7664/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage


der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ermittlungsverfahren Gemeindevertretung Kitzbühel

 

Am Montag den 21.09.2015 berichtet die Tiroler Tageszeitung in ihrer Printausgabe von Ermittlungen des Bundeskriminalamtes sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschat gegen den amtierenden ÖVP Bürgermeister Klaus Winkler und zwei weitere Verdächtige wegen „Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch rund um ein Millionenhaus“.

·        „Kitzbühel – Ein 2012 mit den Stimmen der Bürgermeisterliste, gleichzeitig ÖVP-Fraktion, nachträglich legalisierter Schwarzbau in Kitzbühel beschäftigt die Justiz. Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) der TT bestätigte, wird diesbezüglich in der Kitzbühler Gemeindestube ermittelt. „Wir prüfen den Verdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung sowie des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einer nachträglichen Legalisierung eines Schwarzbaus“, sagt Oberstaatsanwalt und WKSTA-Sprecher Norbert Hauser.“ (Tiroler Tageszeitung, 21.09.2012)

 

2013 berichtete die Zeitschrift Echo in ihrer Februarausgabe über das unverschämte Tauschgeschäft zwischen Grundeigentümer und Bürgermeister, sowie dessen Präferenz gut betuchtes Klientel in die Stadt zu locken, obwohl die Obergrenze für Zweitwohnsitze in Kitzbühel längst über 100 % liegt.

·        „In einem Schreiben vom 04.04.2012 sicher der Grundeigentümer die Abtretung eines Grundstückbereiches an die Stadtgemeinde Kitzbühel im Ausmaß von 70 Quadratmeter zu, was der Gemeinde die Möglichkeit bot einen Gehsteig zu bauen. Bei der Debatte im Gemeinderat äußerte nicht nur ein Gemeinderat recht heftige Bedenken. Klaus Winkler betonte ausdrücklich, dass entscheidungsrelevant ausschließlich die raumordnungsfalchliche Beurteilung sei und keine anderen zivilrechtlichen Zugeständnisse des Widmungserwerbers. Das dies nicht recht glaubwürdig wirkte, zeigte der seltene Wiederstand einiger Gemeinderäte.“ (Echo, Februar 2013, S. 32)

·        „Blickt man hinter die Kulissen, zeigt sich hier das Bild einer „Amigo-Gesellschaft“, die sich recht ungeniert an die gut gefüllten Futtertöpfe der Stadt drängt und ihr Revier mit Zähnen und Klauen verteidigt.“ (Echo, Februar 2013, S. 32)

·        „Rund 4700 Nebenwohnsitze, von denen in etwas 1400 als Freizeitwohnsitze gemeldet sind, Quadratmeterpreise für Immobilien zwischen 5000 Euro für Sanierungsfälle und Spitzenpreisen bis zu 17.000 Euro. Nichts deutet darauf hin, dass sich an dieser Entwichlung etwas ändern wird – 35 Rechtsanwälte und 21 Immobilienmakler allein in der Stadt Kitzbühel können nicht irren.“ (Echo, Februar 2013, S. 32)

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Während der am Montag den 14. Mai 2012 abgehaltenen Gemeinderatssitzung, äußerte sich ein Gemeinderatsmitglied kritisch gegenüber des geplanten Umwidmungvorhabens des Bürgermeisters.  Winkler, sowie dessen Stellvertreter  Eilenberger (Chef der Stadtwerke Kitzbühel), sind im vorliegenden Fall Befangen, da sie von der Umwidmung ebenfalls profiteren. Bei der letztendlichen Abstimmung kam es zu keiner Stimmenthaltung von den beiden Betroffenen. (Vgl. Protokoll 19. Gemeinderatssitzung, S. 116)

 

Das Wirtschaftsblatt berichtet am Mittwoch, dem 5. November 2014 ebenfalls, dass in Kitzbühel längst nicht mehr im Sinne des Allgemeinwohles regiert, und bei Zweitwohnsitzen gerne mal ein Auge zugedrückt wird.

·        Die Gamsstadt ist nicht nur das teuerste Pflaster Österreichs, sondern längst zu einem Eldorado für Reich und Schön geworden, die dort zwar offiziell ihren Hauptwohnsitz, aber in der Realität einen Zweitwohnsitz haben. (Wirtschaftsblatt, 05.11.2014)

·        „Thomas Nothegger, Gemeinderat für „junge unabhängige Kitzbühler“ (JUK), übt hingegen heftige Kritik an der absolut regierenden ÖVP und an deren Politik, mit Umwidmungen „das Spekulantentum zu fördern“. Der 30-jährige verlangt einen Kurswechsel im Interesse des Allgemeinwohls. „Einige wenige ziehen Millionen heraus. Der große Teil der Bevölkerung schaut durch die Finger“, betont Nothegger. Die einheimischen können sich das Wohnen nicht mehr leisten.“ (Wirtschaftsblatt, 05.11.2014)

 

Der Umgang mit Grundstücks- und Widmungsfragen ist also in Kitzbühel immer wieder Thema. Der Bürgermeister, der als Baubehörde erster Instanz große Verantwortung trägt, ist auch in seiner Verantwortung für die Verwaltung im Amt der Stadt Kitzbühel dafür zuständig, die Einhaltung von Gesetzen sicherzustellen. Schon allein das Überschreiten der Zweitwohnsitzhöchstgrenze um mehr als 100% illustriert, wie sehr der Bürgermeister seine Pflichten ignoriert.

Während dieser bereits eingangs erwähnten Abstimmung im Gemeinderat, ob die zu unrecht bebaute Fläche „Freiland“ in „Sonderfläche Zufahrt“ umgewidmet wird, was eine Überdachung legalisieren würde, kam es zu folgendem Ergebnis:

·        11 Stimmen dafür

·        5 Stimmen dagegen

·        1 Stimme enthielt sich

 

So viele Gegenstimmen sind sehr verwunderlich, kam es doch am selben Tag nie zu einer Abstimmung mit mehr als einer Gegenstimme. Äußerst suspekt ist ebenfalls die Tatsache, dass zwei Stimmberechtigte Gemeindemitglieder vor der Abstimmung den Saal verlassen haben und erst nach Ende der Abstimmung wieder an der Sitzung teilnahmen. Zusätzlich stand im Raum, dass mögliche Befangenheiten nicht wahrgenommen wurden.

·        „Kritiker der Politik von Bürgermeister Winkler werden recht schnell als ahnungslose Querulanten abqualifiziert. Und auch einflussreiche Kitzbühler stoßen recht schnell an ihre Grenzen, wenn sie den Plänen des mit absoluter Mehrheit regierenden Bürgermeisters im Weg stehen. (Echo, Februar 2013, S. 32)

Es stellt sich also die Frage, ob ein allfälliges strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Bürgermeisters (und anderer Verantwortungsträger) tatsächlich eingehend überprüft worden ist - oder noch wird.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wann wurde die Anzeige wegen Bestechlichkeit betreffend den oben geschilderten Sachverhalt eingebracht?

2.    Gegen wie viele Personen wurde in diesem Zusammenhang Anzeige erstattet?

3.    Wurde zu diesem Sachverhalt bereits ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet?

4.    In welchem Stadium befindet sich das Ermittlungsverfahren?

5.    Wurden im Ermittlungsverfahren Zeugen einvernommen?

6.    Wenn ja, wie viele Zeugen wurden einvernommen?

7.    Wurde im Ermittlungsverfahren ein Sachverständige bestellt?

8.    Wenn ja, für welche konkrete Problemstellung wurde ein Sachverständiger beauftragt?

9.    Wenn ja, hat der Sachverständige bereits sein Gutachten erstellt und übermittelt?

10. Wurde das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen?

11. Wenn ja, wann und wie wurde das Ermittlungsverfahren abgeschlossen?

12. Wurde das Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte eingestellt?

13. Wurde das Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte abgebrochen?

14. Wurde im Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte ein Strafantrag/Anklageschrift bei Gericht eingebracht?

15. Falls ja, ist in diesem Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte bereits ein Urteil ergangen?

16. Falls ja, ist in diesem Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte ein Freispruch ergangen?