7665/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Wohnungsverkäufe des Integrationsfonds

 

Im Rechnungshofausschuss am 2.12.2015 wurden insbesondere die Wohnungsverkäufe des Österreichischen Integrationsfonds diskutiert, wie auch die Parlamentskorrespondenz widerspiegelt:

"Der 1960 gegründete Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) zieht sich seit einem Strategiewechsel im Jahr 2005 unter der damals zuständigen Innenministerin Liese Prokop schrittweise aus seinem ursprünglichen Zweck, der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge zurück und unterstützt seit 2011 MigrantInnen schwerpunktmäßig durch Beratung, Sprachkurse sowie bei der Arbeitssuche und fördert den interkulturellen Dialog. 2014 wanderte die Ressortzuständigkeit für den Fonds vom Innen- zum Außenministerium. Heute besitzt der Fonds keine Wohnungen mehr.

Für Aufregung im Rechnungshofausschuss sorgten die Missstände, die der Rechnungshof in seinem Prüfbericht über den Verkauf der Immobilien des Fonds in den Jahren 2006 bis 2011 ( III-179 d.B.) feststellte. Rechnungshofpräsident Josef Moser legte den Abgeordneten ausführlich dar, wie Eigentumswohnungen des Fonds ohne Genehmigung des Ressorts, ohne breite Interessentensuche, ohne ausreichende Bieterverfahren, ohne Prüfung von Schätzgutachten und ohne Vergleichsangebote bei der Ermittlung des Verkehrswerts von Wohnungen veräußert wurden – vielfach an Personen, die dem Fond nahestanden. "Das Erlöspotenzial wurde nicht ausgeschöpft", lautete die Kritik des RH-Präsidenten und der Abgeordneten, die übereinstimmend feststellten, dass der Republik und den SteuerzahlerInnen finanzieller Schaden in Millionenhöhe zugefügt wurde.

Die Fragwürdigkeit der Immobiliengeschäfte des Fonds kam augenscheinlich in der enormen Differenz zwischen den Verkaufspreisen und den Hypothekarkrediten zum Ausdruck, die Banken den neuen Eigentümern der Wohnungen einräumten. Weitere Kritikpunkte der RH-Prüfer galten dem überdimensionierten "Haus der Bildung und beruflichen Integration", wo eine Mietvorauszahlung von 4,5 Mio. € sowie der vereinbarte Kündigungsverzicht für 15 Jahre negativ zu beurteilen sei.

Der Rechnungshof empfahl dem Fonds, bei Beratungsleistungen die Finanzprokuratur statt externe Berater in Anspruch nehmen. Kurstrainer, die Grund zu Beanstandungen geben, sollten einmal jährlich evaluiert werden. Günstige Kursangebote anderer Anbieter sollten genutzt und frei werdende Ressourcen für Integration-Prüfungen eingesetzt werden. Die Anzahl der Schulungsräume sollte reduziert, die Auslastung verbleibender Schulungsräume verbessert und nicht benötigte Räume weitervermietet werden. (...)"

Im Zuge dieser Debatte stellen sich insbesondere Fragen nach den Konsequenzen sowie den Vorkehrungen, die getroffen werden, um solchen Szenarien vorzubeugen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie sind die Versäumnisse des Geschäftsführers, was die Informierung des Kuratoriums angeht, im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilien des ÖIF in den Jahren 2006 bis 2011 zu rechtfertigen?

2.    Wie konkret wird seit dem Verkauf der Immobilien ein in diesem Sinne effektiver Informationsfluss gewährleistet?

3.    Gibt es eine schriftliche Dokumentation zur Entscheidungsgrundlage der Geschäftsführung und des Kuratoriumsvorsitzenden in Bezug auf den Verkauf, wenn ja, wie lautete diese?

4.    Gab es eine Gegenleistung für die Überlassung von Immobilien weit unter dem Verkehrswert und wenn ja, worin bestand diese?

5.    Wie hoch ist der den Steuerzahler_innen in diesem Zusammenhang entstandene Schaden tatsächlich zu beziffern?

6.    Welche (insbesondere personellen) Konsequenzen wurden gezogen und welche organisatorischen Vorkehrungen wurden in Reaktion auf die fragwürdigen Immobiliengeschäfte des ÖIF getroffen?

a.    Welche Mitglieder der Geschäftsführung, des Kuratoriums und des Aufsichtsrats, die zur Zeit der Immobilienverkäufe im Amt waren, sind auch derzeit noch für den ÖIF tätig, unabhängig davon ob es sich um dieselbe oder eine andere Funktion handelt?

7.    Eine der Schlussempfehlungen des RH statuiert die Einhaltung des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes bei der Besetzung von Fondsorganen; wurde dieses Gesetz nachweislich in letzter Zeit eingehalten?

8.    Laut Artikel der Tageszeitung derStandard im Juli wies der Aufsichtsratsvorsitzende des ÖIF, Herbert Anderl, den Vorwurf zurück, man habe weggeschaut; er verwies auf eine interne Überprüfung der Causa. Wie weit ist diese gediehen?

a.    Welche Ergebnisse hat sie bisher zu Tage gefördert?

b.    Wann wird sie abgeschlossen sein?

c.    Welche Konsequenzen werden aus ihr gezogen?

9.    Warum wurde das Erlöspotential bei den Wohnungsverkäufen in Summe nicht ausgeschöpft?

10. Welche Kontrollhandlungen setzt die Fondsaufsicht, um eine Veräußerung von unbeweglichem Fondsvermögen ohne Genehmigung zu verhindern?

11. Wie kann es sein, dass das BMI keine Angaben machen konnte, ob eine Genehmigung durch das BMI selbst erfolgt war?

a.    Wurde das BMI nicht verständigt?

b.    Kommt die nunmehrige Fondsaufsichtsbehörde (BMEIA) ihren Aufsichtspflichten nach?

                                  i.    Wenn ja: wie genau äußert sich das?

c.    Gibt es eine schriftliche Dokumentation im BMI zum Genehmigungsverfahren der Immobilienverkäufe?

                                  i.    Wenn ja, wie lautet diese?

12. In einem Artikel der Tageszeitung diePresse vom 2.6.2015 betont der ÖIF, nahezu sämtliche Kritikpunkte bzw Empfehlungen des (Prüfberichts des) Rechnungshofes bereits umgesetzt zu haben – wie genau sieht die Umsetzung aus? Bitte um Aufgliederung nach den einzelnen Punkten.

a.    Welche Kritikpunkte bzw Empfehlungen wurden noch nicht umgesetzt und weshalb?

                                  i.    Wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?