7669/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend 50 Punkte Integrationsplan

 

Im November 2015 stellte Integrationsminister Sebastian Kurz seinen 50-Punkte-Plan für eine bessere Integration Asylberechtigter und subsidiär Schutzberechtigter in Österreich vor.

In der Präambel liest man wie folgt:

"(...) Ziel der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ist die rasche Selbsterhaltungsfähigkeit. Es geht um die Möglichkeiten und die Bereitschaft der Flüchtlinge, sich aktiv um das eigene Fortkommen zu bemühen und sich in der Gesellschaft einzubringen. Die nicht alimentierte Existenz und das aktive Einbringen in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge muss das übergeordnete Bestreben der Asylberechtigten, der subsidiär Schutzberechtigten und der aufnehmenden Bevölkerung sein. Diese Integrationsleistung stellt eine legitime Erwartungshaltung dar und ist vom Staat auch einzufordern. Der Staat wiederum, schafft die Rahmenbedingungen, die eine solche Leistungserbringung möglich machen. Und dafür ist eines notwendig: ein klarer und umfassender Plan."

Das Papier wurde in Zusammenarbeit mit einem Expertenbeirat ausgearbeitet und baut auf Spracherwerb, Wertekursen und Strafen; bei mangelnder Integrationsbereitschaft soll es Behörden künftig möglich sein, bis zur Hälfte der Transferleistungen zu streichen. Insbesondere die Finanzierung dieses Plans ist allerdings offen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 


Anfrage:

 

1.    In Zukunft soll Sprachförderung unter Einsatz professioneller Pädagog_innen stattfinden: wie hat diese Förderung bisher ausgesehen?

2.    Wie viele zusätzliche Sozialarbeiter_innenstellen sollen im Rahmen der Umsetzung des Integrationsplans geschaffen werden?

a.    An welchen Schulen werden diese Stellen geschaffen werden?

3.    Wer wird konkret mit der strukturierten Sprachförderung für Erwachsene betraut?

a.    Welche Ressourcen stehen dafür zur Verfügung?

4.    Was wären denkbare "institutionelle Vorkehrungen" bzgl Nostrifizierung für den Einstieg von Menschen, die keine formalen Qualifikationsnachweise vorweisen können?

5.    Kam es bereits zur Evaluierung des "Kompetenzcheck"-Projekts?

a.    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

                                  i.    Erscheint im Rahmen dieser Ergebnisse eine Vereinheitlichung möglich?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Wird es zu einem Überdenken der Berufszulassungsbestimmungen kommen?

7.    Wer konkret wird mit dem Ausbau berufsspezifischer Sprachkurse betraut?

a.    Welche Strukturen sind dafür vorgesehen?

b.    Wie werden diese Strukturen finanziert?

8.    Bedeutet der vermehrte Einsatz von Zivildienern, Präsenzdienern und Bundesheerbediensteten eine Ausdehnung des verfassungsmäßigen Auftrags des Bundesheeres oder ist eher an einen Assistenzeinsatz gedacht?

9.    Werden die Wertekurse im Rahmen der Sprachkurse stattfinden?

10. Bei wem liegt die Verantwortung der Umsetzung der Maßnahme "Sprachliche Verständigung im Gesundheitsbereich verbessern"?

a.    Wird der Einsatz der vorgeschlagenen Mittel für die Anbieter im Gesundheitswesen verpflichtend sein?

11. Wird momentan psychotherapeutische Betreuung für traumatisierte Schutzberechtigte angeboten?

a.    Wenn ja, wie viele Personen befinden sich momentan in Betreuung?

b.    Wenn ja, wie viele Personen erwartet man im kommenden Jahr, die diese Betreuung in Anspruch nehmen werden?

c.    Kann der Bedarf an Mitteln für diese Betreuung gedeckt werden?

                                  i.    Wenn ja, durch welche Ressourcen (im Budget)?

12. Was genau ist unter dem Begriff "Communities" zu verstehen und wie grenzt man diese Gruppierung ein?

13. Wie genau soll die vergebende Behörde Integrationsleistungen im Bereich Werte- und Gesellschaftsordnung überprüfen?

14. Gibt es Pläne, das kürzlich beschlossene Durchgriffsrecht zur vorübergehenden Unterbringung von Asylwerbern auf die Unterbringung von Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigte auszudehnen?

15. Welche finanziellen Ressourcen für Integration müssen aufgestockt werden?

a.    In welchem Ausmaß?

b.    Wie schlagen sich diese Kosten im Budget nieder?

16. Welche personellen Ressourcen für Integration müssen aufgestockt werden?

a.    In welchem Ausmaß?

b.    Wie schlagen sich diese Kosten im Budget nieder?

17. Inwieweit wird der Personalstand des BFA erhöht?

a.    Mit welchen Kosten ist in diesem Zusammenhang zu rechnen?

b.    Wie sind diese Kosten budgetiert?

18. Inwiefern werden schon jetzt europäische Fonds (zur Förderung der Integration) genutzt?

a.    Wie stellt man sich die bessere Nutzung dieser Fonds vor?

19. Im Budget 2016 ist ein mit 75 Milionen Euro dotierter "Integrationstopf" vorgesehen; damit sollen nicht nur Projekte des Integrationsministeriums, sondern auch der anderen jeweils zuständigen Ministerien gespeist werden. Wie genau wird dieser Betrag auf die Ministerien aufgeteilt?

a.    Für welche konkreten Projekte wird dieser Betrag verwendet?