in der Arbeitslosenversicherung überlegt werden.

Zur Erhebung der entsprechenden Daten stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.   Wie viele Arbeitslosengeldbezieher bzw. Notstandshilfebezieher waren 2015 sowie im Jänner 2016 im gesamten Bundesgebiet sowie in den jeweiligen Bundesländern gleichzeitig geringfügig beschäftigt?

2.    Wie lange ist die durchschnittliche Bezugsdauer jener Arbeitslosengeldbezieher, die gleichzeitig auch geringfügig beschäftigt sind?

3.    Wie lange ist die durchschnittliche Bezugsdauer jener Arbeitslosengeldbezieher, die nicht geringfügig beschäftigt sind?

4.    Wie verhält es sich bei den Notstandshilfebeziehern?

5.    Gibt es Unterschiede in der Sanktionsrate zwischen den Beziehern mit geringfügiger Beschäftigung und solchen ohne?

6.    Wie sehen diese Sanktionen aus?

7.    Wie ist die Verteilung zwischen den Geschlechtern bei Arbeitslosengeldbeziehern bzw. Notstandshilfebeziehern mit geringfügiger Beschäftigung?

8.    Wie ist die Verteilung nach Altersstufen?