7668/J XXV. GP
Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
an die
Bundesministerin für Inneres
betreffend
Kosten der Grenzzaunerrichtung in Spielfeld
In einem Artikel des Wirtschaftsblattes vom 11.12.2015 wurde berichtet, dass die Landespolizeidirektion Steiermark die tatsächlichen Ausgaben für den Grenzzaun in Spielfeld angegeben hat: das Maschendrahtgeflecht werde gemietet, wofür 330.000 Euro für ein halbes Jahr anfielen; auch die 29 Container im Kernbereich würden gemietet: insgesamt sollen in den kommenden sechs Monaten Kosten von etwa einer Mio. Euro anfallen.
Fraglich sind nach wie vor unter anderem die in diesem Zusammenhang entstehenden Personalkosten sowie die Kosten, die aufgrund der Entschädigungszahlungen an die Grundstückseigentümer anfallen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Welche genauen Kosten fallen für die Anmietung des Maschendrahts zur Errichtung des Grenzzauns in Spielfeld tatsächlich an?
2. Wie viele Container werden im Kernbereich angemietet?
3. Welche genauen Kosten fallen für die Anmietung dieser Container an?
4. Wie hoch sind die Anschaffungskosten für Scanner und elektronische Arbeitsstationen in den Containern?
5. Wie hoch sind die im Zusammenhang mit der Grenzzaunerrichtung entstehenden Personalkosten?
6. In welcher Höhe fallen Entschädigungszahlungen an, die an die Grundstückseigentümer ausgezahlt werden, auf deren Flächen der Zaun errichtet wird?
7. Weshalb erfolgte hinsichtlich der Errichtung des Grenzzaunes (bzw der Beschaffung der notwendigen Materialen) keine Ausschreibung?
a. Inwiefern war dieses Vorgehen rechtskonform?
8. Wie lang ist der Grenzzaun momentan?
9. Wie lange soll der Grenzzaun werden?
10. Wann wird der Grenzzaun laut Bauleitung bzw Bauplan seine vollständige Länge erreicht haben?